Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

Antwort erstellen


Diese Frage dient dazu, das automatisierte Versenden von Formularen durch Spam-Bots zu verhindern.
Smileys
:shifty: :shh: :problem: :lolno: :eh: :crazy: :clap: :angel: :wtf: :D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:
Mehr Smileys anzeigen

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von dieter » 23.11.2014, 10:10

Liebe Katarina,
Jodl ist tot, weiß nicht ob es Schade um ihn ist :?:

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Katarina Ke » 23.11.2014, 07:53

Jodls Eingreifen in der Frage, ob die Deutschen Narvik halten sollten oder nicht, betraf ein operatives Problem. Hier widersprach Jodl dem Diktator und trug zum Gelingen der Operation "Weserübung" bei.

Als strategischer Ratgeber besaß Jodl kaum Einfluss. Und dass er Hitler im Dezember 1940 vom Angriff auf die Sowjetunion abriet, ist hier immer noch nicht mit einem Quellenbeleg nachgewiesen worden.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Orianne » 08.11.2014, 10:51

Eine offizielle Kriegserklärung gab es nie, es war ein bewaffneter Konflikt in Vietnam, ausserdem warfen die Amis mit ihren B-52 Langstreckenflugzeugen auch Bomben über Kambodscha und Laos ab, die Unternehmen Commando Hunt und Freedom Deal wurden sie genannt,
noch heute sterben viele Menschen durch Blindgänger und Minen.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von dieter » 08.11.2014, 10:19

Marek1964 hat geschrieben:
Suebe hat geschrieben:
dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe,
anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU.
Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. :wink:
Lieber Dieter,

der Kellog-Pakt war unabhängig vom Völkerbund geschlossen worden.
Er hat auch kein Ablauf-Datum.
Aber eines ist natürlich klar, bestraft wird immer nur wenn ein "angriffs-Krieg" verloren geht.
Denn, "die Nürnberger hängen keinen, den sie nicht haben".

Aber die ganze Welt anspringen, und hinterher als es schief gegangen war erzählen, "man hätte nur seine Pflicht getan"
das ist ein bißchen billig.
So isses, lieber Schwabe.

Ich finde Keitel gut, der, bevor er in die Schlinge stieg, gesagt hat: ich folge meinen Söhnen (die beide im Krieg gefallen waren). Ohnehin erwartete der geliebte Führer, dass man entweder weiterkämpfte oder den Freitod wählte. Sich ergeben galt nicht.

Ausserdem war der Vietnam Krieg eigentlich gar kein Krieg, sondern eine Unterstützung der südvietnamesischen Regierung.
Lieber Marek,
natürlich war der Vietnam Krieg ein Krieg, neben den Verheerungen, welche die Amis in Südvietnam mit ihrer Orangeabholzung-Aktion anrichteten, haben sie auch Nordvietnam mit Flugzeugen angegriffen. :wink:

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von dieter » 08.11.2014, 10:15

Suebe hat geschrieben:
dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe,
anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU.
Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. :wink:


Lieber Dieter,

der Kellog-Pakt war unabhängig vom Völkerbund geschlossen worden.
Er hat auch kein Ablauf-Datum.
Aber eines ist natürlich klar, bestraft wird immer nur wenn ein "angriffs-Krieg" verloren geht.
Denn, "die Nürnberger hängen keinen, den sie nicht haben".

Aber die ganze Welt anspringen, und hinterher als es schief gegangen war erzählen, "man hätte nur seine Pflicht getan"
das ist ein bißchen billig.
Lieber Schwabe,
da hast Du natürlich recht. Sowieso was ist Pflicht :?:

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Marek1964 » 07.11.2014, 20:41

Suebe hat geschrieben:
dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe,
anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU.
Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. :wink:
Lieber Dieter,

der Kellog-Pakt war unabhängig vom Völkerbund geschlossen worden.
Er hat auch kein Ablauf-Datum.
Aber eines ist natürlich klar, bestraft wird immer nur wenn ein "angriffs-Krieg" verloren geht.
Denn, "die Nürnberger hängen keinen, den sie nicht haben".

Aber die ganze Welt anspringen, und hinterher als es schief gegangen war erzählen, "man hätte nur seine Pflicht getan"
das ist ein bißchen billig.
So isses, lieber Schwabe.

Ich finde Keitel gut, der, bevor er in die Schlinge stieg, gesagt hat: ich folge meinen Söhnen (die beide im Krieg gefallen waren). Ohnehin erwartete der geliebte Führer, dass man entweder weiterkämpfte oder den Freitod wählte. Sich ergeben galt nicht.

Ausserdem war der Vietnam Krieg eigentlich gar kein Krieg, sondern eine Unterstützung der südvietnamesischen Regierung.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Suebe » 07.11.2014, 20:34

dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe,
anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU.
Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. :wink:


Lieber Dieter,

der Kellog-Pakt war unabhängig vom Völkerbund geschlossen worden.
Er hat auch kein Ablauf-Datum.
Aber eines ist natürlich klar, bestraft wird immer nur wenn ein "angriffs-Krieg" verloren geht.
Denn, "die Nürnberger hängen keinen, den sie nicht haben".

