Wie umgehen mit radikalen Islamisten? Gründe für Radikalisierung?

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Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Dieter: Die Religionsfreiheit einer Religionsgemeinschaft ist nur solange durch das Grundgesetz gedeckt, wie sie sich nicht gegen die übrigen Artikel des Grundgesetzes ausspricht. Genau das tun aber die Salafisten (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Politische ... eutschland und weiterführende Links). Wenn eine ganze Religionsgemeinschaft für einen "Gottesstaat" wirbt und offen dazu aufruft, "Ungläubige zu töten", dann kann auch die ganze Religionsgemeinschaft verboten werden. Bisher wurden allerdings lediglich einzelne Vereine und Einrichtungen dieser Konfession verboten, nicht aber der Salafismus insgesamt. Dies ist meines Erachtens aber ernsthaft zu prüfen.
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Vergobret
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Die Salafisten sind aber sehr heterogen.
Ein Verbot hätte nicht in jedem Fall eine Grundlage und würde somit (zu Recht) scheitern.
Einzelne Zweigen könnte man verbieten, aber die müssten dann klar definiert werden, was wohl schwierig werden dürfte.
„In all den Jahren habe ich so viele junge Männer gesehen,
die der Meinung waren, auf andere junge Männer zuzulaufen.
Aber das stimmt nicht.
Sie liefen alle zu mir.“
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:Dieter: Die Religionsfreiheit einer Religionsgemeinschaft ist nur solange durch das Grundgesetz gedeckt, wie sie sich nicht gegen die übrigen Artikel des Grundgesetzes ausspricht. Genau das tun aber die Salafisten (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Politische ... eutschland und weiterführende Links). Wenn eine ganze Religionsgemeinschaft für einen "Gottesstaat" wirbt und offen dazu aufruft, "Ungläubige zu töten", dann kann auch die ganze Religionsgemeinschaft verboten werden. Bisher wurden allerdings lediglich einzelne Vereine und Einrichtungen dieser Konfession verboten, nicht aber der Salafismus insgesamt. Dies ist meines Erachtens aber ernsthaft zu prüfen.
Lieber Barbarossa,
da Religionsfreiheit in Grundrecht ist, kann man nicht eine ganze Religiongemeinschaft, so gern ich es auch sehen würde, verbieten. Die katholische Kirche wird auch nicht wegen ihrer Mßbrauchsfälle verboten. Beides geht aufgrund der Grundrechte der Artikel 1-20 nicht und ist auch noch nie versucht worden. Du kannst nur einzelne Personen, Gruppen oder Teilbereiche verbieten.Nicht alles was man sich wünscht kann man so auch durchführen. :wink:
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dieter
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Vergobret hat geschrieben:Die Salafisten sind aber sehr heterogen.
Ein Verbot hätte nicht in jedem Fall eine Grundlage und würde somit (zu Recht) scheitern.
Einzelne Zweigen könnte man verbieten, aber die müssten dann klar definiert werden, was wohl schwierig werden dürfte.
Lieber Vergobret,
so isses.:wink:
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
da Religionsfreiheit in Grundrecht ist, kann man nicht eine ganze Religiongemeinschaft, so gern ich es auch sehen würde, verbieten. Die katholische Kirche wird auch nicht wegen ihrer Mßbrauchsfälle verboten. Beides geht aufgrund der Grundrechte der Artikel 1-20 nicht und ist auch noch nie versucht worden. Du kannst nur einzelne Personen, Gruppen oder Teilbereiche verbieten.Nicht alles was man sich wünscht kann man so auch durchführen. :wink:
Man muß natürlich unterscheiden zwischen einem schweren Fehlverhalten/Verbrechen einzelner Personen und einer verfassungsfeindlichen Programmatik einer ganzen Organisation. Im letzten Fall wäre auch ein Verbot der ganzen Organisation legitim.
Extrembeispiel: Man kann ja nicht eine eigentlich terroristische Organisation als Religionsgemeinschaft tarnen und meinen, das Recht auf Religionsfreiheit wird diese Organisation vor einem Verbot und polizeilicher Verfolgung schützen. Das kann nicht sein.
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Vergobret
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Barbarossa hat geschrieben: Man muß natürlich unterscheiden zwischen einem schweren Fehlverhalten/Verbrechen einzelner Personen und einer verfassungsfeindlichen Programmatik einer ganzen Organisation. Im letzten Fall wäre auch ein Verbot der ganzen Organisation legitim.
Extrembeispiel: Man kann ja nicht eine eigentlich terroristische Organisation als Religionsgemeinschaft tarnen und meinen, das Recht auf Religionsfreiheit wird diese Organisation vor einem Verbot und polizeilicher Verfolgung schützen. Das kann nicht sein.
Stimmt. Aber das liegt bei den Salafisten (leider) nicht vor. Ein Verbot würde wieder kassiert, weil die Grundlage vielfach fehlen würde.
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
da Religionsfreiheit in Grundrecht ist, kann man nicht eine ganze Religiongemeinschaft, so gern ich es auch sehen würde, verbieten. Die katholische Kirche wird auch nicht wegen ihrer Mßbrauchsfälle verboten. Beides geht aufgrund der Grundrechte der Artikel 1-20 nicht und ist auch noch nie versucht worden. Du kannst nur einzelne Personen, Gruppen oder Teilbereiche verbieten.Nicht alles was man sich wünscht kann man so auch durchführen. :wink:
Man muß natürlich unterscheiden zwischen einem schweren Fehlverhalten/Verbrechen einzelner Personen und einer verfassungsfeindlichen Programmatik einer ganzen Organisation. Im letzten Fall wäre auch ein Verbot der ganzen Organisation legitim.
Extrembeispiel: Man kann ja nicht eine eigentlich terroristische Organisation als Religionsgemeinschaft tarnen und meinen, das Recht auf Religionsfreiheit wird diese Organisation vor einem Verbot und polizeilicher Verfolgung schützen. Das kann nicht sein.
Lieber Barbarossa,
das ist aber so. Selbst Scientologie kann nicht verboten werden, trotzdem die auch weltanschauliche Ziele verfolgen. Deshalb kommt auch kein Politiker auf die Idee die Grundrechte außer Kraft zu setzen und die Salafisten zu verbieten, was auch verfassungsmäßig nicht möglich ist. :roll:
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Spartaner
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Ein weiteres Beispiel dafür ist, auch wenn es hier vom eigentlichen Thema weiter abschweift, das Grundgesetz, welches direkte Demokratie in Deutschland verhindert. Vergleichen wir doch einmal das Grundgesetz mit der bayrischen Verfassung. In der bayrischen Verfassung ist eine Volksbefragung oder Volksbegehren erlaubt, im Grundgesetz ist so etwas nicht verankert. Zum Beispiel sind durch Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern die Konfessionsschulen in Gemeinnschaftsschulen umgewandelt worden. Das kann man dort als eine wichtige Erungenschaft der direkten Demokratie bezeichnen. Oder nehmen wir mal das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft . Über dieses Thema wird schon in Deutschland über 30 Jahre lang diskutiert. In Bayern ist das durch die Verfassung schon längst geregelt.
Beispiel: eine Frau hatte in Bayern die tschechische und bayrische Staatsangehörigkeit aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Sohn hatte aber wiederum alle drei Staatsangehörigkeiten. Eigentlich ein Unding und schwer zu begreifen für einen Menschen der Vertrauen in die Demokratie entwickeln soll.
Die bayrische Staatsangehörigleit kann man beispielsweise erwerben durch: "
durch Geburt;
durch Legitimation;
durch Eheschließung;
durch Einbürgerung.
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit."
http://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische ... %B6rigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss wiederum erst beantragt werden und kann in keinem Falle aberkannt werden. :wink:
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Barbarossa
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Spartaner hat geschrieben:...

