Berufsverbot wegen kriminellem Verhalten?

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Re: Berufsverbot wegen kriminellem Verhalten?

von elysian » 08.01.2010, 10:15

Nein. Enteignungen dürfen nur unter sehr strengen Vorgaben durchgeführt werden. S.a. Art. 14 GG.
Jemandem, der die notwendige Zuverlässigkeit nachweislich nicht aufbringt, in seiner beruflichen Freiheit entsprechend einzuengen, ist der folgerichtige Schritt.

Berufsverbot wegen kriminellem Verhalten?

von Barbarossa » 15.12.2009, 22:23

15. Dezember 2009
Entzug der Approbation
Steuersünder darf kein Augenarzt mehr sein

Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Durch sein "schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten" sei der Mann zur Ausübung seines Berufes "unwürdig". Er schuldet dem Staat 877.000 Euro Einkommenssteuer...
weiter lesen: http://www.welt.de/vermischtes/article5 ... -sein.html

Wäre da eine Zwangsenteignung von privatem Eigentum da nicht das bessere Mittel gewesen?
Denn wenn er nun nicht mehr arbeiten kann, dann bekommt das Finanzamt ja erst recht kein Geld mehr...
:?

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