Sozialhilfe bald eidgenössisch?

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Sozialhilfe bald eidgenössisch?

von Orianne » 16.09.2014, 09:54

Seit 1905 kümmert sich in der Schweiz ein nationaler Fachverband um die materielle Existenzsicherung durch öffentliche und private Institutionen. Gegründet wurde der Verband als Konferenz der Armenpfleger. Dessen Ziel war es, die Armut zu bekämpfen, eine Fürsorgepraxis zu entwickeln und die Behörden für eine wirksame Sozialhilfe zu gewinnen. Seit 1996 nennt sich der Fachverband Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos), bekannt für die detaillierten Skos-Richtlinien zur materiellen Existenzsicherung durch Kantone und Gemeinden.

Eigentliche Richtlinien mit konkreten Frankenbeträgen gab die Konferenz der Armenpfleger erstmals 1963 heraus. Zuvor veröffentlichte sie ihre Empfehlungen in Fachzeitschriften und an Tagungen. Damals wie heute handelte es sich bei den Beträgen und beschriebenen Sozialleistungen um Empfehlungen, von denen Kantone oder Gemeinden abweichen können. Die Richtlinien wurden ab den 60er-Jahren alle zwei bis drei Jahre überarbeitet und wurden detaillierter. Aus der Armenpflegerkonferenz wurde die Schweizerische Konferenz für öffentliche Fürsorge (Sköf). Bis Mitte der 70er-Jahre revidierten die meisten Kantone zudem ihre Armengesetze, die oft noch aus dem 19. Jahrhundert stammten. An die Stelle von Disziplinierung und Kontrolle der Armen traten Einzelfallabklärungen und individuelle Hilfs­pläne, also die neuzeitliche Sozialarbeit.

Heute noch ist die Skos ein privatrechtlicher Verein mit rund 1000 Mitgliedern: darunter alle Kantone, trotz ­einiger Austritte die meisten Gemeinden sowie private Organisationen. Die Existenz der Skos liegt seit ihren Anfängen vor über 100 Jahren in der föderalistischen Struktur der schweizerischen Fürsorge begründet. Nach wie vor ist die materielle Existenzsicherung weder in einem Bundesgesetz noch in einem Konkordat der Kantone geregelt. Die Kantone sind autonom, wie sie die Sozialhilfe ausgestalten. Dennoch haben sie ein gewisses Interesse, dass die materielle Existenzsicherung innerhalb der Schweiz und der Kantone einigermassen ähnlich ausgestaltet wird. Die Skos-Richtlinien haben keine Gesetzeskraft, aber die meisten Kantone und Gemeinden orientieren sich in ihren Gesetzen und Verordnungen daran.

Neben dem Grundbedarf für den ­Lebensunterhalt von heute 986 Franken (ca. 815.-- EURO) pro Monat kennen die Skos-Richtlinien situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen. Zur materiellen Grundsicherung gehört zudem die Erstattung von Wohnkosten, Krankenversicherung, Selbstbehalte und Franchise sowie Zahnarztkosten.

Während die SVP* das detaillierte Regelwerk abschaffen will, gibt es breite Kreise, die sich am stark föderalistischen Charakter der Sozialhilfe stören.

SVP: Schweizerische Volkspartei, eine rechtspopulistische Partei.

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