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Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 09.07.2014, 23:00
von Lia
Die Landesverfassung Schleswig-Holsteins soll "renoviert" werden.
So ziemlich der einzige Streitpunkt quer durch alle Parteien:
Darf/ soll in der Präambel der Gottesbezug genannt werden?
http://www.shz.de/schleswig-holstein/po ... 98646.html
Fernsehen:
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig ... ng108.html

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 00:14
von Marek1964
Die Schweizerische Bundesverfassung fängt mit der Präamlbel "Im Namen Gottes des Allmächtigen!". Mein Vater hielt dazu bei Amtsantritt als Rektor der Basler Universität 1982 eine Rede.

Ich selbst sehe das positiv. Die christlichen Werte sind die Basis von allem positiven, was die europäische wie auch deutsche Kultur hervorgebracht hat. Das sehen auch viele Aber natürlich ist die Freiheit, wie die Religionsfreiheit zu achten. Aber ich sehe da keinen Widerspruch. Schliesslich werden auch diejenigen, die nicht an Gott glauben, nicht von ihm abgestraft.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 09:50
von Triton
Ganz genau. Solange Religionsfreiheit garantiert wird, darf Gott gerne genannt werden.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 10:25
von Orianne
Conzaliss hat geschrieben:Ich finde, dass der Gottesbezug in der Politik nichts zu suchen hat...
Ich bin da auch skeptisch dem gegenüber eingestellt Conzaliss, ich denke da an Savonarola, an Calvin oder an Hulderych Zwingli, der in der Stadt Zürich irgendwie immer noch in den Köpfen da ist. :?

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 11:17
von Renegat
Ich bin da zwiegespalten. Auf der einen Seite hat Europa geschichtlich einen christlich/jüdischen Bezug. Letztlich sind alle Gesetze eine Weiterentwicklung der 10 Gebote, sie regeln das Zusammenleben. Genauso wie Teile der Sharia Grundlage moderner Gesetze sind.
Das ist insofern positiv, da Religion Verhaltensvorschriften tiefer verankern kann. Gott als höchste Bezugsinstanz ist für Gläubige mächtiger als menschengemachte Gesetze.
Andererseits gibt es diesen Bibelsatz "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was ihm gebürt" oder so ähnlich. Ganz klar die Unterscheidung in weltliche und himmlische Macht. Wahrscheinlich ist eine aktuelle Gesetzgebung flexibler, wenn sie den Gottesbezug rausläßt, da sie ja für alle gilt, auch für Atheisten. Mit dem gerichtlichen Schwur oder Amtseiden hat man die gleiche Problematik. Es gibt Menschen, die nicht "so wahr mir Gott helfe" schwören und das sind idR nicht die Moslems.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 14:24
von dieter
Ihr Lieben,
ich bin für den Gottesbezug, aber allgemein gehalten nicht nur für christliche Werte sondern für Muslime auch. Man könnte auch anstatt Gott "Ein höheres Wesen" schreiben. Das wäre für alle, die an etwas glauben. Die Atheisten sind ja bei uns noch in der Minderheit, brauchen ja auch nicht auf Gott zu schwören. :wink:

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 15:02
von Renegat
Die Muslime haben idR kein Problem mit Gott. Allah ist Gott.
Das höhere Wesen oder Gott oder wie auch immer ist für Atheisten/Agnostiker ein unnötiges Problem, da ja allen klar ist, dass unsere irdischen Gesetze menschengemacht und anpassungsfähig sind. Und trotzdem oder gerade deshalb für alle gelten.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 10.07.2014, 16:39
von Lia
So lange die Formulierung so neutral ist, dass sie keinen bestimmten, den christlichen Gott meint, scheinen sich Christen, Juden und Muslime ziemlich einig zu sein: Sollte, kann, aber muss nicht.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 15.07.2014, 18:23
von Barbarossa
Ich bin strikt gegen einen Gottesbezug in einer Verfassung und sei es nur in der Präambel. Mich stört das auch schon im Grundgesetz ganz extrem. Privat kann jeder glauben was er will, aber es ist wichtig, die Trennung von Kirche/Religion und Staat zu garantien und da kann es (normalerweise) keinen Gottesbezug als Teil von unmittelbar geltendem Recht geben.
Das ist und bleibt meine Meinung.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 15.07.2014, 19:56
von Orianne
Barbarossa hat geschrieben: Das ist und bleibt meine Meinung.
Das ist Dein gutes Recht! Ich musste etwas ähnliches heute auch schon schreiben.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 16.07.2014, 13:23
von dieter
Barbarossa hat geschrieben:Ich bin strikt gegen einen Gottesbezug in einer Verfassung und sei es nur in der Präambel. Mich stört das auch schon im Grundgesetz ganz extrem. Privat kann jeder glauben was er will, aber es ist wichtig, die Trennung von Kirche/Religion und Staat zu garantien und da kann es (normalerweise) keinen Gottesbezug als Teil von unmittelbar geltendem Recht geben.
Das ist und bleibt meine Meinung.
Lieber Barbarossa,
Du kannst eine Meinung haben wie Du willst. :wink: Das ganze Abendland ist aber auf jüdisch/christlichen Werten aufgebaut. Das sollte man schon berücksichtigen, da die Mehrheit der Deutschen einer Religionsgemeinschaft angehört. :wink:

