Die SED-Opferrente: Nicht für Straftäter

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Keine Opferrente für Straftäter

Die Länder wollen Verbrecher künftig von der SED-Opferrente ausschließen. Wer wegen einer Straftat zu drei Jahren Haft oder mehr verurteilt wurde, soll nicht mehr in den Genuss der Rente kommen. Der Bundesrat stimmte mit großer Mehrheit einer entsprechenden Initiative der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen zu. Die Rente in Höhe von monatlich 250 Euro können Menschen bekommen, die in der DDR aus politischen Gründen länger als sechs Monate in Haft waren. Allerdings sind darunter auch Straftäter.
Quelle: http://www.morgenpost.de/printarchiv/ti ... erbot.html
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elysian
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Das ist empörend.
Wer Straftaten begangen hat, soll dafür büßen. Einverstanden. Nach den Gesetzen dieses Staates.
Aber die Straffälligkeit beseitigt doch nicht, dass diese Personen Opfer politischer Verfolgung wurden!
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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In Brandenburg können immer noch Anträge gestellt werden:
Immer noch Neuanträge
Politische Opfer der DDR erhalten in Brandenburg weiterhin Hilfe

Potsdam - Politisch Verfolgte in der DDR werden im Potsdamer Innenministerium auch in den kommenden Jahren einen Ansprechpartner finden. Die Rehabilitierungsbehörde bleibe auch 15 Jahre nach Arbeitsbeginn ein wichtiger Anlaufpunkt für Ratsuchende und Antragsteller, heißt es heute in einer Mitteilung des Ministeriums in Potsdam. Monatlich gebe es immer noch 30 Neuanträge.

Bisher seien mehr als 20.100 Anträge beim Innenministerium eingegangen. 4.787 Anträge betrafen die verwaltungsrechtliche und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Erledigt seien 92 Prozent der Anträge.
dpa
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... erhin.html
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Barbarossa
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14.2.2010
Bundesrat
Keine Ehrenpension für Straftäter

Einer Nachbesserung der sogenannten SED-Opferrente dürfte nichts mehr im Wege stehen. Der Bundesrat will Schwachpunkte des Gesetzes beseitigen...
weiter lesen: http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,3029861

15.03.2010
Entschädigung
Opferrente für 37 000 Ex- DDR-Häftlinge
4400 Brandenburger dabei

BERLIN Im 20. Jahr der deutschen Einheit bekommen knapp 37 000 frühere politische DDR-Häftlinge eine Opferrente. Zweieinhalb Jahre nach Einführung der SED-Opferpension ist in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin ein großer Teil der Anträge entschieden, ergab eine dpa-Umfrage. Gleichzeitig wurden Forderungen laut, das Gesetz nachzubessern, um weitere Opfergruppen zu entschädigen und Einkommensgrenzen aufzuheben...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/app/ ... id=2063955
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Das ist empörend.
Wer Straftaten begangen hat, soll dafür büßen. Einverstanden. Nach den Gesetzen dieses Staates.
Aber die Straffälligkeit beseitigt doch nicht, dass diese Personen Opfer politischer Verfolgung wurden!

Tja - und die Politik hat ja bereits aktiv in den juristischen Verlauf eingegriffen, damit genau das passiert:
...Den Anstoß dazu gab, dass der Mörder und Kinderschänder Frank Schmökel einen Antrag auf die SED-Opferrente gestellt hatte. Der Mann, der nach seiner Flucht aus dem Gefängnis 2002 in Strausberg einen Rentner mit einem Spaten erschlagen hatte und daraufhin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, hatte 1981 als 19-Jähriger eine zehnmonatige Haftstrafe wegen versuchter „Republikflucht“ absitzen müssen. Sein Antrag auf die SED-Opferrente wurde 2007 von der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Schmökel klagte und bekam vom Neubrandenburger Landgericht recht, weil es im Rehabilitierungsgesetz keinen Verweigerungsgrund fand. Das Oberlandesgericht Rostock stoppte dann nach einer von der Schweriner Justizministerin eingelegten Beschwerde die Zuwendung. Allerdings nur mit der Begründung, dass er nicht bedürftig sei, weil er in der Haft mit allem Lebensnotwendigen versorgt werde...
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,3029861

MMn dürfte es für eine solche Verfolgtenrente überhaupt keine Einkommensgrenze geben, oder wird mit Verfolgten des NS-Regiemes ebenso verfahren?
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