Der Begriff "Das Reich"

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Re: Der Begriff "Das Reich"

von Jim Morisson » 05.11.2019, 11:43

Unter Nation wird eine soziale Gruppe verstanden, die sich aufgrund vielfältiger historischer gewachsener Beziehungen sprachlicher, kultureller, religiöser, wirtschaftlicher oder politischer Art ihrer Zusammengehörigkeit und besonderen Interessen bewusstgeworden ist. Was eine soziale Gruppe zur Nation macht, kann unterschiedliche Gründe haben. Entscheidend ist dabei, dass diese unterschiedlich definierte Gruppe auch eine Nation sein will, die Nation ist somit eine geglaubte Gemeinschaft im Sinne von Max Weber oder, wie die Soziologen sagen, „Ein sozial konstruiertes Deutungsmuster“.

Dass einige Regionen in Europa jetzt entdecken, das sie eigentlich eine Nation sind und deshalb die staatliche Unabhängigkeit anstreben, hat in der Regel zwei Gründe:

1.)   Die Region ist reicher als andere und glaubt, dass sie von den anderen nur ausgebeutet wird ohne entsprechende Gegenleistungen zu bekommen. Das trifft wohl im Falle von Katalonien zu.

2.)   Die Region ist arm und glaubt, sie ist nur daher arm, weil andere reich sind und sich auf ihre Kosten bereichern. Das war wohl der Grund für die Trennung der Slowakei von Tschechien.

Glücklicherweise hatten wir in Deutschland seit der Gründung 1871 keine nennenswerten separatistischen Bestrebungen trotz große regionaler Unterschiede. Das Grundgesetz verpflichtet die Regierung überall für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen, auch wenn das kaum möglich ist. Zumindest sorgt der Länderfinanzausgleich dafür, dass die Unterschiede nicht zu krass werden

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Feldwebel57 » 04.11.2019, 19:40

Alles gut , ich freue mich auf deine PN .

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Marianne E. » 04.11.2019, 18:58

Hallo Feldwebel57, lieber Andreas,
ich wünsche mir, wenn der Brexit uns Groß Britannien wegnimmt, dass dann Schottland …
Tschüs
ich schreibe Dir morgen privat, bekomme gleich Besuch, deshalb.

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Feldwebel57 » 04.11.2019, 18:33

Danke Marianne und Jim !
Ja , man könnte meinen , die heutigen Länder gehen in die Kleinstaaterei zurück .
So Sowjetunion , Jugoslawien und CSSR .
In Spanien bröckelt es auch .
Der Grund ist vielleicht in der damaligen Bildung dieser Staaten zu suchen .

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Marianne E. » 04.11.2019, 10:40

Der Beitrag über "Das Reich" galt hauptsächlich der Begriffsdefinition. Die politischen Dimensionen blieben weitgehend, und wegen der besseren Übersicht, ausgeklammert.

Trotzdem will ich gerne eine Differenzierung hinsichtlich der damaligen politischen Situation anbieten. Deshalb empfehle ich zunächst einmal den Artikel über "Grundgesetz des Reiches", der im Deutschlandfunk gesendet wurde.
https://www.deutschlandfunk.de/grundgesetz-des-reiches.871.de.html?dram:article_id=125386

Darüber hinaus ist eine zahlreiche Literatur vorhanden, die sowohl die "Gewaltmonopole" der einzelnen Länder als auch die Realitäten abbilden.

Es handelt sich bei einem Einstieg in die Problemstellung mit:
Herbers, Klaus / Neuhaus, Helmut (2005): Das Heilige Römische Reich - Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843-1806), Köln.
Arentin, Karl Otmar von (2000): Das Alte Reich 1648-1806, Stuttgart.

Und zur weiterführenden Information:
Schinding, Anton / Ziegler, Walter (Hrsg.) (1990): Die Kaiser der Neuzeit 1519-1918. Heiliges Römisches Reich, Österreich, Deutschland, München.

 

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Jim Morisson » 04.11.2019, 09:34

Feldwebel
Nicht ganz. „Das Heilige Römische Reich deutscher Nation“ hatte keine Regierung, die das Gewaltmonopol besaß. Alle 300 Kleinstaaten hatten eine eigene Regierung, die völlig unabhängig vom Kaiser agierten und manchmal sogar gegen ihn Krieg führten.

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doppelter Beitrag gelöscht - (Mod.)

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Marianne E. » 03.11.2019, 22:54

Es ist gut, dass die Kleinstaaterei im 19. Jahrhundert in Deutschland beendet wurde.
Die osteuropäischen Länder haben angesichts der für Deutschland positiven Entwicklung leider nichts daraus gelernt.

