Das Rauchverbot in Deutschland

Gesundheitssystem, Schutz, Recht, Reformen

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
die Wirtschaften die wir besuchen, in denen wird auch gegessen. :wink: In Kneipen wo nur gesoffen wird, gehen wir überhaupt nicht. :roll:
Das sind dann mehr Resturants. Gesetzlich wird auch tatsächlich dieser Unterschied gemacht und das erscheint mir auch sinnvoll.

Es gibt ein neues Urteil im Streit der Nichtraucher gegen die Raucher:

:arrow: Nachrichten-Schlagzeile: "Trotz zorniger Nachbarn Gericht erlaubt Rauchen auf Balkon"

Laut eines Urteils des Amtsgerichts Rathenow bleibt das Rauchen auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung uneingeschränkt möglich. Der Kläger hatte versucht, feste Rauchzeiten einzuführen, da er sich durch den unter ihm wohnenden Raucher gestört fühlte. Die Zeiten für das angestrebte Rauchverbot sollten zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und zwischen 20 und 23 Uhr liegen. Dem wurde vom Gericht nicht stattgegeben.

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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
die Wirtschaften die wir besuchen, in denen wird auch gegessen. :wink: In Kneipen wo nur gesoffen wird, gehen wir überhaupt nicht. :roll:
Das sind dann mehr Resturants. Gesetzlich wird auch tatsächlich dieser Unterschied gemacht und das erscheint mir auch sinnvoll.
Lieber Barbarossa,
mir auch, trotzdem hat unsere Wirtschaft Raucher- und Nichtraucherräume und zwei Kegelbahnen. :wink: :mrgreen:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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