Durch die umfangreiche Diskussion, die logischerweise viele Nebenthemen eröffnete, wurde der hauptsächliche Beitrag "Das Corona-Virus: Covid 19 breitet sich aus" recht umfangreich.
Deshalb habe ich zu
einem Beitragspunkt diesen neuen Thread eröffnet.
Cherusker1 schrieb u.a.:
Plünderungen, Erschießungen, Vergewaltigungen waren Gang und Gäbe von Seiten der Roten Armee und ihren polnischen Hilfstruppen
Gemessen an dem unermesslichen Leid der Betroffenen, verbietet sich hier eine Relativierung.
Aber, im Gegensatz zu den als solche bezeichneten Kriegsverbrechen waren Vergewaltigungen kein Kriegsverbrechen.
Nach langem Drängen, fast Erpressungen, gaben die gesetzgeberischen Mehrheiten den Forderungen nach, Vergewaltigung im und nach kriegerischen Einsätzen als Kriegsverbrechen zu brandmarken.
Erst seit dem 1. Juli 2002 gilt die sexuelle Gewalt als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wird als Kriegsverbrechen benannt und fand Eingang in das Völkerstrafrecht.
Nachzulesen unter
https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-322-81003-8_14
Es gibt zu diesem Thema auch eine ausführliche Literatur, z.B. von
Birgit Beck aus den Jahren 2001 und 2004 "Massenvergewaltigung als Kriegsverbrechen. …" und "Wehrmacht und sexuelle Gewalt …"
Durch die umfangreiche Diskussion, die logischerweise viele Nebenthemen eröffnete, wurde der hauptsächliche Beitrag "Das Corona-Virus: Covid 19 breitet sich aus" recht umfangreich.
Deshalb habe ich zu [b]einem[/b] Beitragspunkt diesen neuen Thread eröffnet.
[quote]Cherusker1 schrieb u.a.:
Plünderungen, Erschießungen, Vergewaltigungen waren Gang und Gäbe von Seiten der Roten Armee und ihren polnischen Hilfstruppen[/quote]
Gemessen an dem unermesslichen Leid der Betroffenen, verbietet sich hier eine Relativierung.
Aber, im Gegensatz zu den als solche bezeichneten Kriegsverbrechen waren Vergewaltigungen kein Kriegsverbrechen.
Nach langem Drängen, fast Erpressungen, gaben die gesetzgeberischen Mehrheiten den Forderungen nach, Vergewaltigung im und nach kriegerischen Einsätzen als Kriegsverbrechen zu brandmarken.
Erst seit dem 1. Juli 2002 gilt die sexuelle Gewalt als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wird als Kriegsverbrechen benannt und fand Eingang in das Völkerstrafrecht.
Nachzulesen unter
[url=https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-322-81003-8_14][u][color=#0000ff][size=120][font=Arial]https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-322-81003-8_14[/font][/size][/color][/u][/url]
Es gibt zu diesem Thema auch eine ausführliche Literatur, z.B. von
Birgit Beck aus den Jahren 2001 und 2004 "Massenvergewaltigung als Kriegsverbrechen. …" und "Wehrmacht und sexuelle Gewalt …"