Wie umgehen mit radikalen Islamisten? Gründe für Radikalisierung?

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Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Mittwoch, 09. Mai 2012
Radikale Gläubige in Deutschland
Union will Salafisten ausweisen

Radikalislamische Salafisten greifen bei einer Demonstration in Bonn Polizeibeamte mit Steinen und Messern an. Die Politik reagiert mit harschen Drohungen. Abgeordnete der Union drohen mit Vereinsverboten, dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft und wollen militante Islamisten nun gar ausweisen...
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dieter
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Ihr Lieben,
ich weiß nicht, ob es nach dem Grundgesetz möglich ist, jemanden die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen? Laut Artikel 16 des Grundgesetzes "darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Beroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
Ich weiß nicht, ob es ein solches Gesetz gibt :?: Also geht es in erster Linie um Salafisten, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, die sollte man ausweisen können. :roll:
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Der Germane
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Genau diesen Punkt, Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft, hat gestern im TV ein Politiker als undurchführbar bezeichnet.

Wie es sich im Falle einer "Zweistaatenbürgerschaft" verhällt, die ohne Zweifel nicht wenige besitzen, da müßte und sollte einmal nachgehakt werden.

Das alles zieht sich wieder wie Kaugummi über Monate von unsäglichen Debatten begleitet hin. Herauskommen wird nicht viel, wenn überhaupt etwas!

Da gehörte gar nicht lange gefackelt!
O heilig Herz der Völker, des hohen Gesanges und der göttlichen Ahnung.
Ernste und holde Heimat, Du Land der Liebe - O laß mich knien an Deinem
erschütternden Grabe.


Zum Gruße
Der Germane
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Vergobret
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Du darfst als Staat niemanden staatenlos machen mit gutem Grund.
Angenommen ein Islamist deutscher Staatsbürgerschaft und syrischer Abstammmung würde die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.
Dann wäre er staatenlos.
Das verstieße gegen internationales Recht.
Vor allem aber könnte er dann nicht abgeschoben werden, kein Land nähme ihn auf. Er bliebe in Deutschland dann ein dauerhaftes Problem.
„In all den Jahren habe ich so viele junge Männer gesehen,
die der Meinung waren, auf andere junge Männer zuzulaufen.
Aber das stimmt nicht.
Sie liefen alle zu mir.“
so sprach der Tod

Aus „Die Bücherdiebin“
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Nafets
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Barbarossa hat geschrieben:
Mittwoch, 09. Mai 2012
Radikale Gläubige in Deutschland
Union will Salafisten ausweisen

Radikalislamische Salafisten greifen bei einer Demonstration in Bonn Polizeibeamte mit Steinen und Messern an. Die Politik reagiert mit harschen Drohungen. Abgeordnete der Union drohen mit Vereinsverboten, dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft und wollen militante Islamisten nun gar ausweisen...
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Einfach mal einige wichtige Zitate aus dem N-TV Beitrag.
[..] Nach schweren Ausschreitungen in Bonn hatte die Polizei in Köln mit einem massiven Aufgebot neue Gewalt von Islamisten verhindert. "Natürlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kriminelle, Verurteilte, Gewalttäter, Verbrecher aus Deutschland ausweisen", sagte Friedrich. Man könne jedoch niemandem eine Staatsbürgerschaft entziehen, wenn er keine andere habe, das sei ein Grundprinzip. Man werde aber "alle Spielräume, die unser Rechtsstaat lässt, auch nutzen". [..]
[..] Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) [..] "Unser Rechtsstaat ist genau dafür da, mit solchen Problemen angemessen umzugehen und ist handlungsfähig. Dazu braucht es keine parteipolitisch gefärbte Auseinandersetzung." [..]
[..] SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann forderte ein hartes Vorgehen gegen gewaltbereite Islamisten. "Salafisten müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden", sagte Oppermann. Die weltoffenen Muslime müssten hingegen gestärkt werden. [..]
Genau darauf läuft es hinaus. Drei Parteien, drei übereinstimmende Meinungen. Wobei ich denke, dass es bei der Mehrzahl der Vertreter der BündnisGrünen und auch bei denen der vereinten neuen Linken, ähnlich gesehen wird. Bei der CDU ohnehin. Selbst die Piraten werden das mehrheitlich so einschätzen.

