Doppelte Staatsangehörigkeit

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

von Marianne E. » 26.09.2020, 17:32

Balduin empfiehlt:
Ich möchte noch auf diese Diskussion hinweisen: viewtopic.php?t=3872
Die Beiträge sind aus mehreren Gründen lesenswert.
Sie liefern sachliche Informationen und beachten die emotionale Bindung an eine Staatsbürgerschaft.

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

von Balduin » 26.09.2020, 17:18

Ich möchte noch auf diese Diskussion hinweisen: viewtopic.php?t=3872

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

von Feldwebel57 » 26.09.2020, 16:09

Wem diene ich als Soldat , wenn " meine " beiden Herkunftsländer sich bekriegen ?
Es gab mal eine Zeit , da sprach man stolz von einem Vaterland , von mir aus auch für die " Schrägdenker " Mutterland .
Ich lehne eine mehrfache Staatsbürgerschaft auch deswegen ab , weil es dazu führt , daß sich derjenige immer die für ihn günstigere Seite wählen wird .

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

von Ruaidhri » 26.09.2020, 14:11

Ich finde es relativ unkompliziert, wenn Franzosen o.a. aus unserem dann doch gemeinsamen Kulturkreis die doppelte Staatsbürgerschaft haben.
Kinder aus diesen Ehen haben zwei Sprachen, in denen sie heimisch sind.
Das klappt nur nicht bei allen Ursprungsnationalitäten gleich gut.

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

von Barbarossa » 25.09.2020, 20:51

Ich bin der gleichen Meinung.
Im Grunde genommen haben wir hier im Osten, die vor 1990 geboren sind, auch bereits alle unsere zweite Staatsbürgerschaft - nicht gleichzeitig, sondern nacheinander.
Das hat Auswirkungen darauf, dass ich Staatsbürgerschaft von der Nationalität (oder Ethnie) strikt trenne. Ich bin Deutscher aufgrund meiner Muttersprache. Mit der momentanen Staatsbürgerschaft hat es nichts zu tun. Und - historisch gesehen - genauso ist die deutsche Identität im 19. Jh. und davor auch entstanden - nämlich in einer Vielzahl von Klein- und Kleinststaaten. Überstaatlich eben, aufgrund der häufigen Teilungsgeschichte.

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

von Feldwebel57 » 25.09.2020, 20:26

Nach meiner Meinung kann man nur zu einem Staat gehören , dem ich zu dienen und zu nutzen habe .

Doppelte Staatsangehörigkeit

von Marianne E. » 25.09.2020, 14:01

Seit 2000 können Kinder von Ausländern bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit wenigstens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Grundsätzlich können Ausländer nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung beantragen.
Voraussetzung sind ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, Straflosigkeit, Verfassungstreue und sich finanziell selbst unterhalten zu können.

Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit bleibt nach wie vor kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht. Das heißt, Einbürgerungswillige müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Für ältere Personen und politisch Verfolgte gibt es eine großzügigere Ausnahmeregelung.
Näheres regelt ein Gesetz bzw. ist nur durch Gesetz zu regeln.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich auf Dauer erworben.
Nach dem Grundgesetz ist eine Aberkennung verboten, es sei denn, der Betroffene nimmt eine ausländische Staatsangehörigkeit an.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv ... #content_3

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... eit-460580



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