Sollte der Staat wichtige, aber illegale Daten kaufen?

Steuern, Finanzrecht, Banken, Finanzkrise

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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STEUERN:
Staat prüft den Kauf gestohlener Bankdaten
Datenschützer raten von dem Deal ab / Schweiz warnt vor Vertrauensverlust

BERLIN - Zwei Jahre nach der Liechtenstein-Affäre prüft der Fiskus den Ankauf brisanter Bankdaten möglicher deutscher Steuersünder in der Schweiz. Ein Informant will den Steuerbehörden zum Preis von 2,5 Millionen Euro Daten von angeblich bis zu 1500 Deutschen verkaufen. Sie sollen Millionensummen auf Schweizer Konten geschleust haben. Mehrere Politiker forderten den Datenkauf, der die Steuerkasse auffüllen könnte. SPD, Grüne und Linke erklärten, der Staat dürfe sich die Steuer-Millionen nicht durch die Lappen gehen lassen. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) lehnte den Deal ab. Auch Datenschützer warnten vor staatlicher Hehlerei...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... warnt.html

Gezerre um Daten von Steuersündern

Berlin (dpa) - Zwischen Bundesregierung und Opposition ist ein Streit um den Umgang mit brisanten Bankdaten möglicher deutscher Steuersünder in der Schweiz entbrannt. SPD-Chef Sigmar Gabriel forderte den Ankauf der gestohlenen Liste mit 1500 mutmaßlichen Steuerbetrügern.

"Wir können Ganoven nicht laufen lassen, nur weil sie von Ganoven entlarvt werden", sagte Gabriel der "Süddeutschen Zeitung" (Montag). Der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), verlangte dagegen zunächst eine sorgsame Prüfung der Modalitäten. Der Zweck heilige nicht in jedem Fall die Mittel, sagte Wissing der "Leipziger Volkszeitung" (Montag).

Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) warnt: "Diebstahl bleibt Diebstahl. Mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (Montag)...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... ndern.html

Ich bin erstaunt darüber, daß sich Gabriel zu einer dermaßen Populistischen Äußerung hinreißen läßt, denn er müßte doch eigentlich wissen, daß diese Daten vor Gericht keinen Pfifferling wert sind - und schon gar nicht 2,5 Mill. Euro. Das Geld wäre wohl aus dem Fenster geworfen und jemand, der es nun wirklich nicht verdient hat, ist dann ein reicher Mann...
:?
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Barbarossa
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Steuerhinterziehung
Regierung will Steuersünder-CD kaufen

Kanzlerin Merkel hat entschieden: Die Regierung wird die Daten von 1500 Steuerhinterziehern ankaufen. Führende Unionspolitiker hatten dies zuvor abgelehnt...
weiter lesen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... her-merkel
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Balduin
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Ich denke, dass Deutschland die CD braucht - ABER einem Verbrecher Geld zu bezahlen, ist für mich inakzeptabel... Einfachste Lösung (wenn juristisch und in der Realität nicht umsetzbar) wäre die CD zu nehmen, Verbrecher verhaften, an Schweiz ausliefern...
Der, der die CD hat, wird aber nicht so blöd sein sich verhaften zu lassen... :?
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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Barbarossa
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FINANZEN:
Schäuble: Steuer-CD kaufen
Bei Großbanken wächst die Nervosität / Schweiz will Streit entschärfen

BERLIN/BERN - Der Kauf gestohlener Bankdaten über deutsche Steuersünder in der Schweiz ist nach Worten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beschlossene Sache. Der Staat müsse nach dem ähnlichen Fall vor zwei Jahren in Liechtenstein bei seiner Linie bleiben. „Wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden“, sagte Schäuble. Bei Schweizer Großbanken wächst in der Steueraffäre die Nervosität. Kunden fragen nach, ob ihre Geldanlagen steuerlich sauber sind.

Schäuble und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten bereits am Montag grundsätzlich grünes Licht gegeben. Die Behörden wollen jetzt zügig das Geschäft mit dem Informanten abschließen, der für die Datensammlung von bis zu 1500 Deutschen 2,5 Millionen Euro verlangt...

