Ich hoffe aber schon, daß wir uns darin einig sind, daß die Zahlungen von ALG I und danach von ALG II nicht an das Erbringen von Gegenleistungen (wie z. B. 1 €-Jobs) gekoppelt sind, sondern es geht dabei vor allem bei um die Unterhaltsicherung bei Bedürftigkeit.
Niemand stellt in Abrede, dass das Ob der Transferleistungen nicht an Gegenleistungen gekoppelt werden darf.
Allerdings kann ich nicht einsehen, warum man die Höhe nicht daran koppeln sollte. Wer sich engagiert, bekommt mehr. Wer sich nicht engagiert, bekommt nur das absolute Minimum.
Nicht über die Versklavung dieser Bedürftigen sollten wir hier diskutieren sondern darüber, wie man diese Menschen schnellst möglich wieder im 1. Arbeitsmarkt unterbringt.
Also das ist meiner Meinung nach ein Hammer. Man könnte meinen, Du littest unter Begriffsverwirrung!
Sklaverei ist der Zustand, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden, um Zugriff auf ihre Arbeitskraft zu erlangen.
Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben, gesetzlich verankert.
In einem weiteren, gelegentlich umgangssprachlichen Sinne wird unter Sklaverei auch eine Freiheitsberaubung und Nötigung von Menschen verstanden, die in der Gesellschaft, in der sie sich ereignet, keine gesetzliche Grundlage besitzt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sklaverei
HIER geht es aber nur darum, das Kriterium der Zumutbarkeit von Arbeiten rigider zu handhaben, an welches lediglich die Höhe der Transferleistungen und die Möglichkeit zu Sanktionen für schlicht Faule gekoppelt sind!
Denn wer solchen unbezahlten Jobs nachgehen muß, der hat keine - oder weniger Zeit - sich um eine richtige Arbeit zu kümmern, mit der er seine Bedürftigkeit überwinden kann. Das ist übrigens genau das, was ich jetzt gerade versuche. Ich habe jetzt bis Ende dieses Jahres Zeit bekommen, mich mit meinem neuen Gewerbe von Hartz IV unabhängig zu machen und das finde ich fair.
Ein Tag hat 24 Stunden und wir reden bei diesen Tätigkeiten nicht von Vollzeitarbeit! Es kann mir niemand erzählen, dass in den mindestens 16 übrigen Stunden am Tag nicht hinreichend Zeit bliebe, Bewerbungen zu schreiben und sich über Stellenangebote zu informieren oder sich über eine Selbständigkeit Gedanken zu machen.
Richtig finde ich allerdings die Bereitschaft der zuständigen Stellen, im Einzelfall flexibel zu reagieren.
Richtig und es gibt hier recht viele Eigentümer, die dafür eine Firma bezahlen. Ich sehe es ja immer, wenn Schnee gefallen ist. Allerdings sieht man an den Häusern, daß es meist einigermaßen wohlhabende Eigentümer sind.
In meinem Örtchen mit 14.000 Seelen (ca.) gibt es nicht einen Einzigen, der eine Firma dafür bezahlt. Ausnahmen bestätigen allenfalls die Regel. Eigentümer sind aber übrigens nicht nur Private. Gerade öffentliche Gehwege ohne Anlieger, aber auch öffentliche Plätze bleiben dann mitunter ungeräumt.
Wird hier grundsätzlich von privaten Unternehmen gemacht. Vor allem die Hauptstraßen und die Autobahn muß freigehalten werden - auch von Eis. Da gibt es in den Wintermonaten schon was zu tun.
Mit hier meinst Du wohl Deinen Heimatort. Denn in Berlin, Remscheid usw. liegt diese Tätigkeit in den Händen der öffentlich-rechtlichen Stadtreinigung. Was Du aber bezeichnenderweise nicht nennst, sind die Neben- und Stichstraßen, welche oft ungeräumt bleiben.
Ein Amtsarzt - das wäre natürlich eine Möglichkeit, wird hier meines Wissens aber nicht gemacht.
Noch nicht. Was ich allerdings auch nicht so recht verstehe. Immerhin werden Arbeitnehmer, die mehr als 6 Wochen ausfallen, oft genug direkt zum Vertrauensarzt zitiert.
Aber das ist eben bei weitem nicht die Mehrheit. Die meisten leiden unter ihrer Situation.
Was anderes hat ja auch niemand behauptet. Und gerade darum hat z.B. die FDP angeregt, die Zuverdienstmöglichkeiten unter Beachtung des Lohnabstandgebots zu verbessern.
Mal ein Beispiel:
jemandem wird angeboten, an einem Tag im strengen Winter 2 Stunden beim z.B.Schneeschippen auf öffentlichen Plätzen (etwa in einer Innenstadt/Fußgängerzone) zu helfen (ein anderes Beispiel könnte das Feststellen des Verkehraufkommens auf bestimmten Straßen sein; also wo man rumsteht und vorbeifahrende PkW zählt; man sollte sich jetzt auch nicht am Schneeschippen verbeißen); die Person ist, sagen wir mal, 22 Jahre alt und bei bester Gesundheit, männlich und verfügt über eine durchschnittliche Körperkraft und Belastbarkeit
die Arbeit ist m.E. zumutbar; die Person kann sie erbringen und sie ist in ihrer Ausgestaltung weit genug von einer Vollzeitarbeit weg (selbst bei 5 Tagen in Woche wären das nicht mehr als 10 Stunden)
bereits für diese 2 Stunden kann man geringe Zusatzleistungen bereit stellen; allerdings sehe ich dafür auch keine Notwendigkeit
das kann man dann weiter auffächern, indem man (weitere) Zusatzleistungen für mehr Stunden oder für einen Einsatz über mehrere Tage in Aussicht stellt, sodass mehr bekommt, wer mehr leistet
um Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, kann man gleichzeitig entweder den Umfang solcher Tätigkeiten begrenzen oder auch rigide Bestimmungen aufsetzen, wer derlei Tätigkeiten anbieten darf
zudem sollten immer mehrere Angebote gleichzeitig gemacht werden
wird jedwede Tätigkeit abgelehnt, erscheint mir ein Absenken der Transferleistungen auf das absolut Notwendige gerechtfertigt