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Kündigungsschutz für DDR-Bungalows aufgehoben

Verfasst: 28.03.2015, 19:13
von Barbarossa
Der spezielle Kündigungsschutz für ostdeutsche Bungalow-Grundstücke wird nicht verlängert. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend mit der Mehrheit der großen Koalition gegen eine Verlängerung der Bestimmung. Danach waren zu DDR-Zeiten abgeschlossene Nutzungsverträge für die Freizeitgrundstücke nahezu unkündbar. Es handelt sich dabei um Bungalows auf Pachtgrunstücken - also Grundstücken, die nicht Eigentum der Bungalowbesitzer sind. In Brandenburg gibt es davon etwa 100.000 - in Ostdeutschland insgesamt etwa 500.000.
Artikel lesen: >> Kündigungsschutz für Datschen aufgehoben << (maz-online.de)

Re: Kündigungsschutz für DDR-Bungalows aufgehoben

Verfasst: 29.03.2015, 09:36
von dieter
Lieber Barbarossa,
das tut mir leid. Unser Häuschen im Odenwald steht auf einen Grundstück, dass den 125 Hausbesitzer unserer Gemeinschaft gehört und damit auch uns. :wink:

Re: Kündigungsschutz für DDR-Bungalows aufgehoben

Verfasst: 29.03.2015, 12:52
von Spartaner
Finde ich richtig so und nichts dagegen einzuwenden. Man muss sich fragen wie einige in den Besitz dieser Bungalows gekommen sind. Die Mitgliedschaft in einer Partei war da nicht unausschlaggebend. Einfache Finnhütten soltle man aber davon ausnehmen, denn die nehmen durch ihre winzige Größe auch nicht soviel Platz in Anspruch, dass man Ihnen nicht gewähren lassen könnte.