jodl

Am 07. Mai 1945 unterzeichnete Generaloberst Alfred Jodl, der Chef des Wehrmachtführungsstabes, im alliierten Hauptquartier in Reims die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Jodl (in diesem Aufsatz General genannt) war während des Krieges Hitlers wichtigster militärischer Berater. Sein Platz in der unmittelbaren Nähe des Diktators ließ ihn als parteinahen General erscheinen. Es war Jodl nicht möglich, in den fünfziger Jahren Memoiren zu schreiben, mit denen er sich zum militärischen Genie stilisieren konnte, das letztlich am Weltkriegsgefreiten Hitler gescheitert sei: der General gehörte zu den Hauptangeklagten im ersten Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, wurde schuldig gesprochen und hingerichtet.

Alfred Jodl eignete sich deshalb in den Gründerjahren der Bundesrepublik nicht als Projektionsfigur für den von den ‚Nazis verheizten Landser‘ oder den ‚anständigen Offizier‘, der auf der Leinwand frisch rasiert und mit Haltung gegen den übermächtigen Feind kämpft. Die Traditionspflege der Bundeswehr macht um Jodl einen Bogen. Die in Nürnberg gehängten Offiziere, Generalfeldmarschall Keitel und Generaloberst Jodl, boten anderen Militärs die Chance, eigene Spuren zu verwischen. Dabei war Jodls Karriere durchaus typisch für einen deutschen Offizier, der um 1890 herum geboren wurde und im Zweiten Weltkrieg die Rangabzeichen eines Generals trug.

 

Ein Mann auf dem Weg nach oben

Alfred Jodl kam am 10. Mai 1890 in Würzburg zur Welt. Sein Vater hatte als bayerischer Offizier den Abschied nehmen müssen, weil Jodls Mutter nicht den Standeskriterien für eine Offizierheirat genügte. Alfred Jodl wurde als nicht eheliches Kind geboren. Sein Vater adoptierte ihn später. Jodl besuchte öffentliche Schulen und wechselte dann zur Kadettenanstalt in München über, wo er 1910 Abitur machte. Danach entschied er sich für eine Laufbahn als Berufsoffizier. 1913 heiratete er die fünf Jahre ältere Irma Gräfin von Bullion. Die Ehe blieb kinderlos; 1944 starb seine Frau. Im März 1945 heiratete Alfred Jodl Luise von Benda, eine enge Freundin seiner ersten Frau.

Im Ersten Weltkrieg wurde der junge Offizier mehrmals verwundet. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dachte Jodl zuerst daran, die Uniform an den Nagel zu hängen und Medizin zu studieren. Alfred Jodl wurde schließlich in die Reichswehr übernommen. Er galt als hervorragender Offizier und durchlief die sogenannte ‚Führergehilfenausbildung‘. Da der Versailler Vertrag Deutschland verpflichtet hatte, den Generalstab aufzulösen, hießen Generalstabsoffiziere nun ‚Führergehilfen‘. Die ‚Führergehilfen‘ sollten als Stabsoffiziere die Kommandeure großer Truppenverbände beraten. Die Chance, General zu werden, war deutlich größer, wenn man dem Generalstab angehört hatte. Zwischen einzelnen Stabsverwendungen sollten die Generalstäbler auch Truppenkommandos erhalten, um den Kontakt zur Praxis nicht zu verlieren.

Die deutsche Generalstabsausbildung galt im internationalen Vergleich als vorbildlich, was die Heranbildung militärischer Führungsspezialisten anging. Ihre Nachteile bestanden darin, dass die hier geprägte Elite glaubte, Kriege würden vor allem durch die Fähigkeit zur Truppenführung in der Schlacht entschieden. Fragen der Logistik, der Feindaufklärung oder die engen Zusammenhänge von militärischen und politischen Entscheidungsprozessen kamen dagegen zu kurz. Jodl gehörte zu einer Gruppe von Offizieren, die taktisch und operativ hervorragend ausgebildet war, aber im strategischen Bereich Mängel aufwies.

In den zwanziger Jahren hielt das Truppenamt in Berlin (eine andere Bezeichnung für den Großen Generalstab) an der Vorstellung fest, Deutschland könne seine politischen Ziele, eben die Revision des Versailler Vertrages, durch operative Siege in einzelnen Kriegen gegen die ehemaligen Gegner aus dem Ersten Weltkrieg erreichen. Die zahlenmäßige und materielle Unterlegenheit sollte durch bessere Führung im Gefecht ausgeglichen werden. Fast schon selbstverständlich war die Auffassung, dass die Wiedergewinnung der alten Machtposition aus der Zeit vor 1914 nur mit kriegerischen Mitteln möglich wäre. Die Offiziere, die später Hitlers Armeen führen sollten, waren meist virtuose Kriegstechniker ohne viel Verständnis für grundlegende Fragen der Außenpolitik und der großen Strategie. In dieses Truppenamt wurde Alfred Jodl 1932 als Major versetzt.

