Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

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Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von sonnee » 24.05.2016, 06:24

Ja klar, erledigt Bild

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Paul » 07.04.2016, 00:55

Eigentlich müßten die Angehörigen dieser Religionen als Erwachsene entscheiden, ob sie sich beschneiden lassen. Es ist ja objektiv eine unnötige Körperverletzung und damit nicht zum Kindeswohl.

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Barbarossa » 31.07.2013, 15:40

Um welchen Teil es sich handelt, weiß ich selbst noch nicht so genau. Da es sich aber um die "Konzepte des Grundgesetzes ..." handelt, schätze ich, wird es vermutlich auch um die Abhandlung der Grundgesetzartikel gehen.

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Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von dieter » 31.07.2013, 09:33

Barbarossa hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.

Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.
Das ist ja wirklich stark.

>stolz guck<
:angel:
Lieber Barbarossa,
dazu hast Du auch allen Grund. :wink:

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Renegat » 30.07.2013, 08:27

Barbarossa hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.

Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.
Das ist ja wirklich stark.

>stolz guck<
:angel:
Sehr schön, da darfst du stolz gucken. :clap:
Nur so aus Neugierde, welcher Auszug ist es denn? Und wird das Lehrbuch dann auch hier verlinkt? Wenn es kostenfrei abgegeben wird, sollte das doch möglich sein.

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Barbarossa » 30.07.2013, 01:15

Ralph hat geschrieben:Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.

Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.
Das ist ja wirklich stark.

>stolz guck<
:angel:

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Vergobret » 30.07.2013, 00:29

Das ist krass. Herzlichen Glückwunsch.

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Balduin » 29.07.2013, 12:58

Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.

Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von dieter » 01.07.2013, 11:55

Barbarossa hat geschrieben:
Der Germane hat geschrieben:Da wurde sich wieder einmal schön sauber aus der Verantwortung gezogen, nur um unseren "Brüdern und Schwestern" anderer Konfession nicht vor den Kopf zu stoßen.

Diese Glaubensgemeinschaft befindet sich in Deutschland und da gelten andere Gesetze! Danach ist sich zu richten, ohne wenn und aber.
...
Tja, aber nun wurde das Gesetz an die uralten Traditionen verschiedener Religionen angepasst. Ich bin damit auch nicht besonders zufrieden. Ob das nun konform mit dem Deutschen Grundgesetz ist, wage ich zu bezweifeln, aber feststellen kann das nur das Bundesverfassungsgericht.
Ich glaube, ich schrieb es schon irgendwo in diesem Forum: Ich halte es persönlich schon für eine Anmaßung von Eltern, wenn sie ihren Kindern quasi den Stempel ihrer eigenen Religion aufdrücken, noch bevor diese überhaupt sprechen können bzw. bevor sie sich darüber äußern können, ob und welche Religion sie überhaupt annehmen möchten.
Lieber Barbarossa,
ich bin ganz Deiner Meinung, deshalb wird bei den Evangelischen die Konfirmation erst rund um den 14. Lebensjahr vorgenommen. :wink:

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Barbarossa » 30.06.2013, 16:57

Der Germane hat geschrieben:Da wurde sich wieder einmal schön sauber aus der Verantwortung gezogen, nur um unseren "Brüdern und Schwestern" anderer Konfession nicht vor den Kopf zu stoßen.

Diese Glaubensgemeinschaft befindet sich in Deutschland und da gelten andere Gesetze! Danach ist sich zu richten, ohne wenn und aber.
...
Tja, aber nun wurde das Gesetz an die uralten Traditionen verschiedener Religionen angepasst. Ich bin damit auch nicht besonders zufrieden. Ob das nun konform mit dem Deutschen Grundgesetz ist, wage ich zu bezweifeln, aber feststellen kann das nur das Bundesverfassungsgericht.
Ich glaube, ich schrieb es schon irgendwo in diesem Forum: Ich halte es persönlich schon für eine Anmaßung von Eltern, wenn sie ihren Kindern quasi den Stempel ihrer eigenen Religion aufdrücken, noch bevor diese überhaupt sprechen können bzw. bevor sie sich darüber äußern können, ob und welche Religion sie überhaupt annehmen möchten.

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Der Germane » 30.06.2013, 10:20

Barbarossa hat geschrieben:
Im Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:

• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.

Ein Nichtmediziner kennt sich mit diesen Dingen auch voll und ganz aus!

• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.

Der kleine Junge, der sich nicht wehren kann, geschweige denn versteht, was mit ihm geschieht, wird aufgeklärt!

• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.

Der Junge befindet sich noch im Babyalter, kann somit seinen Willen nicht äußern. Weiter ist daß zu machen, was der Vater/Ältestenrat/Tradition vorgibt - paßta!

• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.

Wer hat da schon jemals Rücksicht genommen!

In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Wer sagt mir, ob diejenige Person, die die Beschneidung vornimmt, entsprechende Dokumente für eine Qualifikation in Chirurgie wie Medizin im Allgemeinen vorzuweißen hat -
Quelle: hier klicken

Da wurde sich wieder einmal schön sauber aus der Verantwortung gezogen, nur um unseren "Brüdern und Schwestern" anderer Konfession nicht vor den Kopf zu stoßen.

Diese Glaubensgemeinschaft befindet sich in Deutschland und da gelten andere Gesetze! Danach ist sich zu richten, ohne wenn und aber.
Wie sieht es rechtl. aus, wenn ein Deutscher! Beschneidungen durchführt, denn einen Sanitätskurs hat ja fast jeder schon gemacht?

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von dieter » 30.06.2013, 09:53

Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
dürfen die nun so weitermachen wie bisher oder nicht :?: Konnte das aus Deinem Link nicht so ganz erkennen :?:
Sie dürfen. Die Forderungen der Vertreter der betroffenen Religionen wurden 1:1 umgesetzt, so wie ich das sehe. Hier der entscheidende Teil der Pressemitteilung dazu:
Im Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:

• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.

• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.

• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.

• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.

In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.
Quelle: hier klicken
Danke lieber Barbarossa,
für diese Auskunft. :)

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Barbarossa » 29.06.2013, 18:27

dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
dürfen die nun so weitermachen wie bisher oder nicht :?: Konnte das aus Deinem Link nicht so ganz erkennen :?:
Sie dürfen. Die Forderungen der Vertreter der betroffenen Religionen wurden 1:1 umgesetzt, so wie ich das sehe. Hier der entscheidende Teil der Pressemitteilung dazu:
Im Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:

• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.

• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.

• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.

• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.

In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.
Quelle: hier klicken

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von dieter » 29.06.2013, 10:13

Barbarossa hat geschrieben:Obwohl in dieser Sache eine gesetzliche Regelung gefunden wurde, habe ich den Artikel der Vollständigkeit halber noch ergänzt. Diese Ergänzungen sind zwischen den Kennzeichnungen * ... * zu finden.
Zum Artikel: hier klicken
Lieber Barbarossa,
dürfen die nun so weitermachen wie bisher oder nicht :?: Konnte das aus Deinem Link nicht so ganz erkennen :?:

Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung

von Barbarossa » 28.06.2013, 19:12

Obwohl in dieser Sache eine gesetzliche Regelung gefunden wurde, habe ich den Artikel der Vollständigkeit halber noch ergänzt. Diese Ergänzungen sind zwischen den Kennzeichnungen * ... * zu finden.
Zum Artikel: hier klicken

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