von elysian » 16.02.2009, 00:15
Barbarossa hat geschrieben:elysian hat geschrieben:...Selbst wenn man die Gesinnung nicht ändern kann, aber vielleicht können harte Urteile in dem Sinne Menschenleben retten, dass die Hemmschwelle bei potentiellen Tätern künftig sehr, sehr hoch liegt.
Bei Straftätern, wie in diesem Fall, ist selbst das keine Option - fürchte ich. Ich denke, in einem solchen Fall stellt alleine das langjährige Wegsperren den Schutz der Gesellschaft vor solchen Menschen dar. Deshalb begrüße ich sehr, daß man im Zuge der Feststellung einer besonders schweren Schuld zu langen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung über gegangen ist.
Aber ich glaube, das ist in unserem Fall jetzt nicht passiert, stimmts?
Nein. Ich erwarte, dass der Täter nach verbüßter Haftstrafe abgeschoben wird. Sicherungsverwahrung erfolgt übrigens nicht wegen der schwere der Schuld, sondern wegen der fortbestehenden Gefährlichkeit des Täters.
Es dürfte nicht zu erwarten sein, dass dieser Mann noch einmal eine Schwester ermordet, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird.
Allerdings verstehe ich Deine Argumentation nicht. Generalprävention wird ja gerade nicht bei dem konkreten Straftäter erreicht, sondern soll bei Menschen wirken, deren Tat erst noch bevorsteht. Die harte Strafe soll sie davon abhalten, die Tat dann auch auszuführen.
Wegsperren kann man einen Menschen erst, wenn er aufgrund der Ausführung Täter ist.
Dass solche Überlegungen eine Rolle spielen, wissen wir durch die Ehrenmordprozesse vergangener Jahre. Üblicherweise ist das Familienoberhaupt für solche Wiederherstellung der Ehre zuständig.
Warum sind die Täter dann oft unter 18 Jahre alt? Die Erklärung ist erschreckend einfach: weil man davon ausgeht, dass der Minderjährige nur wenige Jahre sitzen muss; darum wählt der Familienrat ihn aus.
Zwar werden Minderjährige auch in Zukunft weniger hart bestraft werden und möglicherweise werden sie häufiger beauftragt sein.
Aber die Urteilsbegründung wertet eine solche Tat als das, was sie ist.
Setzt sich diese Rechtsauffassung vollständig durch, werden wir auch die Ausschöpfung des Strafrahmens in den Verfahren vor den Jugendgerichten erleben.
[quote="Barbarossa"][quote="elysian"]...Selbst wenn man die Gesinnung nicht ändern kann, aber vielleicht können harte Urteile in dem Sinne Menschenleben retten, dass die Hemmschwelle bei potentiellen Tätern künftig sehr, sehr hoch liegt.[/quote]
Bei Straftätern, wie in diesem Fall, ist selbst das keine Option - fürchte ich. Ich denke, in einem solchen Fall stellt alleine das langjährige Wegsperren den Schutz der Gesellschaft vor solchen Menschen dar. Deshalb begrüße ich sehr, daß man im Zuge der Feststellung einer besonders schweren Schuld zu langen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung über gegangen ist.
Aber ich glaube, das ist in unserem Fall jetzt nicht passiert, stimmts?[/quote]
Nein. Ich erwarte, dass der Täter nach verbüßter Haftstrafe abgeschoben wird. Sicherungsverwahrung erfolgt übrigens nicht wegen der schwere der Schuld, sondern wegen der fortbestehenden Gefährlichkeit des Täters.
Es dürfte nicht zu erwarten sein, dass dieser Mann noch einmal eine Schwester ermordet, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird.
Allerdings verstehe ich Deine Argumentation nicht. Generalprävention wird ja gerade nicht bei dem konkreten Straftäter erreicht, sondern soll bei Menschen wirken, deren Tat erst noch bevorsteht. Die harte Strafe soll sie davon abhalten, die Tat dann auch auszuführen.
Wegsperren kann man einen Menschen erst, wenn er aufgrund der Ausführung Täter ist.
Dass solche Überlegungen eine Rolle spielen, wissen wir durch die Ehrenmordprozesse vergangener Jahre. Üblicherweise ist das Familienoberhaupt für solche Wiederherstellung der Ehre zuständig.
Warum sind die Täter dann oft unter 18 Jahre alt? Die Erklärung ist erschreckend einfach: weil man davon ausgeht, dass der Minderjährige nur wenige Jahre sitzen muss; darum wählt der Familienrat ihn aus.
Zwar werden Minderjährige auch in Zukunft weniger hart bestraft werden und möglicherweise werden sie häufiger beauftragt sein.
Aber die Urteilsbegründung wertet eine solche Tat als das, was sie ist.
Setzt sich diese Rechtsauffassung vollständig durch, werden wir auch die Ausschöpfung des Strafrahmens in den Verfahren vor den Jugendgerichten erleben.