 

Vom Skeptiker zum Bewunderer Hitlers

Der Posten eines Gruppenleiters in der Operationsabteilung galt als Sprungbrett für die große Karriere. Jodl konnte hier seine Qualitäten ausspielen: ein unermüdlicher Arbeiter, analytisch hoch befähigt, sorgfältig und immer belastbar, empfahl er sich für höhere Aufgaben: „Ein klarer nüchterner Kopf, ein heißes Herz, ein eiserner Wille. Ein kommender Mann“, urteilte ein Vorgesetzter.1935 wechselte er in das Wehrmachtamt über, wo er die Leitung der Abteilung Landesverteidigung übernahm und zum Oberst befördert wurde. Die neue Verwendung war ebenfalls eine Schlüsselposition in einer Armee, die aufrüstete. Schon 1934 hatte die Reichswehr 250 000 Soldaten (gegenüber den 100 000, die der Versailler Vertrag erlaubte), und nach Verkündung der allgemeinen Wehrpflicht sollte das Heer 36 Divisionen mit 550 000 Mann umfassen. Daneben existierte die Marine und als dritte Teilstreitkraft die neue Luftwaffe.

Zwischen dem Reichskriegsministerium, zu dem auch das Wehrmachtamt gehörte, und der Führungsspitze des Heeres begann eine Auseinandersetzung um die Führungsstrukturen der Streitkräfte im Kriegsfall. Der Oberbefehlshaber des Heeres, General von Fritsch, und der Chef des Generalstabes des Heeres, General Beck, plädierten für eine Wehrmachtführung, die dem Heer die Schlüsselrolle einräumte. Jodl hingegen, ursprünglich ein Vertrauter Becks, setzte sich für einen Wehrmachtgeneralstab ein, der über den drei Teilstreitkräften stand. Dieser Generalstab sollte aus der Abteilung Landesverteidigung hervorgehen. In einem modernen Krieg – so die Argumentation von Alfred Jodl – würden auch Marine und Luftwaffe eine wesentliche Rolle spielen. Rückblickend muss man sagen, dass diese Lösung richtig gewesen wäre. Der Zweite Weltkrieg sollte zeigen, dass für eine Kontinentalmacht wie Deutschland auch Luftwaffe und Marine eine entscheidende Funktion hatten.

Im Heer wurde Jodl als eine Art Verräter betrachtet. General Beck untersagte seinen Offizieren den Umgang mit ihren Kameraden aus dem Wehrmachtamt. Jodl seinerseits sprach 1939 vom Oberkommando des Heeres als der „Feindseite“. In der Memoirenliteratur der Nachkriegszeit, die vor allem von Vertretern des Heeres geschrieben wurde, bekam die Auseinandersetzung um die Spitzengliederung auch eine politische Note. Die Führung der größten Teilstreitkraft wäre auf wachsende Distanz zur Diktatur gegangen und hätte versucht, die Armee vor einer nationalsozialistisch indoktrinierten Führung zu bewahren. Die Tatsache, dass General Beck nach seiner Verabschiedung zum Widerstand stieß und am 20. Juli 1944 den Freitod wählte, schien diese These zu unterstützen. Doch Fritsch und Beck kritisierten explizit nur den frühen Beginn der aggressiven Außenpolitik des Diktators und fürchteten einen Mehrfrontenkrieg, den Deutschland nicht gewinnen könnte. Klarer als Reichskriegsminister von Blomberg oder die führenden Offiziere des Wehrmachtamtes sahen sie, in welch bedrohliche Lage Hitler Deutschland brachte.

Jodl hingegen wandelte sich unter dem Eindruck der ‚Erfolge‘ Hitlers – Rheinlandbesetzung 1936, ‚Anschluss‘ Österreichs 1938 und Münchner Abkommen im selben Jahr – zu einem Anhänger des Diktators. Noch 1933 hatte er Hitler einen „Scharlatan“ genannt und ihm nur eine kurze Zeit als Reichskanzler gegeben. Doch bald wurde dieser Scharlatan für ihn zum Genie. War Alfred Jodl zum Anhänger der nationalsozialistischen Ideologie geworden? Jodl gehörte zu jenen Offizieren, die die Volksgemeinschaftsideologie der Nationalsozialisten begrüßten. Den Hochmut der altpreußischen Offizierelite gegenüber dem ‚böhmischen Gefreiten‘ teilte Alfred Jodl nicht. Seine Herkunft als nicht eheliches Kind, seine Ablehnung der Kirche (Jodl war aus der katholischen Kirche ausgetreten), ein für Offiziere typischer Antikommunismus, seine Erfahrungen im Schützengraben und die Bürgerkriegswirren unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg machten ihn empfänglich für einen ’nationalen Sozialismus‘. 1918 war für ihn die Monarchie als Institution gescheitert. Den föderalen Reichsaufbau hielt er nicht mehr für zeitgemäß. Obwohl er sich seiner bayerischen Heimat stets verbunden fühlte: Ein Deutsches Reich, in dem die Staatsgewalt zwischen dem Reich und den Einzelstaaten zersplittert war, betrachtete er als Anachronismus. Die sozialpolitischen Maßnahmen der NS-Diktatur begrüßte er, denn der Gegensatz von Arbeiterschaft und Bürgertum hatte in seinen Augen mit zur Niederlage im Ersten Weltkrieg beigetragen. Jodl war kein Monokelträger, der die Hohenzollern zurückwünschte und sich darüber empörte, dass der einfache Soldat nicht mehr in der dritten Person angeredet werden durfte, sondern den Anspruch hatte, gesiezt zu werden. Die ‚Machtergreifung‘ von 1933 wertete er als „Revolution“, die aber im Gegensatz zur Sowjetunion einen positiven Verlauf genommen hätte. Alfred Jodl glaubte zudem an die Friedensrhetorik Hitlers, der immer wieder betonte, dass er keinen Krieg wolle. Dass es in Deutschland keine Demokratie mehr gab, bekümmerte Jodl nicht. Aufzeichnungen, die er im Nürnberger Gefängnis machte, zeugen von einem eher konventionellen Antisemitismus, wie er im deutschen Offizierkorps weit verbreitet war. Diese Einstellung ist wohl mitverantwortlich dafür, dass Alfred Jodl den verbrecherischen Charakter der Ausnahmegesetze gegen Juden und die Verfolgung politischer Gegner ignorierte. Er hielt sich für einen unpolitischen Soldaten, der dem legalen Staatsoberhaupt diente und nicht der NSDAP. Bis zuletzt unterschied er zwischen Hitler und der Partei.

