Lieber Harald,Harald hat geschrieben:Ich bin da genauso unwissend wie alle. Bei "normalen" Angehörigen der Waffen-SS kann man die Unschuldsvermutung gelten lassen, aber bei Angehörigen der Totenkopf-Division,die aus den Totenkopfverbänden hervorging und für die Bewachung der KZs zuständig war, muß man mißtrauisch sein.
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hoffen wir, dass er keine KZs bewacht hat.