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Abwrackprämie nicht bei Hartz-IV
Samstag, 21. Februar 2009 02:42
Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, werden die 2.500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.
(...)
Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7.500 Euro als angemessen...
Anmerkung:
Die 2.500 EUR Abwrackprämie werden also auf Hartz IV angerechnet. Gleichzeitig gilt ein Pkw im Wert bis zu 7.500 EUR für einen Hartz IV-Empfänger als angemessen.
Hm
Nur schaut man sich dagegen die Bedingungen an, zu denen man die Abwrackprämie erhält ( Altauto muß mindestens 9 Jahre alt sein und das neue Auto muß ein Neu- oder Jahreswagen sein!!!), dann scheinen mir "die süßen Früchte" für einen Hartz IV-Empfänger hier ohnehin zu hoch zu hängen, denn:
1.) Was für einen Neu- oder Jahreswagen bekommt man, wenn er nicht mehr als 7.500 EUR an Wert haben darf?
2.) Und welcher Hartz IV-Empfänger hat überhaupt soviel Geld?
Als Hartz IV-Empfänger bekommt man ja wohl auch keine Finanzierung.
Also, hier gilt wohl der Song:
Die süßesten Früchte fressen nur die großen Tiere,
nur weil die Bäume hoch sind und diese Tiere groß sind.
Die süßesten Früchte schmecken dir und mir genauso,
doch weil wir beide klein sind,
erreichen wir sie nie.