+

INTERVIEW
Das Abkommen ist wirkungslos

Detlev von Larcher ist Steuerexperte im globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Mit ihm sprach Robert Tiesler...
alles lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... treit.html

Kauf der Steuer-CD
Schäuble rät Steuersündern zur Selbstanzeige

"Ich kann nur den Rat geben, das Angebot zu nutzen": Finanzminister Schäuble rät den Besitzern von Schweizer Geheimkonten, sich bei den Finanzämtern selbst anzuzeigen.
(...)
Schäuble verteidigte den umstrittenen Ankauf der Daten: "Die politische Entscheidung über den Umgang mit dem Datenangebot ist im Grundsatz schon vor zwei Jahren mit der Liechtenstein-CD gefallen. Diese Linie behalten wir bei", sagte Schäuble weiter...
den ganzen Artikel lesen: http://www.sueddeutsche.de/politik/823/502062/text/
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Barbarossa
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Interner Streit
Merkel spaltet CDU mit Steuersünder-Jagd

Das Machtwort ist wohl nicht bei allen angekommen: Obwohl sich Bundeskanzlerin Angela Merkel eindeutig für den Kauf der Daten-CD ausgesprochen hat, gibt es aus ihrer Partei immer noch heftigen Widerspruch. Einige sprechen offen von staatlicher "Hehlerei". Und der CDU-Wirtschaftsrat macht sogar einen Gegenvorschlag...
weiter lesen: http://www.welt.de/wirtschaft/article62 ... te_6016132

Schweizer Konten
Anwalt erstattet Anzeige gegen Merkel

München/Düsseldorf/Dresden. In der Affäre um deutsche Steuersünder in der Schweiz geht es nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" möglicherweise um wesentlich mehr Geld als bisher bekannt. Bislang hieß es, dass die Datensammlung, die ein Informant den Behörden angeboten hat, dem Fiskus 100 Millionen Euro einbringen könnte.

Wie die Zeitung am Donnerstag berichtete, wurden aber offenkundig weit mehr Steuern hinterzogen als zunächst geschätzt. Es handele sich um einen der größten Komplexe von Steuerhinterziehung durch Deutsche überhaupt, heißt es unter Berufung auf Behördenkreise. Auch seien nicht nur Fälle weit zurückliegender Jahre dokumentiert. Ein Teil der Kontobewegungen stamme aus dem Jahr 2008.
(...)
Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig hat wegen des von der Bundesregierung geplanten Ankaufs der Steuersünder-CD Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Es bestehe der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten, insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, sagte Hannig der Zeitung "Dresdner Neueste Nachrichten".

Die Bundesregierung würde nach Ansicht des Strafverteidigers mit dem Erwerb der Daten die Grenzen der Rechtstaatlichkeit überschreiten...
weiter lesen: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... erkel.html

Jetzt geht es los: Steuersünder in Panik

Die Datenklau-Affäre weitet sich aus: Kunden der „Credit Suisse“ sollen den deutschen Fiskus um über 200 Millionen Euro geprellt haben. Bayerns Behörden erhalten bereits erste Selbstanzeigen...
weiter lesen: http://www.abendzeitung.de/geld/163847
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elysian
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Die Strafanzeige ist ein Witz. Da will sich jemand ganz billig ins Gespräch bringen.
Entweder will sich der Herr Kollege einfach nur wichtig machen, hat als CDU-Mitglied einen Hals auf Merkel oder betreibt verkappt Werbung, wobei dies eine sehr schlechte Werbung ist.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Aber ein im Grunde unerhörter Vorgang ist das trotzdem - das wirst du sicher zugeben:
Da klaut jemand Bankdaten, was ja nun mal eine Straftat ist und ist dann noch so frech und bietet der Bundesregierung diese Daten für 2,5 Mill. € zum Kauf an. Normal könnte er froh sein, wenn er dafür straffrei ausgehen würde. Und was macht die Bundesregierung? Sie geben dem Dieb das Geld, um Steuerhinterzieher zu überführen.
Ein unglaublicher Vorfall - finde ich...
:shock:
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elysian
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Es hat, wie schon beim letzten Mal, ein Geschmäckle. Da stimme ich Dir zu.
Andererseits handelt es sich in einem gewissen Sinn um Informationen und bekanntlich nutzt der Staat im Rahmen der Verbrechensaufklärung auch die Möglichkeit, Informanten zu "befragen". Also Bares gegen eine Information zu tauschen. Für sachdienliche Hinweise stellt man ja auch schon seit Jahrzehnten finanzielle Anreize in Aussicht. Denk mal an "Aktenzeichen XY".
Vor Gericht werden diese Informationen dann nicht unbedingt verwendet, sondern oft nur jene Beweise eingebracht, welche man infolge der erhaltenen Information ermittelte.
Das deutsche Strafrecht folgt dabei nicht der amerikanischen Doktrin ("forbidden fruit of the poisened tree"), sodass insoweit kein Beweiserhebungsverbot und erst recht kein Beweisverwertungsverbot angenommen wird, zu dessen Bejahung im Falle eines relativen Beweisverwertungsverbots nach herrschender Meinung ohnehin das verletzte subjektive Recht des Einzelnen mit dem Rechtsbewährungs- und Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit abgewogen werden müsste und in Fällen massiver Steuerhinterziehung die Interessen der Allgemeinheit regelmäßig überwiegen (andere stellen dagegen z.B. auf den Normzweck ab, doch gelangen sie zu demselben Ergebnis). Nur in wenigen und teils normierten Fällen ist ein absolutes Beweisverwertungsverbot anerkannt und selbst in diesen Fällen kommt es teils darauf an, dass der Verwertung in der Hauptverhandlung widersprochen wird.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Ja gut - soweit ist das schon klar, nur dann frage ich mich, warum das NPD-Verbotsverfahren an "illegal beschafften Beweisen" gescheitert ist und schon viele ähnliche Fälle in den Liechtenstein-Verfahren nicht. Daran hat sich Schäuble ja auch in diesem Fall orientiert.
Ist Steuereintreibung wichtiger als der Schutz der Demokratie vor extremistischen Oranisationen :?:

