Hallo hannesschulte, Willkommen im Forum und Glückwunsch zum ersten Beitrag!
Ja, es ist ein großer Volksirrglaube, dass man durch Wahlverweigerung dem ungeliebten Politiker eine "Ohrfeige" versetzen würde.
Im Gegenteil!
Für den Politiker ist der Nichtwähler ein Plebs, den er nicht mehr oder gar nicht erst überzeugen muss. Auf den Nichtwähler muss er keine Rücksicht nehmen. Der schadet ihm ja nicht.
Da kann er sich lukrativeren Geschäften und Leuten mit geschliffenem Benehmen zuwenden. Er speist und schäkert mit gepflegten Bänkern und beschickt die Banken mit Geld, weil sie ja so arm sind.
Die paar Bänker gehen natürlich zur Wahl und die Partei erreicht ein Superergebnis, wofür sie sich als "Volkspartei" ausgeben kann.
Und warum? Weil die Nichtwähler nicht wählen und damit nichts zählen. Weil die Nichtwähler das wenig und kleine bischen Demokratie, dass sie noch haben, verschenken.
Ich weiß nicht, ob es wirklich so ist - aber ich gehe mal davon aus, dass unter den Hartz IV Empfängern die meisten Nichtwähler sind. Muss aber so sein, denn sonst könnte man sich nicht leisten, wegen 5€ wochenlang vergeblich und überhaupt zu verhandeln.
Die stimmen doch eh´nicht ab
Wenn man alle Unzufriedenen mobilisieren könnte zu wählen, dass es einen Erdrutsch gäbe .... den Parteien würde das Lachen schon vergehen.
Aber dann käme eine andere Sache. ...
Seit 1949 gilt in der BRD das Grundgesetz. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", steht darin.
Seit dem Jahr 1949 wird versucht, die Artikel, die darin formuliert sind, auszuhebeln und abzuschwächen. Diese Veränderungen im Grundgesetz können aber nur von den regierenden Parteien beantragt werden. Also sind doch eigentlich die regierenden Parteien die verfassungsfeindlichen Parteien, und nicht die, die sie dafür erklären.
Aber, um auf die Wahlproblematik zurück zu kommen: Wenn das absehbare Wahlergebnis aus dem Ruder laufen sollte, würde man die Wahl sicher auch noch abschaffen.
Wenigstens in dieser Form.