Wir haben einen Rechtsstaat, der natürlich seine Ecken und Kannten hat und nicht perfekt ist, aber wenn es um bestimmte Dinge und Vorgänge geht, so z.B. um ideologisch religios gefärbte, radikale Ausschreitungen und Gewalt gegen Staat oder Bürger, dann sollten die Ermessensspielräume bei den Gerichten von den Richtern auch bis zum Maximum ausgeschöpft werden.
Dann wird Stärke gezeigt und eine gewisse Abschreckung ist gewiss.
Vorrausetztung ist natürlich, dass die richtigen gefasst werden.

Ähnliches gilt natürlich auch bezüglich rechter oder linker extremistischer Gewalttaten.
Fürchte nicht jene, die nicht mit dir übereinstimmen, sondern die, welche zu feige sind es dir zu sagen.
(Napoleon I. Bonaparte)
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Barbarossa
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Vergobret hat geschrieben:Du darfst als Staat niemanden staatenlos machen mit gutem Grund.
Angenommen ein Islamist deutscher Staatsbürgerschaft und syrischer Abstammmung würde die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.
Dann wäre er staatenlos.
Das verstieße gegen internationales Recht.
Vor allem aber könnte er dann nicht abgeschoben werden, kein Land nähme ihn auf. Er bliebe in Deutschland dann ein dauerhaftes Problem.
Es gibt ja inzwischen auch Deutsche, die zum Islam übergetreten sind - auch wenn es mit geschätzten rd. 4000 (2006 laut Wikipedia) relativ weige sind. Und wenn die sich radikalisieren, was dann? Zudem sind von den insgesamt rd. 3-4 Mill. Muslimen 1-1,8 Mill. deutsche Staatsbürger (Quelle: selbe Seite). Eine zweite Staatsbürgerschaft dürfte relativ selten sein, da sich Kinder ausländischer Eltern für eine Staatsbügerschaft entscheiden müssen, wenn sie zwischen 18 und 23 Jahre alt sind. Andernfalls erwerben sich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft (Optionsmodell).
Für den Fall, daß sich in Deutschland lebende Menschen radikalisieren und ggf. sogar Terroristen werden, gibt es sehr wirksame Gesetze, bis hin zur Antiterrorgesetzgebung. Diese sollten einen ausreichenden Schutz vor Terroristen gewährleisten.
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
Vergobret hat geschrieben:Du darfst als Staat niemanden staatenlos machen mit gutem Grund.
Angenommen ein Islamist deutscher Staatsbürgerschaft und syrischer Abstammmung würde die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.
Dann wäre er staatenlos.
Das verstieße gegen internationales Recht.
Vor allem aber könnte er dann nicht abgeschoben werden, kein Land nähme ihn auf. Er bliebe in Deutschland dann ein dauerhaftes Problem.
Es gibt ja inzwischen auch Deutsche, die zum Islam übergetreten sind - auch wenn es mit geschätzten rd. 4000 (2006 laut Wikipedia) relativ weige sind. Und wenn die sich radikalisieren, was dann? Zudem sind von den insgesamt rd. 3-4 Mill. Muslimen 1-1,8 Mill. deutsche Staatsbürger (Quelle: selbe Seite). Eine zweite Staatsbürgerschaft dürfte relativ selten sein, da sich Kinder ausländischer Eltern für eine Staatsbügerschaft entscheiden müssen, wenn sie zwischen 18 und 23 Jahre alt sind. Andernfalls erwerben sich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft (Optionsmodell).
Für den Fall, daß sich in Deutschland lebende Menschen radikalisieren und ggf. sogar Terroristen werden, gibt es sehr wirksame Gesetze, bis hin zur Antiterrorgesetzgebung. Diese sollten einen ausreichenden Schutz vor Terroristen gewährleisten.
Lieber Barbarossa,
auch wenn es Gesetze gegen die Terroristen gibt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sie deshalb nicht. :wink:
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Barbarossa
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Das ist richig, sofern die deutsche Staatsbürgerschaft ihre einzige ist. Für Terroristen gibt es vor allem Gefängnisse.
:wink:
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Entschieden gegen die Salafisten vorgehen - die Religionsgemeinschaft verbieten, öffentliche Versammlungen auflösen. Ich denke die Exekutive hat genug Möglichkeiten unser Deutschland vor Extremisten zu schützen.
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Barbarossa hat geschrieben:Das ist richig, sofern die deutsche Staatsbürgerschaft ihre einzige ist. Für Terroristen gibt es vor allem Gefängnisse.
:wink:
Lieber Barbarossa,
so isses. :wink: Aber "die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn." Alter deutscher Spruch. :roll:
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dieter
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Ralph hat geschrieben:Entschieden gegen die Salafisten vorgehen - die Religionsgemeinschaft verbieten, öffentliche Versammlungen auflösen. Ich denke die Exekutive hat genug Möglichkeiten unser Deutschland vor Extremisten zu schützen.
Lieber Ralph,
Du kannst nicht eine Religionsgemeinschaft verbieten, dagegen steht Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschauliche Bekenntnisses sind unverletztlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
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Doch kann man. Kein Grundrecht gilt unbeschränkt. In diesem Fall gibt es verfassungsimmanente Schranken. Die Hürde für ein Verbot ist natürlich sehr hoch - es wurde glaube ich bisher nur einmal versucht.