Na ja - aber auch die psychologische Wirkung scheint groß zu sein:
Angst vor Schweizer Bankdaten
Drei Berliner Steuersünder haben sich bisher selbst angezeigt

Berlin - In Berlin haben sich bisher drei Steuersünder im Zusammenhang mit der Schweizer Bankenaffäre selbst angezeigt. Das teilte die Finanzverwaltung heute auf Anfrage mit. Vermehrt riefen auch Anwälte an und sich erkundigten sich betont unauffällig nach der momentanen Situation, hieß es. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte Steuerhinterzieher aufgefordert, Selbstanzeige zu erstatten, bevor die CD mit gestohlenen Schweizer Bankdaten im Besitz der deutschen Steuerbehörden sei. Der anonyme Anbieter verlangt 2,5 Millionen Euro dafür...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... zeigt.html
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elysian
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Hinsichtlich des Verbotverfahrens liegst Du falsch. Es ist nicht an illegal beschafften Beweisen gescheitert. Die ermittelten Beweise waren und sind samt und sonders legal und waren für die Einstellung des Verfahrens völlig ohne Belang.
Vielmehr war der Staat aufgefordert worden, die V-Personen, welche die Informationen beschafft hatten, aus den Organisationen abzuziehen. Dies ist nach Auffassung der Richter geboten, damit nicht der Staat durch diese Personen ein Verhalten innerhalb der Organisation steuert, aufgrund dessen ein Parteiverbot ermöglicht wird. Diesen rechtsstaatlichen Überlegungen mag man sich nun anschließen oder nicht, der Staat wollte jedenfalls nicht auf den weiteren V-Personeneinsatz verzichten und darum konnte das Parteiverbotsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Du übersiehst allerdings auch, dass das Verbot einer Partei ein staatsrechtliches Verfahren und kein strafrechtliches Verfahren darstellt, sodass hier ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen vorliegt.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Hinsichtlich des Verbotverfahrens liegst Du falsch. Es ist nicht an illegal beschafften Beweisen gescheitert. Die ermittelten Beweise waren und sind samt und sonders legal und waren für die Einstellung des Verfahrens völlig ohne Belang.
Vielmehr war der Staat aufgefordert worden, die V-Personen, welche die Informationen beschafft hatten, aus den Organisationen abzuziehen. Dies ist nach Auffassung der Richter geboten, damit nicht der Staat durch diese Personen ein Verhalten innerhalb der Organisation steuert, aufgrund dessen ein Parteiverbot ermöglicht wird. Diesen rechtsstaatlichen Überlegungen mag man sich nun anschließen oder nicht, der Staat wollte jedenfalls nicht auf den weiteren V-Personeneinsatz verzichten und darum konnte das Parteiverbotsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Du übersiehst allerdings auch, dass das Verbot einer Partei ein staatsrechtliches Verfahren und kein strafrechtliches Verfahren darstellt, sodass hier ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen vorliegt.