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 16.07.2014, 14:18
von Lia
Das ganze Abendland ist aber auf jüdisch/christlichen Werten aufgebaut.
Kann man durchaus anders sehen und das muss man nicht unbedingt als Begründung akzeptieren.
Zumal damit denn die Muslime schon rauswären, Deiner Logik nach. ( D hast woanders anders geschrieben, ich weiß, doch im direkten Bezug auf Obiges wäre es so.
Oder wieder nicht?
Das sollte man schon berücksichtigen, da die Mehrheit der Deutschen einer Religionsgemeinschaft angehört.
Muslime eingerechnet könnte das für die BRD passen. Was denn die Zugehörigkeit zu einer christlichen Religionsgemeinschaft angeht:Nenn- Christen, wenn überhaupt.
Bezogen auf S-H, wo die Frage gerade aktuell ist:
Die evangelische Nordkirche, dieser Moloch, hat 2,25 Millionen Mitglieder in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Mach Dir mal die Mühe, nur die Einwohnerzahl der einzelnen Länder herauszusuchen, und dann ist nichts mit Mehrheit. Auch zusammengerechnet nicht.Katholiken sind hier Raritäten, Orthodoxe zahlenmäßignicht exorbitant vertreten, andere Gruppen spielen auch nicht die große Rolle.
Rechnet man zahlende Christen, Juden und Muslime zusammen, sieht die Relation nicht mehr jüdisch- christlich Basis- orientiert aus, kommt aber auf mehr Gottesglauben insgesamt.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 16.07.2014, 14:53
von Barbarossa
dieter hat geschrieben:
Barbarossa hat geschrieben:Ich bin strikt gegen einen Gottesbezug in einer Verfassung und sei es nur in der Präambel. Mich stört das auch schon im Grundgesetz ganz extrem. Privat kann jeder glauben was er will, aber es ist wichtig, die Trennung von Kirche/Religion und Staat zu garantien und da kann es (normalerweise) keinen Gottesbezug als Teil von unmittelbar geltendem Recht geben.
Das ist und bleibt meine Meinung.
Lieber Barbarossa,
Du kannst eine Meinung haben wie Du willst. :wink: Das ganze Abendland ist aber auf jüdisch/christlichen Werten aufgebaut. Das sollte man schon berücksichtigen, da die Mehrheit der Deutschen einer Religionsgemeinschaft angehört. :wink:
Tja lieber Dieter, das Thema hatten wir schon mehrfach und werden da wohl nicht mehr auf einen Nenner kommen.
:wink:

Schaut man in die Geschichte zurück, stellt man fest, dass jüdisch-christliche Werte allein keine humanere Gesellschaft geschaffen haben. Bevor sich der Humanismus und die Aufklärung durchsetzten, gab es die Inqusition und Folter und zwar unter ach so "christlichen" Herrschaften. Erst eine möglichst strikte Trennung von Kirche und Staat garantieren die Erhaltung von demokratischen Grundsätzen in der Politik und nicht die Rückholung jahrtausendealter längst überholter Traditionen und deren Eingang in die aktuelle Gesetzgebung. Der Gesetzeserlass im Fall der religiös motivierten Beschneidung von Jungen ist für mich ein gutes Beispiel für den immer noch zu großen Einfluss von religiösen Vorstellungen auf die Politik.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 17.07.2014, 10:34
von dieter
Lia hat geschrieben:
Das ganze Abendland ist aber auf jüdisch/christlichen Werten aufgebaut.
1)Kann man durchaus anders sehen und das muss man nicht unbedingt als Begründung akzeptieren.
Zumal damit denn die Muslime schon rauswären, Deiner Logik nach. ( D hast woanders anders geschrieben, ich weiß, doch im direkten Bezug auf Obiges wäre es so.
Oder wieder nicht?
Das sollte man schon berücksichtigen, da die Mehrheit der Deutschen einer Religionsgemeinschaft angehört.
2)Muslime eingerechnet könnte das für die BRD passen. Was denn die Zugehörigkeit zu einer christlichen Religionsgemeinschaft angeht:Nenn- Christen, wenn überhaupt.
Bezogen auf S-H, wo die Frage gerade aktuell ist:
Die evangelische Nordkirche, dieser Moloch, hat 2,25 Millionen Mitglieder in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Mach Dir mal die Mühe, nur die Einwohnerzahl der einzelnen Länder herauszusuchen, und dann ist nichts mit Mehrheit. Auch zusammengerechnet nicht.Katholiken sind hier Raritäten, Orthodoxe zahlenmäßignicht exorbitant vertreten, andere Gruppen spielen auch nicht die große Rolle.
Rechnet man zahlende Christen, Juden und Muslime zusammen, sieht die Relation nicht mehr jüdisch- christlich Basis- orientiert aus, kommt aber auf mehr Gottesglauben insgesamt.
Liebe Lia,
zu1) mit den jüdisch/christlichen Wurzeln wären die Muslime nicht dabei. Aber die haben in Deutschland auch keine Wurzeln, beim Gottesbezug aber schon. :wink:
zu2) Es gibt eine Statistik, wonach außer Hamburg und den Neuen Ländern, die Mehrheit der Bevölkerung einer Religionsgemeinschaft angehört, egal ob sie in die Kirche gehen oder nicht. :wink:

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 17.07.2014, 13:51
von Lia
u2) Es gibt eine Statistik, wonach außer Hamburg und den Neuen Ländern, die Mehrheit der Bevölkerung einer Religionsgemeinschaft angehört, egal ob sie in die Kirche gehen oder nicht.
Dann nenne bitte die entsprechende Quelle!
Auch für S-H gleich mit.