Flugzeugabsturz bei Germanwings

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Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Die würdest du wahrscheinlich nicht bekommen. Das mit "über den Tod hinaus" habe ich auch schon mehrfach gehört. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Ausnahmen gibt es nur bei meldepflichtigen Erkrankungen, die hoch ansteckend sind.
Man könnte das natürlich auch auf psychische Erkrankungen ausweiten, wenn durch diese das Leben anderer Menschen bedroht ist. Wie in solchen Fällen bisher verfahren wird, weiß ich auch gar nicht. Die dürfte man ja sowieso nicht mehr auf die Menschheit loslassen.
Aber in diesem Fall wurde die Erkrankung vertuscht und trotz Krankschreibung ist er zur Arbeit gegangen...
Schwierig.
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dieter
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Lieber Barbarosa,
wäre es nicht besser, die Krankschreibung würde dem Arbeitgeber vom Arzt mitgeteilt, ohne dass dem Patienten zu überlassen :?: Wenigstens bei psychischen Erkrankungen :?:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Spartaner
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarosa,
wäre es nicht besser, die Krankschreibung würde dem Arbeitgeber vom Arzt mitgeteilt, ohne dass dem Patienten zu überlassen :?: Wenigstens bei psychischen Erkrankungen :?:
Lieber Dieter,
das wird sicherlich passiert sein . Bei den Verkehrsträgern Bus, Bahn und Luftverkehr ist es üblich ,das man vom Arbeitnehmern eine Unterschrift abverlangt, ob man in neurologischer poer psychatrischer Behandlung war oder sich befindet.
Das die Krankschreibung direkt beim Abeitgeber landet wird vl. aus dem Grund gemacht: Wenn die Krankschreibung beim Arbeitgeber landet, leitet er diese sofort zu der jewiligen Krankenkasse weiter. Wenn sich der Arbeitnehmer es sich aber anders überlegt und auf Arbeit geht, obwohl er krank ist, weil er sonst Nachteile vom Arbeitgeber befürchten müsste, bekommt er anschließend den Lohn und Krankengeld ausgezahlt. :wink:
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dieter
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Lieber Spartaner,
dann hoffe ich, dass das bei Germanwings auch passiert ist. Sie hätten dann davon erfahren. :wink:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Wallenstein

Spartaner hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Barbarosa,
wäre es nicht besser, die Krankschreibung würde dem Arbeitgeber vom Arzt mitgeteilt, ohne dass dem Patienten zu überlassen :?: Wenigstens bei psychischen Erkrankungen :?:
Lieber Dieter,
das wird sicherlich passiert sein . Bei den Verkehrsträgern Bus, Bahn und Luftverkehr ist es üblich ,das man vom Arbeitnehmern eine Unterschrift abverlangt, ob man in neurologischer poer psychatrischer Behandlung war oder sich befindet.
Das die Krankschreibung direkt beim Abeitgeber landet wird vl. aus dem Grund gemacht: Wenn die Krankschreibung beim Arbeitgeber landet, leitet er diese sofort zu der jewiligen Krankenkasse weiter. Wenn sich der Arbeitnehmer es sich aber anders überlegt und auf Arbeit geht, obwohl er krank ist, weil er sonst Nachteile vom Arbeitgeber befürchten müsste, bekommt er anschließend den Lohn und Krankengeld ausgezahlt. :wink:
Ist hier noch nie jemand krank gewesen? Der Arzt erstellt eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Gesetzlich Versicherte erhalten eine Krankmeldung in dreifacher Ausfertigung.

1.) Das Original ist vom Patienten bei der Krankenkasse einzureichen. Auf dem Original steht in verschlüsselter Form die Diagnose.

2.) Die erste Kopie ist für den Arbeitgeber vorgesehen. Auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber ist zwar die Dauer der Krankschreibung enthalten, nicht aber die Diagnose. Diese ist lediglich für die Krankenkasse bestimmt, nicht aber für den Arbeitgeber. Die Diagnose darf der Arzt dem Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht mitteilen. Die Abwesenheit wegen Krankheit ist dem Arbeitgeber unverzüglich vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen und er muss diesem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden

3.) Die zweite Kopie verbleibt bei dem ausstellenden Arzt und gehört in die Krankenakte des Patienten. Dieser informiert üblicherweise auch die Krankenkasse.

Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen. Das ist im §5 Abs.1 Satz1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Nach diesem Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiterhin für 6 Wochen den Arbeitslohn zu zahlen. Auf der Basis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergibt sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung seines Einkommens durch den Arbeitgeber und bei fortgeschrittener, dauerhafter Krankheit der Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse.

Mit dem Ablauf des 42. Tages der Krankschreibung beginnt die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse, die bis zum Ablauf von sechs Monaten nach der ersten Krankschreibung läuft. Die Zahlung des Krankengeldes führt für den Arbeitnehmer üblicherweise zu einer finanziellen Einbuße, da gesetzlich Versicherte lediglich rund 90 Prozent des bisherigen Nettogehalts erhalten.

Trotz Krankschreibung kann der Arbeitnehmer weiter arbeiten, muss dies aber vorher dem Arbeitgeber mitteilen. Dem obliegt nun die Entscheidung, da er eine Fürsorgepflicht hat und eventuell für Schäden aufkommen muss, die durch den Arbeitnehmer entstehen sollten. Im Falle von Germanwings hätte man dem Piloten mit Sicherheit nicht die Aufnahme der Arbeit erlaubt. Dieser hat aber seine Arbeitsunfähigkeit verschwiegen.

Der Arzt ist, wie oben dargestellt, nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über die Krankheit seines Patienten zu informieren. Er darf dies auch gar nicht. Ob der Pilot dazu verpflichtet gewesen wäre, weiß ich nicht. Das müsste im Arbeitsvertrag geregelt sein. Auf jeden Fall hätte er an dem fraglichen Tag auf keinen Fall fliegen dürfen.
Wallenstein

dieter hat geschrieben:Ihr Lieben,
ich habe Gesten die Sendung bei Jauch zu diesen Thema gesehen. Gestern sagte der Vertreter von der FDP, komme nicht auf seinen Namen, War im Kabinet Schmidt schonmal Innenminister, kümmert sich um die Angehörigen der Opfer, dass auch die Ärztliche Schweigepflicht über den Tod des Massenmörders hinaus für Seine Person gilt. Kann ich kaum glauben und würde beim Gericht eine Einsichtnahme in die ärztlichen Unterlagen beantragen. :wink:
Der ehemalige FDP Innenminister, von dem hier die Rede ist, heißt Gerhart Baum und war von 1978-1982 Innenminister im Kabinett Schmidt. Er hat sich sehr für die Bürgerrechte eingesetzt. Und er hat Recht, die ärztliche Schweigepflicht gilt auch über den Tod des Patienten hinaus. Sie kann nur durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben werden. Dies ist nicht ganz einfach und geht meistens nur, wenn schwerwiegende Straftaten möglich sind. In diesem Fall ist aber die Straftat bereits geschehen und eine akute Gefahr droht nicht. Die Juristen müssten ausreichende Gründe finden, um Einsicht in die Patientenakte zu erhalten.
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Triton
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Ärzte wären wohl überfordert, wenn Sie alle potentiellen Straftäter den Arbeitgebern und Behörden melden müssten. Dann müssten alle mit Alkoholproblem rundum bewacht werden, zumindest wenn Sie am Verkehr teilnehmen. Oder jeder mit Kreislaufschwächen, könnte ja auch am Steuer zusammenklappen. So funktionieren Gesellschaften nicht. Das Leben ist ein einziges Risiko und endet tödlich, wer das nicht haben will, soll eben den sofortigen Tod wählen, dann sind alle Sorgen beendet.

