Paritätsgesetz in Brandenburg beschlossen

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Re: Paritätsgesetz in Brandenburg beschlossen

von Marianne E. » 27.10.2020, 20:42

Bei dem ganzen "Geplapper" über paritätische Besetzungslisten der Parteien und das Paritätsgesetz drängt sich doch nur die eine Frage auf
"Wofür benötigen demokratischen Parteien überhaupt etwas in Richtung Gesetz oder Geschäftordnung, was in einer Demokratie doch selbstverständlich sein müsste?"
Vielleicht sollte das Grundgesetz doch Pflichtlektüre werden.

Re: Paritätsgesetz in Brandenburg beschlossen

von Barbarossa » 27.10.2020, 19:03

Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das im Januar 2019 beschlossene Paritätsgesetz für Landtagswahlen für verfassungswidrig und damit für ungültig erklärt. In der Urteilsbegründung hieß es, das Gesetz beschränke durch die vorgeschriebene paritätische Aufstellung von Kandidaten die Freiheiten der Parteien und damit die Teilnahme an Wahlen.
AfD und NPD hatten gegen das Gesetz geklagt und nun recht bekommen.
Bereits im Juli wurde ein ähnliches Gesetz in Thüringen ebenfalls per Gerichtsbeschluss gekippt.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... esetz.html
 
Auch ich habe in einem Kommentar das Gesetz eher kritisch gesehen und zwar aus dem selben Grund, wie das Verfassungsgericht, siehe:
https://blog-politik.de/paritaetsgesetz ... emokratie/

Paritätsgesetz in Brandenburg beschlossen

von Barbarossa » 04.02.2019, 22:29

Der Brandenburger Landtag hat am 31. Januar 2019 ein Gesetz beschlossen, nach dem die Kandidatenlisten der Parteien gleich viele männliche und weibliche Kandidaten enthalten sollen.
Zu diesem Zweck sollen die Parteien zunächst zwei getrennte Kandidatenlisten erstellen – eine für die männlichen und eine für die weiblichen Kandidaten – und diese anschließend quasi im Reißverschlussverfahren zusammenlegen. Wer an erster Stelle steht, entscheidet die jeweilige Partei.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf kam von der oppositionellen Fraktion der Grünen im Landtag und wurde leicht abgeändert von der Rot-Dunkelroten Landesregierung aufgegriffen. Dieses Gesetz soll im Juni des nächsten Jahres inkraft treten – also noch nicht zur Landtagswahl am 1. September 2019.
Eine Ausnahme soll es geben: Reine Männer- bzw. Frauenparteien soll es geben dürfen.
Das Gesetz gilt auch nur für die Landeslisten. Als Direktkandidaten können pro Wahlkreis wie bisher jeweils ein Mann oder eine Frau antreten, wodurch die letztendliche Zusammensetzung des Landtages dann doch nicht 50 : 50 sein muss.
Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 50985.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 51237.html
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Ge ... per-Gesetz


Ich habe dazu noch einen Artikel mit Kommentar und weiteren Informationen verfasst:
https://blog-politik.de/paritaetsgesetz ... emokratie/

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