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss wiederum erst beantragt werden und kann in keinem Falle aberkannt werden. :wink:
Doch, bei doppelter Staatsbürgerschaft ist die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich. Es ist nur im GG festgeschrieben, dass die betreffende Person nicht staatenlos werden darf:
Artikel 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/16.html
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Spartaner
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Barbarossa hat geschrieben:
Spartaner hat geschrieben:...

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss wiederum erst beantragt werden und kann in keinem Falle aberkannt werden. :wink:
Doch, bei doppelter Staatsbürgerschaft ist die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich. Es ist nur im GG festgeschrieben, dass die betreffende Person nicht staatenlos werden darf:
Artikel 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/16.html
Bei dieser Schlußfolgerung beisst sich doch jede "Katze in den Schwanz"
Das geht ja dann nur bei doppelter Staatsangehörigkeit. Man kann aslo laut Grundgesetz Niemanden der sich beispielsweise vor kurzem sich die deutsche Staatsangehörigkeit erschlichen hat, ausbürgern.- Siehe dazu immer mehr aggressiv agierende Salafisten und potentielle Terroristen (Schläfer) in Deutschland, die sich bewusst zu diesen Zweck nur für die deutsche Staatangehörigkeit entschieden haben.
Zitat:
"Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose
Mit Sicherheit würde eine Abstimmung der Bürger bei direkter Demokratie gegen solche "Schlupflöcher", die durch das deutsche Grundgesetz hervorgebracht werden, stimmen.
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dieter
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Lieber Spartaner,
ich bin auch gegen die Salafisten, nur wenn man die Möglichkeit schafft, jemanden die Staatsangehörigkeit abzuerkennen, ohne dass er eine andere Staatsangehörigkeit hat und das Schule macht, befürchte ich, dass dies mißbraucht wird. :wink:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Wallenstein

Spartaner hat geschrieben:
Barbarossa hat geschrieben:
Spartaner hat geschrieben:...