1938 wurde er nach Wien versetzt, wo er wieder ein Truppenkommando übernahm. Am 20. April 1939 wurde er zum Generalmajor befördert. Im Herbst sollte er das Kommando über eine Gebirgsjägerdivision übernehmen. Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verhinderte, dass dieser lang gehegte Wunsch in Erfüllung ging. Alfred Jodl hatte sich in Berlin zu melden, wo er die Leitung des Wehrmachtführungsamtes erhielt, das 1940 in Wehrmachtführungsstab umbenannt wurde.

 

Militärischer Berater Hitlers

Von 1939 bis 1945 sah Jodl den Diktator fast täglich; an über 5000 Besprechungen im »Führerhauptquartier« nahm er teil. Er galt als der wichtigste militärische Berater Hitlers. Wie groß war sein Einfluss in der Kommandostruktur des NS-Regimes? Adolf Hitler machte schnell klar, dass er sich auch als militärischer Führer des Deutschen Reiches betrachtete. Die Erfolge zwischen 1939 und 1941 – oft errungen gegen den Rat und die Bedenken der Militärs – bestärkten ihn in seiner Auffassung, dass die Generalität nichts von moderner Kriegsführung verstünde.

In einer Befragung durch amerikanische Verhörexperten wenige Wochen nach der Kapitulation gab Alfred Jodl zu Protokoll, dass er Hitler immer noch – wenn auch mit Einschränkungen – bewunderte. Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht habe eine Reihe von Entscheidungen getroffen, ohne die Deutschland den Krieg früher verloren hätte. Als größte Leistung betrachtete er die Art und Weise, in der Hitler im Winter 1941/42 durch seine energischen Befehle die Front vor Moskau stabilisiert hätte. In der zweiten Hälfte des Krieges jedoch hätte der Diktator den Fehler gemacht, die deutschen Kräfte zu überschätzen.

Alfred Jodl hatte sich vor dem Krieg für eine Wehrmachtführung, also ein Zusammenwirken von Heer, Marine und Luftwaffe eingesetzt. Er gehörte zu den wenigen Heeresoffizieren, die die Bedeutung dieser Idee erkannt hatten und im Krieg umsetzen wollten. Der Wehrmachtführungsstab besaß aber bis 1941 keine Befehlsbefugnisse gegenüber Truppenteilen, sondern war ein Beratungsorgan. Er sollte dem „Führer“ in Fragen der Gesamtkriegsführung Entscheidungshilfen liefern. Nach dem Angriff auf die Sowjetunion übertrug Hitler die Operationsführung im Osten ausdrücklich dem Oberkommando des Heeres. Der Wehrmachtführungsstab sollte für die Heerestruppen auf allen anderen Kriegsschauplätzen (Nordafrika, Italien, Frankreich, Balkan, Norwegen und Finnland) verantwortlich sein und entwickelte sich in der Praxis zu einem zweiten Generalstab des Heeres. Selten reiste Jodl an die Front. Er verbrachte den Krieg in der Umgebung Hitlers vorwiegend mit Schreibtischarbeit, Lagevorträgen und der Vorbereitung und Umsetzung wichtiger Entscheidungen. Seine Stärken und Schwächen zeigten sich deutlich im Jahr 1940.

Beim Überfall auf Norwegen im Frühjahr 1940 sorgte Jodl dafür, dass das Unternehmen erfolgreich endete. Hitler wollte den in Narvik gelandeten Gebirgsjägern den Befehl zum Rückzug geben, was den strategisch wichtigen Feldzug gefährdet hätte. Jodl dagegen zeigte Nervenstärke und drängte entschieden darauf, dass die Truppen ihre Stellungen hielten; die Briten mussten schließlich aufgeben.

Am 30. Juni 1940 legte Alfred Jodl nach dem Sieg über Frankreich eine Denkschrift zur weiteren Kriegsführung vor. Der General glaubte, dass Luftwaffe und Marine England entscheidend schwächen könnten, damit das Heer bei einer Landung auf keinen ernsthaften Widerstand stoßen würde. Er überschätzte dabei die Möglichkeiten von Marine und Luftwaffe. Die politischen Einflussgrößen, die Haltung der USA und der Sowjetunion, vernachlässigte er. Der General war ein Spezialist für Fragen der operativen Kriegsführung, aber ihm fehlte das Verständnis für Probleme der großen Strategie.