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Nafets
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dieter hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Entschieden gegen die Salafisten vorgehen - die Religionsgemeinschaft verbieten, öffentliche Versammlungen auflösen. Ich denke die Exekutive hat genug Möglichkeiten unser Deutschland vor Extremisten zu schützen.
Lieber Ralph,
Du kannst nicht eine Religionsgemeinschaft verbieten, dagegen steht Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschauliche Bekenntnisses sind unverletztlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Aber nur solange, wie eine solche (islamische) Religionsgemeinschaft sich an Recht und Ordnung hält. Sollte bei ihren Aktionen Angehörige der exekutiven Staatsgewalt oder natürliche Personen körperlich angegriffen werden, dann ist das nicht mehr vom Recht auf Glaubens- u. Religionsfreiheit gedeckt.
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Ralph hat geschrieben:Doch kann man. Kein Grundrecht gilt unbeschränkt. In diesem Fall gibt es verfassungsimmanente Schranken. Die Hürde für ein Verbot ist natürlich sehr hoch - es wurde glaube ich bisher nur einmal versucht.

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Lieber Ralph,
die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes können auch nicht mit Zweidrittelmehrheit geändert werden und der Artikel 4 mit Glaubens- und Gewissensfreiheit gehört natürlich dazu. :wink:
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dieter
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Nafets hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Entschieden gegen die Salafisten vorgehen - die Religionsgemeinschaft verbieten, öffentliche Versammlungen auflösen. Ich denke die Exekutive hat genug Möglichkeiten unser Deutschland vor Extremisten zu schützen.
Lieber Ralph,
Du kannst nicht eine Religionsgemeinschaft verbieten, dagegen steht Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschauliche Bekenntnisses sind unverletztlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Aber nur solange, wie eine solche (islamische) Religionsgemeinschaft sich an Recht und Ordnung hält. Sollte bei ihren Aktionen Angehörige der exekutiven Staatsgewalt oder natürliche Personen körperlich angegriffen werden, dann ist das nicht mehr vom Recht auf Glaubens- u. Religionsfreiheit gedeckt.
Lieber Nafets,
islamische Religionsgemeinschaften können nie Täter sein, sowie auch die Katholische Kirche nicht als Ganzes für ihre Mißbrauchsfälle verantwortlich ist, sondern nur Einzelpersonen, die auch bestraft werden können.
Nochmal die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes können auch nicht mit 2/3Mehrheit geändert werden und und Artikel 4 (Glaubens-und Gewissenfreiheit ) gehört natürlich zu den ersten 20 Artikel.
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