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Gutachter im Hess.Steuerprozeß muß zahlen

Verfasst: 30.09.2014, 13:09
von dieter
Es kam eben in den Nachrichten. Der Gutachter, der vier hess. Steuerprüfer für psychisch gestört hielt, muß an drei Beamten zwischen 54.000 und 75.000 € als Schadensersatz zahlen, weil seine Gutachten falsch waren. Das hat heute ein Gericht festgestellt.
Bin gespannt, ob das auch Folgerungen für die schwarze Hess. Landesregierung hat :?:

Re: Gutachter im Hess.Steuerprozeß muß zahlen

Verfasst: 30.09.2014, 13:45
von Cherusker
Wer solche Gutachten auch verfaßt, der muß auch mal mit den Konsequenzen rechnen.