von Dietrich » 22.06.2015, 15:48
Barbarossa hat geschrieben:Stimmt. Dieses Recht des Königs/Kaisers, als Oberhaupt einer Reichskirche ganz selbstverständlich auch die Bischöfe einzusetzen, ging noch auf eine sehr alte Abmachung zurück, die zwischen dem Frankenkönig Chlodwig und dem damaligen Papst geschlossen wurde. Dafür dass Chlodwig sich katholisch taufen ließ, blieb er geistliches Oberhaupt in seinem Reich.
Das Reichskirchensystem - übrigens ein moderner Begriff - war eine in Europa einmalige Angelegenheit. Es gab weder in Frankreich, Spanien, Italien oder anderswo einen Staat, in dem geistliche Fürsten als autonome Landesherren ein Territorium beherrschten. Sicher hatten Bischöfe oder Äbte auch anderswo ausgedehnten Landbesitz, doch waren das keine Fürstentümer mit staatlicher Souveränität.
Diese geistlichen Fürsten - Reichsäbte und Reichsbíschöfe - zu Stützen des Kaisertums zu machen, war eine neue Idee der ottonischen Herrscher und nach ihnen der salischen Kaiser. Das hatte immense Vorteile, da in den geistlichen Landesherrschaften keine mächtigen Dynastien entstehen konnten, die das Kaisertum beeinträchtigen oder gar gefährden konnten. Die Fürstbischöfe und Fürstäbte hingegen fanden im Kaisertum einen mächtigen Verbündeten, der sie vor den Begehrlichkeiten weltlicher Fürsten schützen konnte. Erst der Investiturstreit und das Wormser Konkordat stellten dieses System infrage, da die Bischöfe künftig nicht mehr vom Kaiser eingesetzt wurden und er insofern keine Macht auf sie ausüben konnte.
Dennoch bestanden die geistlichen Fürstentümer bis zum Ende des Reichs fort und kamen erst durch die von Napoleon ausgelöste Säkularisation zu Fall. Das Sprichwort „Unterm Krummstab ist gut leben“ entstand, weil in den geistlichen Territorien die bäuerlichen Untertanen in der Regel mehr Rechtssicherheit und bessere Lebensbedingungen hatten.
[quote="Barbarossa"]Stimmt. Dieses Recht des Königs/Kaisers, als Oberhaupt einer Reichskirche ganz selbstverständlich auch die Bischöfe einzusetzen, ging noch auf eine sehr alte Abmachung zurück, die zwischen dem Frankenkönig Chlodwig und dem damaligen Papst geschlossen wurde. Dafür dass Chlodwig sich katholisch taufen ließ, blieb er geistliches Oberhaupt in seinem Reich. [/quote]
Das Reichskirchensystem - übrigens ein moderner Begriff - war eine in Europa einmalige Angelegenheit. Es gab weder in Frankreich, Spanien, Italien oder anderswo einen Staat, in dem geistliche Fürsten als autonome Landesherren ein Territorium beherrschten. Sicher hatten Bischöfe oder Äbte auch anderswo ausgedehnten Landbesitz, doch waren das keine Fürstentümer mit staatlicher Souveränität.
Diese geistlichen Fürsten - Reichsäbte und Reichsbíschöfe - zu Stützen des Kaisertums zu machen, war eine neue Idee der ottonischen Herrscher und nach ihnen der salischen Kaiser. Das hatte immense Vorteile, da in den geistlichen Landesherrschaften keine mächtigen Dynastien entstehen konnten, die das Kaisertum beeinträchtigen oder gar gefährden konnten. Die Fürstbischöfe und Fürstäbte hingegen fanden im Kaisertum einen mächtigen Verbündeten, der sie vor den Begehrlichkeiten weltlicher Fürsten schützen konnte. Erst der Investiturstreit und das Wormser Konkordat stellten dieses System infrage, da die Bischöfe künftig nicht mehr vom Kaiser eingesetzt wurden und er insofern keine Macht auf sie ausüben konnte.
Dennoch bestanden die geistlichen Fürstentümer bis zum Ende des Reichs fort und kamen erst durch die von Napoleon ausgelöste Säkularisation zu Fall. Das Sprichwort „Unterm Krummstab ist gut leben“ entstand, weil in den geistlichen Territorien die bäuerlichen Untertanen in der Regel mehr Rechtssicherheit und bessere Lebensbedingungen hatten.