In der zweiten Jahreshälfte 1940 und den ersten Monaten des Jahres 1941 hätte die Wehrmacht ein strategisches Planungszentrum gebraucht; es waren die wohl entscheidenden Monate des Krieges. Deutschland beherrschte zwar große Teile des Kontinents, aber England wollte auf jeden Fall weiter kämpfen und der amerikanische Präsident machte deutlich, dass Washington an der Seite Londons stand. Berlin musste nun entscheiden, ob es einer politischen oder militärischen Lösung den Vorzug gab. Hitler kannte nur den Weg der Gewalt. Schon Ende August 1940 entwickelte er vor seinen Militärs den Plan, durch die Vernichtung Russlands England zu schlagen: Ohne die Sowjetunion könne das Empire keinen Krieg führen.

Machtpolitische und ideologische Gründe spielten bei der Entscheidung für den Ostfeldzug eine Rolle. Hitler glaubte, dass die Wehrmacht stark genug sei für den damit drohenden Zweifrontenkrieg. Keiner der führenden Offiziere widersprach, auch Jodl nicht. Der Chef des Wehrmachtführungsstabes unterschätzte die Sowjetunion und ging von einem schnellen Ende des Feldzuges im Jahr 1941 aus.

Der Plan scheiterte, und ab der Jahreswende 1941/42 glaubte Jodl nicht mehr an einen vollständigen Sieg Deutschlands im Weltkrieg. Die deutsche Kriegsführung ging zu einer Abnutzungsstrategie über mit dem Ziel, den Kontinent mit seinen kriegswirtschaftlichen Rohstoffvorkommen zu kontrollieren und die besetzten Länder auszubeuten. Hitler war davon überzeugt, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Westmächten und der Sowjetunion auf Dauer zu einem Auseinanderbrechen der antideutschen Koalition führen würde. Während Jodl Anfang 1942 eine Offensive im Nordabschnitt der Ostfront mit dem Ziel der Eroberung Leningrads vorschlug, wollten einige führende Generäle des Heeres einen Teil Russlands räumen und zu einer defensiven Kriegsführung übergehen. Hitler entschloss sich zu einem Angriff in Richtung der kaukasischen Ölvorkommen. Die Eroberung Leningrads hätte zwar die Verbindung zum finnischen Verbündeten hergestellt, aber kaum kriegsentscheidende Bedeutung gehabt. Das Reich kontrollierte ohnehin die Ostsee, und Stalin hätte auch beim Verlust dieser symbolträchtigen Stadt weiter gekämpft. Eine Räumung Russlands wäre nur in Verbindung mit einem politischen Konzept sinnvoll gewesen, das auf Ausgleich mit den besetzten Ländern beruhte. Das Reich hätte seinen Weltanschauungskrieg machtpolitisch kalkulieren müssen. Außerdem wäre gleichzeitig eine Verlagerung der Rüstung auf Luftwaffe und Marine notwendig gewesen. Zu Abstrichen an seinen maßlosen Zielen und zum Kompromiss war Hitler aber nicht fähig. Mit den Ölvorkommen in Südrussland wollte er Europa zum blockadefesten Raum machen, um den Krieg weiter durchstehen zu können, eine im Rahmen seiner Prioritäten keineswegs abwegige Entscheidung.

Die Offensive begann im Juni 1942 und scheiterte nach Anfangserfolgen schon drei Monate später. Zwischen Hitler und dem Chef des Wehrmachtführungsstabes kam es im Herbst 1942 zu schweren Auseinandersetzungen über operative Fragen. Der Diktator wollte ihn ablösen lassen, und auch Jodl bemühte sich mehrmals vergeblich um ein Frontkommando. Da Hitler keinen in seinen Augen geeigneten Nachfolger fand, blieb der General.

Die deutschen Kräfte reichten ab 1943 nicht mehr aus, um aus eigener Kraft eine Entscheidung zu erzwingen. Strategisch gesehen hatte das Reich kaum noch Alternativen. Jodls wichtigste Aufgabe bestand jetzt darin, auf den ‚OKW-Kriegsschauplätzen‘ den Frontkommandeuren den Rücken frei zu halten und in übergreifenden Wehrmachtfragen auf Bitten Hitlers eine Stellungnahme abzugeben. Sachlich zählte er dabei Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen auf. Die Entscheidung überließ er stets Hitler. Die Rolle eines mitverantwortlichen Generalstabschefs strebte er nicht an. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW), zu dem Jodls Dienststelle gehörte, und dem Heer wurden in den letzten drei Jahren des Krieges immer größer. Die Ursache der Spannungen bestand darin, dass das OKW wie Hitler die Auffassung vertrat, der Krieg solle möglichst weit entfernt von Deutschland geführt werden. Das Heer forderte dagegen 1943/44 immer häufiger strategische Rückzüge vor allem im Osten, um die Fronten zu verkürzen. Nach außen hin unterstützte der Chef des Wehrmachtführungsstabes Hitler, aber bei den Besprechungen im ‚Führerhauptquartier‘ konnte er dem Diktator manchmal Zugeständnisse abringen.