Aber die ganze Welt anspringen, und hinterher als es schief gegangen war erzählen, "man hätte nur seine Pflicht getan"
das ist ein bißchen billig.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von dieter » 07.11.2014, 14:34

Orianne hat geschrieben:Angriffskriege sind meiner Ansicht nach moralisch verwerflich, dass sahen und sehen auch PolitikerInnen so, deshalb war oder ist es ein Verbrechen, das hart bestraft werden muss.
Liebe Orianne,
moralisch hast Du natürlich Recht. Aber welcher Politiker hält sich schon an die Moral :?: :mrgreen:

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von dieter » 07.11.2014, 14:30

Suebe hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:
Triton hat geschrieben: Wenn "Planung eines Angriffskrieges" also ein Anklagepunkt war, kann man ihn schlecht davon freisprechen. Ich sehe nur nicht, wie das bei der Position Jodls ein Todesurteil rechtfertigt. Vor allem wenn man Speer dazu vergleicht. Oder die beiden Admiräle Raeder und Dönitz, die eher schon mit eigenen Kriegszielen Hitler in den Ohren lagen. Die Idee zur Invasion Norwegens stammt wohl ursprünglich von Raeder.
Lieber Joerg,
Angriffskriege gab es schon immer in der Geschichte. Wieso sollen die auf einmal verwerflich sein :?: Wo gibt es ein Gesetz dazu oder entsprechende Beschlüsse und vom wem :?:

Lieber Dieter,

Angriffskriege gab es freilich schon immer. Und sie waren mehr oder weniger legal.
Aber mit dem Kellogg-Briand-Pakt wurden sie verboten!

Aus wiki:
Die unterzeichnenden Staaten verzichteten darauf, den Krieg zum Werkzeug ihrer Politik zu machen. Sie erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich zu lösen. Insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Davon ausgenommen blieb das Recht auf Selbstverteidigung und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes. Da der Vertrag außerhalb des institutionalisierten Völkerbundes verhandelt und abgeschlossen wurde, behielt er seine Gültigkeit über das Ende des Völkerbundes hinaus. Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und ist somit auf unbeschränkte Dauer gültig
http://de.wikipedia.org/wiki/Briand-Kellogg-Pakt

Und Deutschland gehörte zu den ersten 11 Unterzeichner-Staaten

Schon in Nürnberg kam von der Verteidigung der Einwand, dass dieser Vertrag keine Strafen für Personen bewirken könne, nur für Staaten. Womit man natürlich nicht durchkam, es sind Personen, Menschen die die Entscheidungen eines Staates fällen, die dann natürlich auch den Strafen verfallen.
Lieber Schwabe,
anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU.
Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. :wink:

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Katarina Ke » 06.11.2014, 20:23

Natürlich sind Angriffskriege verwerflich, aber leider hielt sich bis 1945 kaum ein Staat daran. Man kann nur etwas bestrafen, was im Zeitpunkt der Tat auch nach geltendem Recht strafbar war. Ob der Kellogg-Pakt da auch eine Strafbarkeit von Personen begründet, ist in meinen Augen zweifelhaft.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Suebe » 06.11.2014, 15:42

dieter hat geschrieben:
Triton hat geschrieben: Wenn "Planung eines Angriffskrieges" also ein Anklagepunkt war, kann man ihn schlecht davon freisprechen. Ich sehe nur nicht, wie das bei der Position Jodls ein Todesurteil rechtfertigt. Vor allem wenn man Speer dazu vergleicht. Oder die beiden Admiräle Raeder und Dönitz, die eher schon mit eigenen Kriegszielen Hitler in den Ohren lagen. Die Idee zur Invasion Norwegens stammt wohl ursprünglich von Raeder.
Lieber Joerg,
Angriffskriege gab es schon immer in der Geschichte. Wieso sollen die auf einmal verwerflich sein :?: Wo gibt es ein Gesetz dazu oder entsprechende Beschlüsse und vom wem :?:

Lieber Dieter,

Angriffskriege gab es freilich schon immer. Und sie waren mehr oder weniger legal.
Aber mit dem Kellogg-Briand-Pakt wurden sie verboten!

Aus wiki:
Die unterzeichnenden Staaten verzichteten darauf, den Krieg zum Werkzeug ihrer Politik zu machen. Sie erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich zu lösen. Insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Davon ausgenommen blieb das Recht auf Selbstverteidigung und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes. Da der Vertrag außerhalb des institutionalisierten Völkerbundes verhandelt und abgeschlossen wurde, behielt er seine Gültigkeit über das Ende des Völkerbundes hinaus. Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und ist somit auf unbeschränkte Dauer gültig
http://de.wikipedia.org/wiki/Briand-Kellogg-Pakt

Und Deutschland gehörte zu den ersten 11 Unterzeichner-Staaten

Schon in Nürnberg kam von der Verteidigung der Einwand, dass dieser Vertrag keine Strafen für Personen bewirken könne, nur für Staaten. Womit man natürlich nicht durchkam, es sind Personen, Menschen die die Entscheidungen eines Staates fällen, die dann natürlich auch den Strafen verfallen.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Katarina Ke » 06.11.2014, 15:18

Mein Beitrag scheint verschwunden zu sein - dann eben heute Abend.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Orianne » 06.11.2014, 14:59

Angriffskriege sind meiner Ansicht nach moralisch verwerflich, dass sahen und sehen auch PolitikerInnen so, deshalb war oder ist es ein Verbrechen, das hart bestraft werden muss.

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von dieter » 06.11.2014, 14:47

Liebe Orianne,
vielen Dank für Deine Informationen. Nur das Grundgesetz wurde erst nach Hitlers Angriffskrieg konzipiert und konnte sicherlich für Hitler kein Maßstab sein. :wink: :mrgreen: (Entschuldige bitte, das ist eine bittere Ironie)
Liebe Orianne,
habe eben im Grundgesetz nachgeschaut, da steht es nicht drin, ist das die UN-Charta, die Du anführst, :?: auch die wäre nach Hitler gewesen. :wink:

Re: Das (Fehl-?)Urteil von Nürnberg - Alfred Jodl

von Orianne » 06.11.2014, 10:30

1. Titel - Friedensverrat (§§ 80 - 80a)

§ 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

§ 80a
Aufstacheln zum Angriffskrieg

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aus dejure.org

Nach oben