Einwanderungspolitik vs. Flüchtlingspolitik

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Moderator: Barbarossa

Marianne E.
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Die Rechtsgrundlage der Einwanderungspolitik ergibt sich aus Artikel 79 und 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Die EU legt die Voraussetzungen für die legale Einwanderung fest und die Mitgliedsstaaten legen die Anzahl der Menschen fest, die einreisen dürfen, um in demjenigen Land arbeiten zu dürfen. Gleichzeitig muss die EU gegen die illegale Einwanderung vorgehen.
https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/152/einwanderungspolitik

Die Rechtsgrundlage der Flüchtlingspolitik ergibt sich aus Artikel 16a Grundgesetz. Mit diesem Artikel wird ein individuelles Grundrecht auf Asyl in Deutschland geregelt.
Die EU hat sich verpflichtet, Schutzbedürftigen zu helfen. Das ist in der Charta der Grundrechte und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingspolitik/asyl-fluechtlingspolitik-node.html
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