Ich sehe auch keinen Sinn darin, die Krankenakte (die ja auch nicht die Wahrheit widergeben muss, 10 Ärzte, 10 Diagnosen) eines Verstorbenen in der Öffentlichkeit auszubreiten.
"Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, in dem man sie ignoriert." (Aldous Huxley)
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dieter
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Wallenstein hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Ihr Lieben,
ich habe Gesten die Sendung bei Jauch zu diesen Thema gesehen. Gestern sagte der Vertreter von der FDP, komme nicht auf seinen Namen, War im Kabinet Schmidt schonmal Innenminister, kümmert sich um die Angehörigen der Opfer, dass auch die Ärztliche Schweigepflicht über den Tod des Massenmörders hinaus für Seine Person gilt. Kann ich kaum glauben und würde beim Gericht eine Einsichtnahme in die ärztlichen Unterlagen beantragen. :wink:
Der ehemalige FDP Innenminister, von dem hier die Rede ist, heißt Gerhart Baum und war von 1978-1982 Innenminister im Kabinett Schmidt. Er hat sich sehr für die Bürgerrechte eingesetzt. Und er hat Recht, die ärztliche Schweigepflicht gilt auch über den Tod des Patienten hinaus. Sie kann nur durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben werden. Dies ist nicht ganz einfach und geht meistens nur, wenn schwerwiegende Straftaten möglich sind. In diesem Fall ist aber die Straftat bereits geschehen und eine akute Gefahr droht nicht. Die Juristen müssten ausreichende Gründe finden, um Einsicht in die Patientenakte zu erhalten.
Lieber Wallenstein,
Danke für den Namen von Herrn Baum, :D ja die Verkalkung schreitet munter fort. :wink: :mrgreen:
Ich meine es sind ausreichende Gründe da, um die Einsicht in die Krankenakte zu bekommen. :wink:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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dieter
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Wallenstein hat geschrieben:Der Arzt ist, wie oben dargestellt, nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über die Krankheit seines Patienten zu informieren. Er darf dies auch gar nicht. Ob der Pilot dazu verpflichtet gewesen wäre, weiß ich nicht. Das müsste im Arbeitsvertrag geregelt sein. Auf jeden Fall hätte er an dem fraglichen Tag auf keinen Fall fliegen dürfen.
LIeber Wallensein,
dann müssen die Gesetze so geändert werden, dass bei Gefahr für das Leben, der Arbeitgeber informiert werden muß. :roll:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Spartaner
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Wallenstein hat geschrieben: Ist hier noch nie jemand krank gewesen? Der Arzt erstellt eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Gesetzlich Versicherte erhalten eine Krankmeldung in dreifacher Ausfertigung.

1.) Das Original ist vom Patienten bei der Krankenkasse einzureichen. Auf dem Original steht in verschlüsselter Form die Diagnose.

2.) Die erste Kopie ist für den Arbeitgeber vorgesehen. Auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber ist zwar die Dauer der Krankschreibung enthalten, nicht aber die Diagnose. Diese ist lediglich für die Krankenkasse bestimmt, nicht aber für den Arbeitgeber. Die Diagnose darf der Arzt dem Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht mitteilen. Die Abwesenheit wegen Krankheit ist dem Arbeitgeber unverzüglich vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen und er muss diesem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden

3.) Die zweite Kopie verbleibt bei dem ausstellenden Arzt und gehört in die Krankenakte des Patienten. Dieser informiert üblicherweise auch die Krankenkasse.
Das ändert auch nichts an der Tatsache, dass man Krankmeldungen obwohl man sie vom Arzt bekommt nicht absendet, weil man sonst eventuell berufliche Nachteile zu erwarten hat.
Wallenstein hat geschrieben:
3.) Die zweite Kopie verbleibt bei dem ausstellenden Arzt und gehört in die Krankenakte des Patienten. Dieser informiert üblicherweise auch die Krankenkasse.

Ich habe einmal von meinen Artzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, in dem alle Fälle, dass es bis zum Arbeitstag nicht besser wird. Für den Fall, dass ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an den Arbeitgeber absende, wollte er einen Anruf. Solange würde er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die für die Krankenkasse gedacht wäre, zurückhalten.
Es ist also vieles möglich.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich auch noch nie in dreifacher Ausfertigung erhalten. :wink:
Dafür war ich in meinen Arbeitsleben auch nur einmal krankgeschrieben. :wink:
Zuletzt geändert von Spartaner am 31.03.2015, 14:55, insgesamt 8-mal geändert.
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dieter
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Lieber Spartaner,
so wird es im Fall des Co-Piloten der Fall gewesen sein. :roll:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Wallenstein

S
Spartaner
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich auch noch nie in dreifacher Ausfertigung erhalten
Schreibe ich chinesisch? Hier steht es doch:

Wallenstein
1.) Das Original ist vom Patienten bei der Krankenkasse einzureichen. Auf dem Original steht in verschlüsselter Form die Diagnose.