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss wiederum erst beantragt werden und kann in keinem Falle aberkannt werden. :wink:
Doch, bei doppelter Staatsbürgerschaft ist die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich. Es ist nur im GG festgeschrieben, dass die betreffende Person nicht staatenlos werden darf:
Artikel 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/16.html
Bei dieser Schlußfolgerung beisst sich doch jede "Katze in den Schwanz"
Das geht ja dann nur bei doppelter Staatsangehörigkeit. Man kann aslo laut Grundgesetz Niemanden der sich beispielsweise vor kurzem sich die deutsche Staatsangehörigkeit erschlichen hat, ausbürgern.- Siehe dazu immer mehr aggressiv agierende Salafisten und potentielle Terroristen (Schläfer) in Deutschland, die sich bewusst zu diesen Zweck nur für die deutsche Staatangehörigkeit entschieden haben.
Zitat:
"Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose
Mit Sicherheit würde eine Abstimmung der Bürger bei direkter Demokratie gegen solche "Schlupflöcher", die durch das deutsche Grundgesetz hervorgebracht werden, stimmen.
Eine deutsche Staatsbürgerschaft kann man sich nicht so einfach „erschleichen“, das ist nicht so einfach, wie sich das der durchschnittliche Bildzeitungsleser möglicherweise vorstellt.

Wie das funktioniert, siehe:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg ... _node.html

Man kann davon ausgehen, dass auch Salafisten die erforderlichen Dokumente haben, die eine Einbürgerung ermöglichen, denn falls diese gefälscht sein sollten, ist es überhaupt kein Problem, sie wieder loszuwerden. Das wird aber nicht der Fall sein. Offensichtlich sind eine Reihe dieser Extremisten auch hier geboren worden und allenfalls Nachkommen von Zuwanderern, die teilweise schon lange hier leben und denen die politische Einstellung ihre Kinder auch unverständlich ist.

Also: Soweit es sich um Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft handelt, ist es möglich, ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Sollte es sich aber um deutsche Staatsbürger handeln, müssen die Gesetze aus dem Strafgesetzbuch angewendet werden, falls Straftaten vorliegen.

Auf keinen Fall sollte in diesem Fall das Grundgesetz geändert werden. Das Verbot von Ausbürgerungen ist nicht ohne Grund vorhanden nach den Erfahrungen, die in der Nazi-Zeit gemacht wurden. Totalitäre Staaten wie die DDR haben ebenfalls unliebsamen Bürgern die Staatsbürgerschaft entzogen, wie z.B. Wolf Biermann. Diktaturen verfahren so. Die Stärke von Demokratien zeigt sich darin, mit den vorhandenen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Republikfeinde vorzugehen, ohne dabei Grundrechte einzuschränken oder gar aufzugeben und nicht auf jede populistische Forderung einzugehen.
Spartaner
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Wallenstein hat geschrieben: Also: Soweit es sich um Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft handelt, ist es möglich, ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Da erzählst du hier nichts neues. Es geht hier um Menschen, die salafistisch tätig werden, auch mit dem Gedanken hier Anschläge zu begehen, die so schlau sind die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, die es eventuell in Deutschland nicht geschafft haben, sich zu intergrieren aber schon lange Zeit in Deutschland verweilen und auch schon gearbeitet haben, die dann bewusst auf die doppelte Staatsbürgerschaft verzichten, weil sie nach erfolgter Straftat wissen, sie können nicht abgeschoben werden.
Es geht hier nicht um Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Das wurde aber vorher schon im vorigen Beitrag erwähnt und das ist ja gerade die Krux am Grundgesetz.
Da kann man noch so ein überzeugter Staatsbürger sein, der an das Grundgesetz glaubt wie an eine Religion, da beisst sich die "Katze in den Schwanz." Dein Post ändert rein gar nichts an der Tatsache.
Hier noch ein Beitrag für alle diejenigen die nicht wahrhaben wollen, was u.a. auch schon in Deutschland und Österreich straffrei möglich ist.
https://www.youtube.com/watch?v=pQS4L46Cg3s
Wallenstein hat geschrieben:
Eine deutsche Staatsbürgerschaft kann man sich nicht so einfach „erschleichen“, das ist nicht so einfach, wie sich das der durchschnittliche Bildzeitungsleser möglicherweise vorstellt.
Wenn du mich damit meinst, ich lese keine Bild-Zeitung oder Lügenpresse. Ich bilde mir meine eigene Meinung und muss nich vorgefertigte Meinungen übernehmen, schon gar nicht wenn sie voller Widersprüche sind.
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dieter
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Auch ich lese seit 50 Jahren keine Bildzeitung. :wink: :mrgreen:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Wallenstein

dieter hat geschrieben:Auch ich lese seit 50 Jahren keine Bildzeitung. :wink: :mrgreen:
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