Wie sein Oberster Befehlshaber ging Jodl davon aus, dass die Westmächte spätestens im Frühjahr 1944 im Westen eine Landung versuchen würden. Die vorhandenen Informationen ließen ab Herbst 1943 keinen Zweifel daran, dass sich in England mehrere Armeen auf einen Einsatz vorbereiteten. Jodl betrachtete die drohende Invasion als letzte Chance des Deutschen Reiches, die Niederlage abzuwenden. Im Januar 1944 schlug er eine Verkürzung der Ostfront auf die kürzeste Linie zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meer vor und stellte sich damit gegen Hitlers Haltestrategie. Deutschland hätte so eine strategische Reserve von ca. 20 Divisionen bilden können, die dann für den Westen oder auch für Krisen an anderen Fronten zur verfügbar gewesen wäre. Hier erwies sich der General noch einmal als scharfsinniger und kluger Analytiker. Es war wohl Jodls letzte nennenswerte Initiative als strategischer Ratgeber. Der Vorschlag stellte innerhalb des geringen Handlungsspielraums, der Deutschland verblieben war, eine angemessene Lösung dar. Nur wenn es gelungen wäre, eine Landung im Westen abzuwehren, hätte dieser Abwehrsieg möglicherweise neue Chancen zu einem Remisfrieden eröffnet. Doch Hitler lehnte Jodls Vorschlag ab. In den ersten Monaten des Jahres 1944 führte der Führungsstil des Diktators dazu, dass immer wieder Truppen vom Westen an die Ostfront verlegt werden mussten, um dort schwere Krisen zu lösen. Der Diktator untersagte den Heeresgruppen in Russland jeden taktischen oder operativen Rückzug. Verlustreiche Abwehrschlachten waren die Folge, die den Vormarsch der Roten Armee aber nur verzögern konnten. Die vom Chef des Wehrmachtführungsstabes geforderte Schwerpunktbildung im Westen gelang deshalb nicht so konsequent wie erwartet.

Der Juni 1944 brachte entscheidende Niederlagen. Die Alliierten hatten in der Normandie einen Brückenkopf errichtet. An der Ostfront vernichteten die Russen innerhalb von wenigen Tagen eine ganze deutsche Heeresgruppe. Engländer und Amerikaner kontrollierten mit ihrer Luftwaffe den Himmel über Deutschland. Jodl verbreitete nach außen hin Zuversicht. Gegenüber den Offizieren seines Stabes verwies er auf die immer noch steigende deutsche Rüstungsproduktion und den bevorstehenden Einsatz von technisch überlegenen Waffen wie neuen Düsenjägern oder modernen Unterseebooten. In seinen Augen gehörte es nicht zu den Aufgaben eines Soldaten, den Politikern an der Spitze eines Staates Empfehlungen zu geben. Entsprechende Erwartungen aus den Kreisen von Militärs wies er im Sommer 1944 mit der Bemerkung zurück, für Politik habe Hitler seinen Außenminister. Erst als Hitler tot war, zeigte Jodl in den ersten Maitagen des Jahres 1945 mehr Entschlusskraft und trug mit dazu bei, dass der sinnlose deutsche Widerstand endlich eingestellt wurde. Am 07. Mai 1945 unterzeichnete Generaloberst Alfred Jodl im Namen der deutschen Regierung die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht an allen Fronten. Bis zu seiner Verhaftung am 23. Mai blieb Jodl in Flensburg, wo er in der noch amtierenden »Reichsregierung« von Großadmiral Dönitz tätig war.

 

Nürnberger Prozess und Fazit

Die Alliierten betrachteten Jodl als Kriegsverbrecher und stellten ihn in Nürnberg zusammen mit hohen Politikern des NS-Regimes unter Anklage. Vom 20. September 1945 bis zum 01. Oktober 1946 tagte der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg. Die Urteile wurden am 30. September 1946 verkündet.

Rechtsgrundlage für den Prozess war das Londoner Viermächteabkommen vom 08. August 1945. Die Ausführungsbestimmungen regelten das Statut für den Internationalen Gerichtshof, das am selben Tag erlassen wurde. Die Siegermächte USA, England, Frankreich und die Sowjetunion stellten demnach jeweils zwei Richter. Schon während des Krieges hatte es Pläne für eine Aburteilung der NS-Spitze gegeben. Nachdem zuerst ein Standgericht erwogen worden war, einigten sich die Alliierten auf einen gemeinsamen Gerichtshof. Das Verfahrensrecht lehnte sich an das amerikanische Prozessrecht an. Die Verhandlungen sollten öffentlich sein; die Angeklagten sollten einen Verteidiger ihrer Wahl bestellen können.

Materiellrechtlich beschritt das Statut neue Wege. Es brach mit dem bisher geltenden Grundsatz, dass nur souveräne Staaten Subjekte des Völkerrechts seien, und bestimmte in Artikel 7, dass auch einzelne Personen angeklagt werden könnten. Auch die Berufung auf einen Befehlsnotstand ließ das Viermächteabkommen nach Artikel 8 nicht gelten; lediglich als mildernder Umstand konnte die Gehorsamspflicht berücksichtigt werden.

Die Vorwürfe wurden in vier Anklagepunkten zusammengefasst, die hier nur kurz erläutert sein sollen:

  • Punkt 1: Verschwörung, also Teilnahme an dem systematischen Versuch, seit 1919 die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu unterlaufen, die Weimarer Republik abzuschaffen und in Deutschland eine totalitäre Diktatur zu erreichten
  • Punkt 2: Vorbereitung eines Angriffskrieges; die Angeklagten seien für die aggressive Außenpolitik des NS-Regimes verantwortlich gewesen und hätten damit zur Entfesselung des Zweiten Weltkrieges beigetragen
  • Punkt 3: Kriegsverbrechen, also Verstöße gegen das geltende Kriegsvölkerrecht
  • Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Deportationen, Zwangsumsiedlungen und der Völkermord an den Juden oder bestimmten Personengruppen, die als rassisch minderwertig im Sinne der NS-Ideologie bezeichnet wurden.