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Feldwebel57 » 03.11.2019, 19:43

Vielen Dank auch für diesen Beitrag !
Nur , diese drei Punkte , die du hier zum Schluß schreibst , decken die sich nicht auch , wenn sie auf den Begriff  " Reich " bezogen werden ?
Das soll keine Kritik sein !!!
Ich empfinde das nur so .
Schönen Abend wünscht 
Andreas

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Jim Morisson » 02.11.2019, 14:33

Man sollte vielleicht noch hinzufügen, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen dem „Sacrum Imperium Romanum“ also dem „Heiligen Römischen Reich“, später mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ und den Imperien der Römer, Makedonen, Osmanen, Spanier, Russen usw.

Die neuere Forschung hat sich in den vergangenen Jahren eingehend mit Imperien beschäftigt
Ein Imperium, so Ekholm und Friedman, ist eine Organisationsform, bestimmt durch die Funktion, imperialistische, d.h. eine Gliederung in Zentrum und Peripherie bewirkende Prozesse innerhalb eines bereits existierenden größeren ökonomischen Netzwerkes aufrechtzuerhalten oder zu organisieren. Es ist somit ein politischer Versuch, die supralokalen Bedingungen der lokalen Reproduktion zu kontrollieren.

Das hört sich ziemlich kompliziert an. Politisch ist ein Imperium ein bestimmbares Territorium, welches von einem Zentrum beherrscht wird. Die Macht eines Imperiums rührt daher, dass es durch Tribut und Besteuerung und durch monopolistische Handelsvorteile den Fluss der Wirtschaftsströme von der Peripherie zum Zentrum garantiert.

Ein Imperium ist somit vor allem ein Mechanismus zur Tributerhebung. Die abhängigen Gebiete leisten Zahlungen und erhalten als Gegenleistung Schutz. Die Zahlungen übersteigen die Produktionskosten des Schutzes allerdings bei weitem.
Ein Imperium hat in der Regel nur einen militärischen Vorteil. Es setzt auf Eroberung und Tribute. Die Grenze der imperialen Expansion ist erreicht, wenn der dafür notwenige Aufwand nicht mehr durch den Zuwachs an Tributen gedeckt werden kann. Die kritische oder „Augusteische“ Schwelle des Imperiums ist erreicht, wenn der Umschlag von äußerer Expansion zur inneren Konsolidierung erfolgt.

Ein Imperium kriselt, wenn die Kosten des Imperiums die Erträge übersteigen.

Das „Sacrum Imperium Romanum“ hat damit nun allerdings nichts gemein. Es handelte sich um eine lose Ansammlung von nur locker miteinander verbundenen weltlichen und geistlichen Feudalgütern sowie einer Reihe autonomer Städte. Der Kaiser war schwach und konnte nur auf die Mittel seiner Hausmacht zurückgreifen. Es gab kein eigentliches Zentrum, keine allgemeine Steuererfassung, keine übergreifende Armee. Im 16. Jahrhundert bildete sich überall die Territorialherrschaft heraus, Ansätze moderner Staaten mit einer Bürokratie, Währung und Gesetzgebung. Nach dem Dreißigjährigem Krieg gab es ungefähr 300 deutsche Staaten, die schon als Staaten nach dem heutigen Völkerrecht bezeichnet werden können: Sie hatten

 1.Ein bestimmbares Territorium
 2. Ein Staatsvolk und
3. Eine Regierung, die das Gewaltmonopol besaß.
Das „Reich“ existierte zwar noch formal, war aber nur noch eine leere Hülle.
 
 

Re: Der Begriff "Das Reich"

von Feldwebel57 » 01.10.2019, 21:56

Herzlichen Dank für diesen Beitrag !

Der Begriff "Das Reich"

von Marianne E. » 01.10.2019, 21:34

Der Begriff "Das Reich"  -  Vorstellung von Reichsformen

Der Begriff "Reich" ist ein Ausdruck, der gegenüber den Begriffen Staat, Königtum oder Kaisertum nicht scharf abgegrenzt ist. Meist verbindet sich mit "Reich" die Vorstellung eines geographisch großen Gebietes, das sich entweder auf dem Festland oder auf einem Gewässer, z.B. dem Ozean befindet. Außerdem suggeriert "Reich" das Vorhandensein einer bestimmten Form von Autorität durch ein Staatsoberhaupt, wie z.B. Kaiser, König oder Kanzler.

Durch die Menschheitsgeschichte zieht sich die Erkenntnis, dass diese beharrlich auf die Bildung von "Reichen" fixiert ist.
Im alten Orient waren es z.B. die Reiche Babylon und Persien, in Innerasien die Reiche der Hunnen, des Dschingis-Khan, Timurs und der Goldenen Horde, zudem die Reiche Indien, China und Japan.

Im Abendland begann die Reichsbildung mit dem Makedonien-Reich. Reichsgründer war Alexander der Große (356-323 v.Chr.); er regierte von 336-323 v.Chr..

