von Barbarossa » 28.01.2010, 19:23
JUSTIZ:
Gedenkstätte ist Geschichte
Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Thälmann-Freundeskreises ab
POTSDAM - „Das Jahr 2010 könnte gar nicht besser anfangen“, steht in der Einladung zu einer Pressekonferenz des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals. Sie soll morgen in einer Berliner Anwaltskanzlei stattfinden. Ob es bei dem Termin bleibt, war gestern aber nicht mehr sicher. Die Anwälte wollten zwei Verfassungsbeschwerden und eine einstweilige Anordnung gegen einen Abriss der Gedenkstätte einer breiten Öffentlichkeit vorstellen – aber das Brandenburger Verfassungsgericht hat schon entschieden. Am Montagabend traf sein Beschluss in der Kanzlei ein. Überschrift: „Gedenkstätte Ziegenhals durch Verfassungsbeschwerde nicht zu retten.“
Die Potsdamer Richter wiesen die Beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Thälmann-Freundeskreises sowie einer Anwohnerin zurück...
weiter lesen:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... es-ab.html
Ich befürworte dieses Urteil sehr. Eine Gedenkstätte für einen ehemaligen Vorsitzenden einer der radikalsten und aggressivsten politischen Bewegungen in Deutschland (auch in der Weimarer Republik der 20er und 30er Jahre!) hat meiner Ansicht nach ohnehin keine Existenzberechtigung.
Befürworten tue ich dagegen Mahn- und Gedenkstätten, die an die Opfer von kommunistischem Terror und Diktatur erinnern. Denn nicht vergessen darf man dabei, daß die Komintern eine Weltbewegung ist, die zur Zeit Thälmanns unter der "Führung" Stalins stand.
Hier noch ein Kommentar zu diesem Thema, den ich nicht befürworten kann:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... 016/63629/
[quote]JUSTIZ:
[size=150]Gedenkstätte ist Geschichte[/size]
[b]Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Thälmann-Freundeskreises ab[/b]
POTSDAM - „Das Jahr 2010 könnte gar nicht besser anfangen“, steht in der Einladung zu einer Pressekonferenz des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals. Sie soll morgen in einer Berliner Anwaltskanzlei stattfinden. Ob es bei dem Termin bleibt, war gestern aber nicht mehr sicher. Die Anwälte wollten zwei Verfassungsbeschwerden und eine einstweilige Anordnung gegen einen Abriss der Gedenkstätte einer breiten Öffentlichkeit vorstellen – aber das Brandenburger Verfassungsgericht hat schon entschieden. Am Montagabend traf sein Beschluss in der Kanzlei ein. Überschrift: „Gedenkstätte Ziegenhals durch Verfassungsbeschwerde nicht zu retten.“
Die Potsdamer Richter wiesen die Beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Thälmann-Freundeskreises sowie einer Anwohnerin zurück...[/quote]
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11715033/62249/Brandenburger-Verfassungsgericht-lehnt-Beschwerde-des-Thaelmann-Freundeskreises-ab.html
Ich befürworte dieses Urteil sehr. Eine Gedenkstätte für einen ehemaligen Vorsitzenden einer der radikalsten und aggressivsten politischen Bewegungen in Deutschland (auch in der Weimarer Republik der 20er und 30er Jahre!) hat meiner Ansicht nach ohnehin keine Existenzberechtigung.
Befürworten tue ich dagegen Mahn- und Gedenkstätten, die an die Opfer von kommunistischem Terror und Diktatur erinnern. Denn nicht vergessen darf man dabei, daß die Komintern eine Weltbewegung ist, die zur Zeit Thälmanns unter der "Führung" Stalins stand.
Hier noch ein Kommentar zu diesem Thema, den ich nicht befürworten kann: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11715016/63629/