Ich muss hier widersprechen.
Es handelt sich mitnichten um einen Fall von Amtswillkür.
Vielmehr wird das durch Urteil festgestellte Recht durchgesetzt.
In diesem Artikel kommen sehr viele Fehleinschätzungen vor:
„Ich habe Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.“
Vermutlich meint die Frau nicht den EuGH, sondern den EGMR.
Ersteres dürfte vorliegend gar nicht zuständig sein, letzteres wird sich mit diesem Fall wohl nicht befassen. Weitergehenden Rechtsschutz könnte die Frau, wenn sie sich schon auf die Verfassung beruft, durch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anstreben.
„Von mir und meinem Zuhause geht keine Gefahr aus“
Völlig unerheblich, da es hier nicht um Gefahrenabwehr geht.
„Meine Rechte werden mit Füßen getreten“, schreit sie. „Sie dürfen das Grundgesetz nicht brechen.“
Über die fraglichen Rechte ist mehrfach geurteilt worden. Dass das Grundgesetz gebrochen worden wäre, sehe ich nicht. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, so ist der Bürger zunächst zur Duldung verpflichtet und zur Durchsetzung seiner Rechte auf den Rechtsweg verwiesen.
Vorliegend ist es jedoch wohl eher so, dass sich hier jemand ein Recht nimmt, das diesem Menschen nicht, auch nicht nach dem Grundgesetz zukommt.
„Ich bin fassungslos, wie hier mit einer umweltbewussten Frau umgegangen wird“, erregt sich Cornelia Heinrich aus Holzdorf (Teltow-Fläming). „So etwas wäre in anderen europäischen Ländern undenkbar“, sagt Gerald Rollett,
Dass die Frau umweltbewusst ist, verschafft ihr keine Privilegien. Gleiches Recht für alle!
Und dass andere europäische Länder Recht und Gerichtsurteile anders durchsetzten oder auf die Durchsetzung verzichteten ist eine völlig absurde Vorstellung.
„Hier wurde völlig unverhältnismäßig agiert“, kritisiert Renate Adolph. Für eine Frau, die ökologisch Wasser aufbereitet, sei der riesige Polizei-Einsatz nicht gerechtfertigt.
Den passenden Nachnamen hat diese Populistin ja bereits.
Welcher Einsatz wäre denn verhältnismäßig gewesen?
Zwei Polizisten? Oder keiner?
Hier sollen eine Frau und ihre zwei Söhne in Gewahrsam genommen werden. Es ist mit Schaulustigen zu rechnen. Neben der SchuPo ist ein Deeskalationsteam anwesend. Summa summarum ist die Anzahl der eingesetzten Beamten nachvollziehbar.
Und erneut wird hier die Sachlage verkannt, um die es eigentlich geht:
Die Polizei müsse den rechtsgültigen Gerichtsbeschluss durchsetzen.
Die Vorschriften für einen bedingungslosen Anschluss- und Benutzungszwang stammen aus der deutschen Gemeindeordnung von 1935, erklärt sie.
Unerheblich. Von wann eine rechtliche Regelung stammt, ist nicht von Belang. Ob sie geltendes Recht ist, ist allein entscheidend!
Nebenbei hörte ich noch nie irgend jemand gegen den Tag der Arbeit argumentieren, obwohl der von den Nazis eingeführt wurde....
Die Gemeinde Briesensee hat von1998 bis 2000 mehrere Beschlüsse gegen eine Kanalisierung, für die Wiederverwertung der endlichen Ressource Wasser gefasst. Diese Beschlüsse sind nie veröffentlicht worden, nie vom Amt ausgeführt, nie in einem ordentlichen Beanstandungsverfahren behandelt worden. Das Amt hat sie einfach totgeschwiegen. Das ist Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung! Ich bin erschüttert, dass so etwas in Deutschland möglich ist.
Und warum hat dann der Gemeinderat nicht den Rechtsweg beschritten?
Von der Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung kann man hier allerdings bei bestem Willen nicht reden. Völlig überzogen.
Die Polizei wird mich im Rahmen der Amtshilfe mit Gewalt von meinem eigenen Grundstück entfernen, damit das Amt meine Nutzwassergewinnungsanlage zerstören und mein Eigentum, mein Wasser, stehlen kann.
Von Diebstahl kann hier keine Rede sein.
Es gibt kein Eigentum Privater an Wasser!
http://www.juraforum.de/lexikon/Gewaesserschutz
Überhaupt kann am Wasser selbst kein Eigentum begründet werden
So gesehen läge, wenn überhaupt, ein Diebstahl durch diese Frau statt an dieser Frau vor.
Völlig absurd wird dies alles, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass lediglich ihr Haushalt an das Abwassersystem angeschlossen werden soll.
Ich muss hier widersprechen.
Es handelt sich mitnichten um einen Fall von Amtswillkür.
