Abwrackprämie nicht bei Hartz-IV - aber...

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

Benutzeravatar
Barbarossa
Mitglied
Beiträge: 15507
Registriert: 09.07.2008, 16:46
Wohnort: Mark Brandenburg

Sozialpolitik
Abwrackprämie nicht bei Hartz-IV
Samstag, 21. Februar 2009 02:42

Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, werden die 2.500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.
(...)
Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7.500 Euro als angemessen...
Artikel vollständig lesen: http://www.morgenpost.de/printarchiv/wi ... tz_IV.html

Anmerkung:
Die 2.500 EUR Abwrackprämie werden also auf Hartz IV angerechnet. Gleichzeitig gilt ein Pkw im Wert bis zu 7.500 EUR für einen Hartz IV-Empfänger als angemessen.
Hm

Nur schaut man sich dagegen die Bedingungen an, zu denen man die Abwrackprämie erhält ( :arrow: Altauto muß mindestens 9 Jahre alt sein und das neue Auto muß ein Neu- oder Jahreswagen sein!!!), dann scheinen mir "die süßen Früchte" für einen Hartz IV-Empfänger hier ohnehin zu hoch zu hängen, denn:

1.) Was für einen Neu- oder Jahreswagen bekommt man, wenn er nicht mehr als 7.500 EUR an Wert haben darf?

2.) Und welcher Hartz IV-Empfänger hat überhaupt soviel Geld?
Als Hartz IV-Empfänger bekommt man ja wohl auch keine Finanzierung.

Also, hier gilt wohl der Song:
Die süßesten Früchte fressen nur die großen Tiere,
nur weil die Bäume hoch sind und diese Tiere groß sind.
Die süßesten Früchte schmecken dir und mir genauso,
doch weil wir beide klein sind,
erreichen wir sie nie.
:cry:
Die Diskussion ist eröffnet!

Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz registrieren und los gehts! ;-)
Benutzeravatar
Barbarossa
Mitglied
Beiträge: 15507
Registriert: 09.07.2008, 16:46
Wohnort: Mark Brandenburg

...nun ist doch ein solcher Fall eingetreten und siehe da...
Landessozialgericht
Abwrackprämie trotz Hartz IV

Die Abwrackprämie darf auf Hartz-IV-Leistungen nicht angerechnet werden. Das entschied das
Landessozialgericht in Darmstadt. Anlass war die Beschwerde einer Autokäuferin aus dem Schwalm-Eder-Kreis.

In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss im Eilverfahren stellt das Landessozialgericht in Darmstadt fest, dass die Abwrackprämie eine so genannte "zweckbestimmte Einnahme" ist und deshalb bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen nicht angerechnet werden darf...
weiter lesen: http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_38719825
Die Diskussion ist eröffnet!

Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz registrieren und los gehts! ;-)
elysian
Mitglied
Beiträge: 854
Registriert: 09.07.2008, 23:38

Eine angemessene Entscheidung. Es war nun wirklich nicht verständlich, warum Hartz4-Bezieher schlechter gestellt sein sollten. Schließlich gibt es auch Transferleistungsbezieher, welche über ein für einen Neukauf hinreichendes Schonvermögen verfügen.
Zudem gibt es auch neue PKW, welche etwa 7500€ kosten.
http://www.welt.de/motor/article2116018 ... _Euro.html
sic transit gloria mundi
Benutzeravatar
Barbarossa
Mitglied
Beiträge: 15507
Registriert: 09.07.2008, 16:46
Wohnort: Mark Brandenburg

elysian hat geschrieben:...Zudem gibt es auch neue PKW, welche etwa 7500€ kosten.
http://www.welt.de/motor/article2116018 ... _Euro.html

Aha - ein Dacia - tatsächlich und gar nicht mal hässlich...
:wink:
Die Diskussion ist eröffnet!

Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz registrieren und los gehts! ;-)
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Arbeits- und Sozialpolitik“