Einen Höhepunkt der Reichsbildung im Abendland (damit ist der westliche Teil Europas gemeint) stellte das Römische Reich dar, das dann durch das Merowinger-Reich abgelöst wurde. Karl der Große (742-814), der von 768 bis 814 regierte, machte "sein" Reich zur Universalmacht Europas. Danach, etwa im Jahre 843, entstanden aus dem Karolinger-Reich das Westfrankenreich und das Ostfrankenreich.
Aus dem Westfrankenreich entwickelte sich das französische Königreich, das durch einen nationalen Charakter gekennzeichnet war.
Aus dem Ostfrankenreich wurde das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, welches durch einen übernationalen Charakter gekennzeichnet war.

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation scheiterte später am fürstlichen Partikularismus. Die Bemühungen galten der Verwirklichung staatlicher Teilgebiete, ohne die Interessen der staatlichen Gemeinschaft zu beachten.
Anmerkung:  Die Politikwissenschaft bezeichnet mit 'Partikularismus' das Konzept verschiedener politischer Systeme, in welchem kleinere Gruppen ihre Interessen gegenüber der Allgemeinheit durchzusetzen versuchen.

Erwähnenswert ist noch, dass sich im 15./16. Jahrhundert das Osmanische Reich und das russische Zarenreich seit etwa Mitte des 15. Jahrhunderts entwickelten.
Außerdem kam es im Westen Europas zur Entwicklung von überseeischen Kolonialreichen durch Spanien, Frankreich und England.

Das Reich Napoleon Bonapartes (1769-1821) entstand aus der französischen Revolutionshegemonie.
Anmerkung:  Hier ist mit Hegemonie das Vorherrschaftsstreben des französischen Staates zu verstehen.

Das Erste Deutsche Reich (911-1806)
Das alte Deutsche Reich von 911 bis 1806 wird allgemein das Erste Deutsche Reich genannt.
Hingegen lautete sein offizieller Name seit Anfang des 11. Jahrhunderts (1034) "Römisches Reich" (Romanum Imperium) und seit dem 15. Jahrhundert "Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation".
Mit dem Zusammenbruch des "Alten Reiches" im Jahre 1806 begann die Formung der 'Deutschen Frage', die nachweislich erst 1990 mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten als geklärt betrachtet werden kann. Zunächst allerdings schien die Deutsche Frage mit der Gründung des Deutschen Bundes (1815-1866) am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress als abgeschlossen.

Auf die Zeitspanne von 1813 bis 1871 kann die Entstehung eines deutschen Nationalstaates festgelegt werden.

Das Zweite Deutsche Reich (1871-1918)
Der amtliche Name des deutschen Staates im Zeitalter des "Bismarck-Reiches" ist "Zweites Deutsches Reich" von 1871 bis 1918.

Das Deutsche Reich "Weimarer Republik" (1919-1933)
Der Name "Weimarer Republik" für das Deutsche Reich von 1919 bis 1933 ist hergeleitet von dem Tagungsort der Verfassunggebenden Nationalversammlung.

Das Dritte Deutsche Reich (1933-1945) 
Im politischen Sprachgebrauch in Deutschland und in der Welt  wird die Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus "Drittes Reich" genannt.

Allerdings ist dieser Begriff älteren Ursprungs. Er entstammt unterschiedlichen Vorstellungen und wurde insbesondere durch die Schrift "Das dritte Reich" von A.M. Moeller van den Bruck (1923) zum Schlagwort eines konservativ-romantischen Nationalismus. Vom Nationalsozialismus wurde diese Formulierung als politischer Kampfbegriff im Dienste des Aufbaus eines neuen ("Dritten") Reichs verwendet. Damit sollte suggeriert werden, dass es eine direkte Linie vom "Ersten Reich", dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, zum "Zweiten Reich", dem Bismarck-Reich des Wilhelminischen Deutschland, zum neuen Deutschen Reich, eben dem Dritten Reich, geben würde.

Quellen:
Bracher, Karl Dietrich (1964): Die Auflösung der Weimarer Republik, Villingen.
Bracher, Karl Dietrich / Funke, Manfred / Jacobsen, Hans-Adolf (Hrsg.) (1988): Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik. Wirtschaft. Gesellschaft. 2. Aufl., Bonn.
Büttner, Ursula (2008): Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933. Leistung und Versagen in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, Stuttgart.
Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1988): Fragen an die deutsche Geschichte. Ideen, Kräfte, Entscheidungen. Von 1800 bis zur Gegenwart, Bonn.
Fuchs, Konrad / Raab, Heribert (1996): Wörterbuch zur Geschichte. 10. Aufl., München.
Haffner, Sebastian (2001): Von Bismarck zu Hitler, München.
Kluge, Ulrich (2006): Die Weimarer Republik, Paderborn.
Mommsen, Hans (1998): Aufstieg und Untergang der Republik von Weimar. 1918 - 1933, Berlin.
Müller, Helmut M. (2007): Schlaglichte der deutschen Geschichte. 2. Aufl., Bonn.
Nipperdey, Thomas (1998): Deutsche Geschichte 1800 1866. Bürgerwelt und starker Staat, München.


 


 

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