von elysian » 11.11.2009, 15:29
Also Pille-Palle ist das sicherlich nicht.
In der (Bundes-/Landes-)Verfassung ist festgelegt, auf welche Weise Gesetze verabschiedet werden dürfen.
Man könnte dies als Spielregeln bezeichnen, wenn man einen populären Vergleich mit dem Fußball vornehmen wollte.
Jedenfalls ist alle staatliche Gewalt und damit auch die Legislative an Recht und Gesetz gebunden; d.h. an die bestehende Rechtsordnung. Durch sie wird staatliches Handeln legitimiert. Die Besonderheit liegt darin, dass die Spieler die Spielregeln unter bestimmten Einschränkungen verändern können und dass die Spieler immer nur von Legislaturperiode zu Legislaturperiode spielen.
Ein staatliches Verhalten kann sich jedoch nur aus bereits geltenden Rechtssätzen legitimieren. Eine Änderung der Verfassung, bzw. der Spielregeln wirkt immer nur ex nunc und niemals ex tunc. Dies nicht zuletzt aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit. Andernfalls würde so nicht nur ein Verfahrensfehler geheilt, sondern ehemals ordentliche Verfahren verfassungswidrig. Um Missbrauch vorzuschützen, Transparenz zu sichern und Legitimität zu gewährleisten, kann eine Rückwirkung auch nicht für den Einzelfall akzeptiert werden (denkbar wäre sonst etwa,z.B. rechtswidrige staatliche Eingriffe in Grundrechte nachträglich zu legitimieren!).
Es ist also absolut notwendig, dass erst die Rechtsgrundlage für das entsprechende Gesetz geschaffen wird und in Kraft tritt (also mit Verkündung) und dann erst das besagte Gesetz. Andernfalls wäre ein verfassungswidriges Gesetz erlassen worden, welches so im Zeitpunkt seiner Entstehung nicht hätte erlassen werden dürfen und das darum juristisch angreifbar und aufhebbar(!)(s. z.B. Luftsicherheitsgesetz) gewesen wäre.
Also Pille-Palle ist das sicherlich nicht.
In der (Bundes-/Landes-)Verfassung ist festgelegt, auf welche Weise Gesetze verabschiedet werden dürfen.
Man könnte dies als Spielregeln bezeichnen, wenn man einen populären Vergleich mit dem Fußball vornehmen wollte.
Jedenfalls ist alle staatliche Gewalt und damit auch die Legislative an Recht und Gesetz gebunden; d.h. an die bestehende Rechtsordnung. Durch sie wird staatliches Handeln legitimiert. Die Besonderheit liegt darin, dass die Spieler die Spielregeln unter bestimmten Einschränkungen verändern können und dass die Spieler immer nur von Legislaturperiode zu Legislaturperiode spielen.
Ein staatliches Verhalten kann sich jedoch nur aus bereits geltenden Rechtssätzen legitimieren. Eine Änderung der Verfassung, bzw. der Spielregeln wirkt immer nur ex nunc und niemals ex tunc. Dies nicht zuletzt aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit. Andernfalls würde so nicht nur ein Verfahrensfehler geheilt, sondern ehemals ordentliche Verfahren verfassungswidrig. Um Missbrauch vorzuschützen, Transparenz zu sichern und Legitimität zu gewährleisten, kann eine Rückwirkung auch nicht für den Einzelfall akzeptiert werden (denkbar wäre sonst etwa,z.B. rechtswidrige staatliche Eingriffe in Grundrechte nachträglich zu legitimieren!).
Es ist also absolut notwendig, dass erst die Rechtsgrundlage für das entsprechende Gesetz geschaffen wird und in Kraft tritt (also mit Verkündung) und dann erst das besagte Gesetz. Andernfalls wäre ein verfassungswidriges Gesetz erlassen worden, welches so im Zeitpunkt seiner Entstehung nicht hätte erlassen werden dürfen und das darum juristisch angreifbar und aufhebbar(!)(s. z.B. Luftsicherheitsgesetz) gewesen wäre.