von Orianne » 25.09.2014, 11:13
Das System stützt sich auf III Säulen ab:
1. Säule: Staatliche Vorsorge
Gegenstand Obligatorische, staatliche Vorsorge
Basis AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
EO (Erwerbsersatzordnung)
Mutterschaftsversicherung)
Ziel Existenzsicherung
Finanzierung Umlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner)
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Gegenstand Obligatorische, berufliche Vorsorge
Basis BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)
Ziel Fortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule
Finanzierung Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
3. Säule: Private Vorsorge
Gegenstand Freiwillige, private Vorsorge
Basis Bundesverfassung
Ziel Erfüllung privater Wünsche
Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden
Steueroptimierung (Muss nicht versteuert werden)!
Finanzierung Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
Wenn die grossen Jahrgänge 1955 - 1970 in den Ruhestand gehen, wird das Problem der I. Säule AHV sichtbar, auch bei der II. Säule durch die Arbeitgeber, auch hier scheint die Lösung der Arbeit bis 70 naheliegend, aber wer kann rein körperlich z.B. ein Bauarbeiter oder ein Handwerker schon so lange arbeiten?
Das System stützt sich auf III Säulen ab:
1. Säule: Staatliche Vorsorge
Gegenstand Obligatorische, staatliche Vorsorge
Basis AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
EO (Erwerbsersatzordnung)
Mutterschaftsversicherung)
Ziel Existenzsicherung
Finanzierung Umlageverfahren [i](Erwerbstätige bezahlen für Rentner)[/i]
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Gegenstand Obligatorische, berufliche Vorsorge
Basis BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)
Ziel Fortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule
Finanzierung Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
3. Säule: Private Vorsorge
Gegenstand Freiwillige, private Vorsorge
Basis Bundesverfassung
Ziel Erfüllung privater Wünsche
Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden
Steueroptimierung (Muss nicht versteuert werden)!
Finanzierung Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
Wenn die grossen Jahrgänge 1955 - 1970 in den Ruhestand gehen, wird das Problem der I. Säule AHV sichtbar, auch bei der II. Säule durch die Arbeitgeber, auch hier scheint die Lösung der Arbeit bis 70 naheliegend, aber wer kann rein körperlich z.B. ein Bauarbeiter oder ein Handwerker schon so lange arbeiten?