Urteil über Pendlerpauschale

Steuern, Finanzrecht, Banken, Finanzkrise

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Karlsruhe urteilte über vier Musterfälle bei Pendlerpauschale

Karlsruhe (ddp.djn). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale geht auf vier Musterfälle zurück. Zwei der Ausgangsverfahren gelangten vom Bundesfinanzhof (BFH) nach Karlsruhe, die beiden anderen von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlandes. Die vorlegenden Gerichte hielten jeweils die Abschaffung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig.
weiter lesen: http://de.news.yahoo.com/17/20081209/td ... c1e5d.html
Merkel sieht Rückkehr zur Pendlerpauschale als Konjunkturimpuls

Karlsruhe/Berlin (ddp). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale als Konjunkturimpuls an. Sie halte es «für absolut richtig, dass wir angesichts der Wirtschaftslage das Geld den Menschen jetzt direkt zurückgeben, auch als ein Impuls für mehr Konsummöglichkeiten», sagte Merkel am Dienstag. Sie reagierte damit auf das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
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elysian
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Man sieht die für die Kürzung verantwortlichen Politiker strahlend von einem Konjunkturpaket reden. Wenn dem doch so ist, warum wurde überhaupt gekürzt und nicht jedenfalls mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung diese Maßnahme bereits vor Wochen aufgehoben? :roll:
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Hm - ja - ist mir auch aufgefallen.

Einerseits mußte man jetzt wohl abwarten, wie das Urteil der Verfassungsrichter ausfällt, um dann Gesetzesänderungen machen zu können, die auch verfassungsgemäß sind.
Andererseits habe ich die Ausklammerung der ersten 20 km des Arbeitsweges von Anfang an nicht verstanden, so daß für mich jetzt auch ein klitze kleines bisschen Heuchelei mitschwingt... :roll:
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elysian
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Man hätte das Urteil nicht abwarten müssen. Es gibt nur einen Grund, warum man das Urteil abgewartet hat: die Hoffnung, dass es nicht kassiert wird und das abkassierte Geld dem Bürger nicht erstattet werden muss....oder aber um wenigstens den Zeitpunkt möglichst weit nach hinten zu schieben (vielleicht mit Blick auf Zinsen?). Vorgaben hat das BVerfG ja nicht gemacht, sondern einfach die alte, verfassungskonforme(!) Regelung bis zu einer Neuregelung wieder in Kraft gesetzt!
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Bundestag beschließt Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Berlin (dpa) - Millionen Berufspendler können aufatmen. Sie können Wege zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend machen...
Weiter lesen: http://appl.morgenpost.de/newsticker2/i ... d=20693850
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