Die völkerrechtlichen Grundlagen des Prozesses werden heute noch diskutiert, besonders der Anklagepunkt 2. Hier scheint gegen den international geltenden Rechtsgrundsatz verstoßen worden zu sein, wonach es keine Strafe ohne Gesetz gibt. Zum Zeitpunkt der Begehung der Tat muss die zu ahnende Handlung also strafrechtlich kodifiziert sein. Dies war nicht der Fall; der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, dem auch Deutschland beigetreten war, ächtete den Krieg, drohte aber keine juristischen Sanktionen an.

Der Befehlsnotstand – gerade im Fall Jodl von Bedeutung – galt bis 1944 auch im amerikanischen und englischen Militärstrafrecht. In Vorbereitung der Nachkriegsprozesse wurden diese Bestimmungen gestrichen. Soldaten konnten sich also nicht mehr mit dem Argument rechtfertigen, sie hätten Befehle ausgeführt. Alle Verteidiger griffen in einer grundsätzlichen Stellungnahme vom 19. November 1945 diesen Punkt auf und bemängelten außerdem, dass die Strafbarkeit einzelner Personen nicht geltendem Völkerrecht entspreche. Ferner kritisierten sie, dass die Siegermächte neben den Anklägern auch die Richter stellten und damit ein faires Verfahren in Zweifel stünde. Der Gerichtshof wies die Beschwerde am 21. November 1945 ohne Begründung zurück.

Alfred Jodl wurde in allen vier Punkten angeklagt. Laut Anklageschrift hatte er aktiv die Machtergreifung der Nationalsozialisten unterstützt, die Angriffskriege des Regimes maßgeblich geplant, Verstöße gegen das Kriegsrecht befohlen und sich in den besetzten Ländern an Verbrechen gegen Personen und Eigentum beteiligt. Die Vorwürfe waren teilweise falsch, teilweise ungenau und zielten darauf ab, den General als kriminellen, ehrgeizigen und gewissenlosen Machtmenschen darzustellen. Jodl war empört, vor allem über den ungerechtfertigten Vorwurf, er habe die führenden Politiker der NSDAP seit 1932 gekannt und quasi im Hinterzimmer eines Herrenklubs die Errichtung einer Diktatur geplant. Als besonders ehrverletzend empfand er den unzutreffenden Anklagepunkt, sich in den besetzten Ländern bereichert zu haben. Alfred Jodl verteidigte sich im Vergleich zu einigen anderen Angeklagten mit Haltung. Seine militärisch geprägte Ausdrucksweise ließ neben der Uniform, von der man die Rangabzeichen entfernt hatte, den Soldaten erkennen. Er äußerte kein unverbindliches Schuldeingeständnis wie Albert Speer. Allerdings machten seine Ausführungen im Zeugenstand auch deutlich, dass den General keine Schuldgefühle plagten. Sein zeitweilig durchbrechender Sarkasmus wirkte nicht gerade einnehmend, wenn er beispielsweise zum Punkt der Bereicherung erwähnte, dass es in Hitlers Hauptquartier zu Weihnachten eine Packung Bohnenkaffee als Geschenk gegeben habe.

Jodl berief sich darauf, dass er als Soldat nur Befehle befolgt habe. Wie seine alliierten Gegner habe er alles getan, damit sein Land den Krieg gewänne. Die Konzentrationslager habe er für eine Art Internierungslager gehalten; in seiner Gegenwart sei nie die Rede von Judenvernichtungen gewesen. Er habe von diesen Verbrechen nichts gewusst und politische Fragen seien nicht in seine Zuständigkeit gefallen. Den Angriff auf die Sowjetunion stellte er als Präventivkrieg dar. Seine beiden Verteidiger, die Völkerrechtler Franz Exner und Hermann Jahrreiß, gehörten zu den kompetentesten deutschen Juristen in Nürnberg. Sie argumentierten hauptsächlich damit, dass Jodl als Soldat der legalen Staatsführung zum Gehorsam verpflichtet gewesen sei, dass der Begriff der Verschwörung – völkerrechtlich ohnehin sehr problematisch – auf ihren Mandanten keinesfalls zuträfe, und wiesen noch einmal auf die in ihren Augen lückenhaften Rechtsgrundlagen für das Verfahren hin, insbesondere beim Anklagepunkt 2. Jodl habe als militärischer Berater grundsätzliche Entscheidungen der Staatsführung umgesetzt. Gegen völkerrechtlich unzulässige Befehle habe er teilweise Einwände geltend gemacht.

