Umgang mit geistigem Eigentum

Meinungen, Kommentare, Kritik und Vorschläge

Moderator: Barbarossa

Marianne E.
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Beiträge: 1752
Registriert: 13.04.2019, 16:51

Aus notwendigem und dringendem Grund weise ich noch einmal auf die Hinweise zur Verwendung meiner Arbeiten hin.
Die Gültigkeit gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form meine Schriften veröffentlicht sind.

"  Diese Arbeit darf für die Zwecke von Forschung und Lehre kopiert und vervielfältigt werden.
Die Struktur der Arbeit und die Texte dürfen nicht bearbeitet oder in irgendeiner Weise verändert werden.
Bei Verwendung müssen der Name der Autorin und die Rechtsinhaberschaft benannt werden.
Eine kommerzielle Nutzung dieser Arbeit bleibt ausgeschlossen. "

Buxtehude im März 2021

Dipl.-Pol. Marianne Eule
Politische Wissenschaft und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Cherusker
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Registriert: 02.04.2014, 21:51
Wohnort: Weserbergland im ehemaligen Gebiet der Cherusker

Wo besteht denn hier der dringende Grund ? Muß jetzt hier in "geschichte-wissen" überall eine Fußnote angebracht werden ?
Marianne E.
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Beiträge: 1752
Registriert: 13.04.2019, 16:51

Cherusker meint:
Wo besteht denn hier der dringende Grund ? Muß jetzt hier in "geschichte-wissen" überall eine Fußnote angebracht werden ?
Natürlich nicht, wenn es sich um Äußerungen handelt.
Gemeint sind (und das ist allgemein bekannt) wissenschaftliche Beiträge, Referate, Schriften, Aufsätze, die von einer Person erarbeitet und mit den entsprechenden Quellen veröffentlicht wurden.
Im Einzelnen geht es hier um meine Arbeiten, die im Lexikon und unter Abitur beim Menü Hausaufgaben veröffentlicht wurden. Es handelt sich dabei um Schriften, die einmal ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen und zum anderen ausschließlich von mir erarbeitet wurden.

Damit es keine Missverständnisse gibt, meine Arbeiten dürfen ohne weitere Auflagen verwendet werden, sei es privat aus informatorischen Gründen oder z.B. als Quelle für ein fundiertes Referat oder eine Haus- oder Semesterarbeit.
Bei schriftlicher Verwendung muss lediglich die Quelle angegeben werden.

Ich hoffe, das war jetzt allgemein verständlich formuliert. Ansonsten kann ich das gerne noch weiter ausführen.
Zur allgemeinen Information verweise ich aber noch auf die "Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit", die auf dieser Plattform veröffentlicht ist.
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Balduin
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Der von Dir dargelegte Umgang sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
Marianne E.
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Zur Vervollständigung möchte ich noch erwähnen, dass der Titel der Arbeit "Anfertigung einer sozialwissenschaftlichen Arbeit" lautet, aber inhaltlich allgemein verbindlich ist.

https://geschichte-abi.de/anfertigung-s ... en-arbeit/
Marianne E.
Mitglied
Beiträge: 1752
Registriert: 13.04.2019, 16:51

Um den Schrecken abzumildern, noch folgendes:

1) Wenn eine Arbeit angefertigt wird, die in juristischer Hinsicht einwandfrei sein soll, sind gesetzliche und ethische Voraussetzungen zu erfüllen.
    Dabei handelt es sich um Arbeiten, die offiziell benotet und bewertet werden und z.B. Eingang in einen Schul- oder Studienabschluss finden.

2) Bei allen anderen Arbeiten würde die Angabe genügen:
    Fundort Geschichte-Wissen und Einfügen des zuständigen Links.

3) Bei mündlichen Referaten kann man sagen, Der oder Die hat gesagt ... (Das mindert die Verantwortlichkeit des Redners; kann auch schön sein.)
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