2.) Die erste Kopie ist für den Arbeitgeber vorgesehen. Auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber ist zwar die Dauer der Krankschreibung enthalten, nicht aber die Diagnose. Diese ist lediglich für die Krankenkasse bestimmt, nicht aber für den Arbeitgeber. Die Diagnose darf der Arzt dem Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht mitteilen. Die Abwesenheit wegen Krankheit ist dem Arbeitgeber unverzüglich vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen und er muss diesem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden

3.) Die zweite Kopie verbleibt bei dem ausstellenden Arzt und gehört in die Krankenakte des Patienten. Dieser informiert üblicherweise auch die Krankenkasse.

Also, der Patient bekommt zwei Exemplare, das dritte Exemplar bleibt beim Arzt. Natürlich hast du nicht drei Exemplare bekommen. Ich habe geschrieben, wie es der ordentliche und gesetzlich vorgeschriebene Weg vorsieht..
Spartaner:
Dafür war ich in meinen Arbeitsleben auch nur einmal krankgeschrieben
Herzlichen Glückwunsch!
Spartaner:
Das ändert auch nichts an der Tatsache, dass man Krankmeldungen obwohl man sie vom Arzt bekommt nicht absendet, weil man sonst eventuell berufliche Nachteile zu erwarten hat.
Auch dazu habe ich ja oben ausführlich geschrieben. Man muss es nur richtig lesen. Wenn man aber krank ist, trotzdem zur Arbeit geht und dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nicht mitteilt, sehen wir ja am Beispiel des Piloten, wohin das führt.
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Balduin
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Die Lufthansa wusste wohl von der Depression des Piloten: http://www.tagesschau.de/inland/germanw ... t-107.html

Schwierig - man darf depressive Menschen nicht unter den Generalverdacht stellen, dass sie nicht in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Ich widerspreche auch ausdrücklich dieter, dass die Lufthansa Schuld trägt, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Die meisten Menschen würden ihre Krankheit verstecken, bevor sie ihre Befähigung zur Berufsausübung verlieren würden.

Lieber dieter: Willy Brandt war depressiv - an manchen Tagen konnte er nicht sein Zimmer verlassen. Würdest du ihm auch die Befähigung ein Land zu führen, absprechen?
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Wallenstein hat geschrieben: Schreibe ich chinesisch? Hier steht es doch:

Wallenstein
1.) Das Original ist vom Patienten bei der Krankenkasse einzureichen. Auf dem Original steht in verschlüsselter Form die Diagnose.

2.) Die erste Kopie ist für den Arbeitgeber vorgesehen. Auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber ist zwar die Dauer der Krankschreibung enthalten, nicht aber die Diagnose. Diese ist lediglich für die Krankenkasse bestimmt, nicht aber für den Arbeitgeber. Die Diagnose darf der Arzt dem Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht mitteilen. Die Abwesenheit wegen Krankheit ist dem Arbeitgeber unverzüglich vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen und er muss diesem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden

3.) Die zweite Kopie verbleibt bei dem ausstellenden Arzt und gehört in die Krankenakte des Patienten. Dieser informiert üblicherweise auch die Krankenkasse.

Also, der Patient bekommt zwei Exemplare, das dritte Exemplar bleibt beim Arzt. Natürlich hast du nicht drei Exemplare bekommen. Ich habe geschrieben, wie es der ordentliche und gesetzlich vorgeschriebene Weg vorsieht..

Und doch läuft es in nicht immer so ab, wie die Norm es vorschreibt, oder meinst du ich hätte das erfunden? Oder denkst du ich schreibe chinesisch?
Spartaner:
Dafür war ich in meinen Arbeitsleben auch nur einmal krankgeschrieben.
Wallenstein hat geschrieben: Herzlichen Glückwunsch!
Bei deiner zynischen Schreibweise manchmal denke ich, dass das sicherlich nicht ernst gemeint ist. :wink:
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Ralph hat geschrieben:Die Lufthansa wusste wohl von der Depression des Piloten: http://www.tagesschau.de/inland/germanw ... t-107.html

Schwierig - man darf depressive Menschen nicht unter den Generalverdacht stellen, dass sie nicht in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Ich widerspreche auch ausdrücklich dieter, dass die Lufthansa Schuld trägt, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Die meisten Menschen würden ihre Krankheit verstecken, bevor sie ihre Befähigung zur Berufsausübung verlieren würden.

Lieber dieter: Willy Brandt war depressiv - an manchen Tagen konnte er nicht sein Zimmer verlassen. Würdest du ihm auch die Befähigung ein Land zu führen, absprechen?
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