Das Gericht folgte indessen der Anklage und sprach Jodl in allen Punkten schuldig. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem zu den Anklagepunkten 1 und 2, dass die dienstlichen Notizen Jodls (in der Literatur immer als Tagebuch bezeichnet) Belege lieferten für seine Mitwirkung an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes im Jahr 1938. Jodl habe dann 1939 ein Kommando in Brünn übernommen. Außerdem, so das Gericht, habe der General den Überfall auf Norwegen 1940 und die Kriege gegen Griechenland und die Sowjetunion ein Jahr später geplant. In den Punkten 3 und 4 wurde der Chef des Wehrmachtführungsstabes wegen der Mitwirkung, beziehungsweise Weiterleitung völkerrechtswidriger Befehle schuldig gesprochen; außerdem habe er 1944 die Räumung Nord-Norwegens befohlen, in deren Verlauf 30 000 Häuser beschädigt worden seien.

Die Richter räumten ein, dass Jodl für den Einsatz von Zwangsarbeitern nicht verantwortlich gewesen sei, doch in einer Rede vor Gauleitern im November 1943 habe er diese Maßnahmen für richtig befunden. Ferner habe er 1943 Einwände des örtlichen Militärbefehlshabers gegen die Deportation dänischer Juden zurückgewiesen und Hitlers diesbezügliche Entscheidung als staatliche Notwendigkeit verteidigt. In der Gesamtschau wollte das Gericht Jodl keine Milderungsgründe zuerkennen und verurteilte ihn zum Tod durch den Strang. Alfred Jodl starb am 16. Oktober 1946.

Das Urteil gegen Jodl gehört heute noch zu den umstrittensten des Prozesses. Das Nürnberger Richterkollegium konnte sich am 10. September 1946 nicht sofort auf die Schuld und das Strafmaß einigen. Der Berichterstatter, Richter Lawrence aus den USA, ließ einen Befehlsnotstand nicht gelten. Engländer, Amerikaner und Russen plädierten für die Todesstrafe; die französischen Richter forderten Gefängnis, beziehungsweise Festungshaft. Zwei Tage später stimmten sie dann doch der Hinrichtung zu, wobei sie die Strafe durch ein Erschießungskommando vollstrecken lassen wollten, was eher dem militärischen Ehrenkodex entsprach. Die Mehrheit wies auch diese »Milderung« ab.

Wie ist das Urteil zu bewerten? Die Anklagepunkte 1 und 2, Verschwörung gegen den Frieden und Vorbereitung eines Angriffskrieges, lassen sich im Fall Jodl kaum belegen. Als Major im Truppenamt oder Oberst im Wehrmachtamt war Jodl an der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur nicht beteiligt; er gehörte der NSDAP nicht an. Entscheidenden Einfluss auf politische oder militärpolitische Entschlüsse hatte Jodl nicht, selbst wenn man von dem problematischen Begriff der Verschwörung ausgeht. Ein Offizier, der im Oberkommando einer Militärmacht Dienst tut, hat aufgrund seiner Funktion sicherlich eine Nähe zur Macht, ist aber dennoch ein ausführendes Organ. Artikel 7 des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof spricht von der Prozessfähigkeit verantwortlicher Beamter (der Begriff Soldat kommt nicht vor). Ob Jodls Funktion vor und während des Krieges als verantwortlich eingeordnet werden kann, ist fraglich. Seine Stellung vor 1939 lässt sich mit der eines Referats- oder Abteilungsleiters in einem Ministerium vergleichen. Während des Krieges hatte er eine beratende Funktion; sein Gestaltungsspielraum bezog sich auf Ausführungsbefehle.

Eindeutig erwiesen ist hingegen der dritte Punkt der Anklage, die Mitwirkung an Kriegsverbrechen. Seine Mitarbeit am völkerrechtswidrigen Kommissarbefehl vom Juni 1941, der die Truppe beim Angriff auf die Sowjetunion ermächtigte, politische Offiziere, die sogenannten »Kommissare«, zu erschießen, verstieß gegen geltendes Kriegsvölkerrecht. Bei der Partisanenbekämpfung oder den Repressalien gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten – in Grenzen waren diese Maßnahmen (jenseits der moralischen Bewertung) kriegsvölkerrechtlich zulässig – versuchte er zwar, aus pragmatischen Gründen die Gewalt zu begrenzen, aber grundsätzlichen Widerspruch erhob Jodl nicht. Dass bei der ›Bandenbekämpfung‹ oftmals die Grenze juristisch zulässiger Maßnahmen überschritten wurde, dass die Truppe Kriegsverbrechen beging, indem sie ganze Dörfer auf Verdacht niederbrannte oder Juden grundsätzlich als Partisanen betrachtete und entsprechend behandelte, hatte Jodl mitzuverantworten.

Nur teilweise erwiesen ist hingegen seine Schuld in Anklagepunkt 4, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jodl wusste wohl über Deportationen der europäischen Juden mehr als er zugeben wollte, aber eine aktive Rolle bei diesen Verbrechen konnte ihm in Nürnberg nicht nachgewiesen werden. Die Deportation der dänischen Juden hatte er nicht angeordnet; seine Rechtfertigung dieser Maßnahme entsprach seinem Charakter und seinem soldatischen Habitus: Mitleid war in seinen Augen 1943 fehl am Platz. Unklar ist außerdem, ob Jodl wusste, welch grausames Schicksal auf die Menschen wartete.