Vielmehr wird das durch Urteil festgestellte Recht durchgesetzt.
In diesem Artikel kommen sehr viele Fehleinschätzungen vor:
[quote]„Ich habe Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.“[/quote]
Vermutlich meint die Frau nicht den EuGH, sondern den EGMR.
Ersteres dürfte vorliegend gar nicht zuständig sein, letzteres wird sich mit diesem Fall wohl nicht befassen. Weitergehenden Rechtsschutz könnte die Frau, wenn sie sich schon auf die Verfassung beruft, durch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anstreben.
[quote] „Von mir und meinem Zuhause geht keine Gefahr aus“[/quote]
Völlig unerheblich, da es hier nicht um Gefahrenabwehr geht.
[quote]„Meine Rechte werden mit Füßen getreten“, schreit sie. „Sie dürfen das Grundgesetz nicht brechen.“[/quote]
Über die fraglichen Rechte ist mehrfach geurteilt worden. Dass das Grundgesetz gebrochen worden wäre, sehe ich nicht. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, so ist der Bürger zunächst zur Duldung verpflichtet und zur Durchsetzung seiner Rechte auf den Rechtsweg verwiesen.
Vorliegend ist es jedoch wohl eher so, dass sich hier jemand ein Recht nimmt, das diesem Menschen nicht, auch nicht nach dem Grundgesetz zukommt.
[quote]„Ich bin fassungslos, wie hier mit einer umweltbewussten Frau umgegangen wird“, erregt sich Cornelia Heinrich aus Holzdorf (Teltow-Fläming). „So etwas wäre in anderen europäischen Ländern undenkbar“, sagt Gerald Rollett,[/quote]
Dass die Frau umweltbewusst ist, verschafft ihr keine Privilegien. Gleiches Recht für alle!
Und dass andere europäische Länder Recht und Gerichtsurteile anders durchsetzten oder auf die Durchsetzung verzichteten ist eine völlig absurde Vorstellung.
[quote]„Hier wurde völlig unverhältnismäßig agiert“, kritisiert Renate Adolph. Für eine Frau, die ökologisch Wasser aufbereitet, sei der riesige Polizei-Einsatz nicht gerechtfertigt.[/quote]
Den passenden Nachnamen hat diese Populistin ja bereits.
Welcher Einsatz wäre denn verhältnismäßig gewesen?
Zwei Polizisten? Oder keiner?
Hier sollen eine Frau und ihre zwei Söhne in Gewahrsam genommen werden. Es ist mit Schaulustigen zu rechnen. Neben der SchuPo ist ein Deeskalationsteam anwesend. Summa summarum ist die Anzahl der eingesetzten Beamten nachvollziehbar.
Und erneut wird hier die Sachlage verkannt, um die es eigentlich geht:
[quote]Die Polizei müsse [b]den rechtsgültigen Gerichtsbeschluss durchsetzen.[/b][/quote]
[quote]Die Vorschriften für einen bedingungslosen Anschluss- und Benutzungszwang stammen aus der deutschen Gemeindeordnung von 1935, erklärt sie.[/quote]
Unerheblich. Von wann eine rechtliche Regelung stammt, ist nicht von Belang. Ob sie geltendes Recht ist, ist allein entscheidend!
Nebenbei hörte ich noch nie irgend jemand gegen den Tag der Arbeit argumentieren, obwohl der von den Nazis eingeführt wurde....
[quote]Die Gemeinde Briesensee hat von1998 bis 2000 mehrere Beschlüsse gegen eine Kanalisierung, für die Wiederverwertung der endlichen Ressource Wasser gefasst. Diese Beschlüsse sind nie veröffentlicht worden, nie vom Amt ausgeführt, nie in einem ordentlichen Beanstandungsverfahren behandelt worden. Das Amt hat sie einfach totgeschwiegen. Das ist Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung! Ich bin erschüttert, dass so etwas in Deutschland möglich ist.[/quote]
Und warum hat dann der Gemeinderat nicht den Rechtsweg beschritten?
Von der Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung kann man hier allerdings bei bestem Willen nicht reden. Völlig überzogen.
[quote]Die Polizei wird mich im Rahmen der Amtshilfe mit Gewalt von meinem eigenen Grundstück entfernen, damit das Amt meine Nutzwassergewinnungsanlage zerstören und mein Eigentum, mein Wasser, stehlen kann.[/quote]
Von Diebstahl kann hier keine Rede sein.
Es gibt kein Eigentum Privater an Wasser!
http://www.juraforum.de/lexikon/Gewaesserschutz
[b]Überhaupt kann am Wasser selbst kein Eigentum begründet werden[/b]
So gesehen läge, wenn überhaupt, ein Diebstahl durch diese Frau statt an dieser Frau vor.
Völlig absurd wird dies alles, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass lediglich ihr Haushalt an das Abwassersystem angeschlossen werden soll.