Der Befehl vom 28. Oktober 1944 über die zwangsweise Evakuierung der einheimischen Bevölkerung in Nord-Norwegen stammte dagegen vom Chef des Wehrmachtführungsstabes; der Wortlaut ließ keinen Zweifel daran, dass den Interessen der Wehrmacht absoluter Vorrang eingeräumt wurde. Auch hier hatte der Diktator zuvor die Grundsatzentscheidung getroffen, aber die fanatische Sprache, in die Jodl diese Weisung kleidete, warf kein gutes Licht auf den General.

Gemessen an den in Nürnberg formulierten Rechtsprinzipien und an den übrigen Urteilen, wäre wohl eher eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wie bei Großadmiral Dönitz angebracht gewesen, nicht aber der Tod durch den Strang. Die Verteidigung verfügte nur über eingeschränkte Möglichkeiten, das Belastungsmaterial auszuwerten. Von Chancengleichheit konnte keine Rede sein. Sieht man von den zum Teil völkerrechtlich unklaren Grundlagen des Prozesses einmal ab, so zeigt der »Fall Jodl« die Problematik eines hohen Offiziers in einer Diktatur auf. Darf er sich als Soldat auf seine Gehorsamspflicht berufen oder ist er sogar verpflichtet, gegen völkerrechtswidrige Befehle anzugehen?

Wie bereits erwähnt, nahm General Jodl die verbrecherische Dimension des Krieges offenbar kaum wahr. Wenn er mit diesbezüglichen Gerüchten konfrontiert wurde, zog er sich auf seine Rolle als unpolitischer Soldat zurück. Vermeintliche und tatsächliche Kriegsverbrechen der Alliierten erlaubten ihm, aufzurechnen und zu relativieren. Dass er in Einzelfällen Unrecht verhinderte oder milderte, trug ebenfalls dazu bei, vor sich selbst das Bild des »anständigen Soldaten« aufrechterhalten zu können. Ein weiterer Grund ist sicher darin zu sehen dass Jodl, wie viele Offiziere seiner Generation, fest daran glaubte, Deutschland habe im November 1918 nur die Waffen strecken müssen, weil die Heimat nicht mehr hinter der Armee gestanden hätte. Ab 1942/43 wusste der General, wie ernst die militärische Lage war. Um so wichtiger erschien ihm die bedingungslose Unterstützung der politischen Führung des Reiches. Selbst gegenüber engen Freunden wies er die Frage, ob eine politische Lösung denkbar wäre, energisch zurück. Hinzu kam, dass ihm bis zum Sommer 1944 noch ein militärisches Remis möglich schien und der Krieg 1943 noch nicht definitiv verloren war, ein Umstand, der von englischen und amerikanischen Historikern stärker berücksichtigt wird als in der deutschen Forschung, die dazu neigt, das Scheitern des »Blitzkrieges« gegen die Sowjetunion im Herbst 1941 bereits als alles entscheidenden Wendepunkt zu betrachten.

Jodls Verhalten zwischen dem Juli 1944 und dem April 1945 erscheint wie der verzweifelte Versuch eines Mannes, sich in die Routine seines Berufes zu flüchten, weil er sich die Konsequenzen seines Tuns nicht eingestehen will. Erst im März 1945 vermerkte er in seinem Tagebuch, dass weiterer Widerstand sinnlos sei, wenn es keine Reserven mehr gäbe.

Das Motiv, seine soldatische Pflicht zu tun, wird man dem General auch aus der Warte des Historikers zubilligen müssen. Aber gehörte dazu nicht auch die Verpflichtung, den Obersten Befehlshaber auf die Folgen seines Handelns hinzuweisen? Hier werden die Unterschiede zu einem Offizier wie Generalfeldmarschall Rommel deutlich. Während Rommel im Juni 1944 Hitler mit der Frage nach dem Sinn eines bedingungslosen Weiterkämpfens konfrontierte, ging Jodl diesem Problem aus dem Weg.

Alfred Jodl war ein typischer Vertreter des deutschen Generalstabes in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Ein fähiger Offizier, der sich wahrscheinlich hervorragend als Kommandeur eines größeren Truppenverbandes bewährt hätte, der aber als strategischer Planer im Grenzbereich von Militär und Politik überfordert war. Und der – wie andere hohe Offiziere – den verbrecherischen Charakter des Krieges nicht wahrhaben wollte. Der Privatmensch Alfred Jodl folgte im Zivilleben bürgerlichen Werten und Normen; Zeitzeugen berichteten von einem spröden, aber warmherzigen Menschen, der nicht stets nur den Offizier herauskehrte. In seiner dienstlichen Funktion jedoch schien er nur noch das Überleben des Staates, den er mit seiner politischen Führung gleichsetzte, als oberstes Sittengesetz zu kennen. So wurde er zum Erfüllungsgehilfen eines Diktators, der Verantwortung trägt für einen der größten Völkermorde der Geschichte und Deutschland in eine militärische, moralische und politische Katastrophe führte.

 

Literatur:

  • Bodo Scheurig, Alfred Jodl. Gehorsam und Verhängnis, Berlin, Frankfurt/M 1991
  • Alan P. Wilt, Alfred Jodl – Hitlers Besprechungsoffizier, in: Ronald Smelser; Enrico Syring (Hrsg.): Die Militärelite des Dritten Reiches. 27 biographische Skizzen, Berlin, Frankfurt/M 1995, S. 236-250
  • Rolf-Dieter Müller; Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität, München 2012
  • (Sonderausgabe des 1999 erstmalig erschienen Sammelbandes im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes)

 

 

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