Hm - ich meine mich aber erinnern zu können, daß auch in diesem Verfahren Beweismittel nicht anerkannt wurden.

Na wie auch immer, im aktuellen Fall gibt es jedenfalls wieder Neuigkeiten:
Steuerhinterziehung
Fahnder erhalten Angebot über zweite Daten-CD

Die Steueraffäre weitet sich aus: Nach Nordrhein-Westfalen hat nun auch Baden-Württemberg ein Angebot über Daten von 2000 mutmaßlichen Steuersündern erhalten – angeblich vor allem Kunden der schweizerischen Großbank UBS. Gleichzeitig gehen bei den Behörden immer mehr Selbstanzeigen ein.
(...)
Es handelt sich demnach um „potenziell interessantes Material“...
weiter lesen: http://www.welt.de/wirtschaft/article62 ... en-CD.html

Aha! Der Regierung CD-Roms anbieten als neue Möglichkeit, schnell reich zu werden?
Was Steuerfahnder nicht schaffen, das schafft der nun umsichgreifende Erziehungseffekt innerhalb der Gesellschaft. Dieser Effekt kann der Regierung natürlich nur Recht sein, auch wenn damit eine gewisse "Archaisierung" einhergeht, weil nun wieder verstärkt Kopfgeldjäger (oder die moderne Version: "CD-ROM-Geldjäger" :D ) ihre Kreise ziehen.
:roll:
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elysian
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Ich hatte den Vorgang auch nicht mehr gänzlich korrekt in Erinnerung.
http://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren
Also der Antrag wurde wesentlich mit Äußerungen der V-Leute selbst begründet.
Es ist nun einmal für eine Demokratie ein Problem, wenn der Staat eine Partei unterwandert und dadurch gegebenenfalls Einfluss auf sie ausübt, um dann ein Verbot zu erreichen, welches möglicherweise ohne die Einflussnahme nicht erreicht werden könnte. Für ein Verbot gibt es aus sehr guten Gründen sehr hohe Hürden.
Die näheren Umstände wurden aber nicht mehr beleuchtet, weil eine hinreichende Minderheit von Richtern insoweit ein Verfahrenshindernis annahm. Die Frage nach der Verwertung der Erkenntnisse an für sich stellte sich somit erst gar nicht.

Zurück zum Thema. Das Strafrecht soll mehrere Funktionen erfüllen. Es geht durchaus auch darum, die Rechtsordnung und das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in selbige zu bewähren. Vom Gedanken der Rache oder Sühne wird zumeist Abstand genommen. Auch wenn diese Ansicht sich hinsichtlich der Sühne nicht gänzlich durchgesetzt hat. Ferner soll die Rechtsgemeinschaft vor Rechtsbrechern geschützt werden. Dies konkret defensiv (Freiheitsstrafe) und vor allem präventiv. Hierbei ist die Spezialprävention von der Generalprävention zu unterscheiden. Ersteres bezeichnet die erhoffte Wirkung beim Täter selbst (er soll zukünftig von der Begehung dieser Straftat abgehalten werden), letzteres die Gesellschaft allgemein und in ihren Teilen (jeder soll von der Begehung von Straftaten abgehalten werden).
Das ist insoweit auch alles in Ordnung, jedenfalls m.M.n.
Aber Du hast Recht, SOLCHE Informationen machen einen sehr schnell sehr reich....nur leider weder Dich noch mich.^^
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Barbarossa
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STEUERN:
Die Angst vor dem Ehepartner
Finanzamtsleiter würde CD kaufen / Steuersünder fürchten häufig Geschäfts- oder Lebenspartner

Dass die Regierung eine CD mit gestohlenen Daten von Steuersündern kaufen will, ist für Peter Neiß, Chef des Finanzamts Oranienburg, kein Problem. Mit ihm sprach Sebastian Meyer...
Interview lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... aefts.html
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Barbarossa
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PROZESS IN LIECHTENSTEIN
Entschädigung für Steuersünder

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen.

Ein entsprechendes Urteil fällte nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ das fürstliche Landgericht in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz. Es befand, dass die damalige LGT- Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Der Dieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch flog vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf. Das Urteil sei mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planten. ddp
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/Liec ... 71,3024199

Hm. Also nun mal der Reihe nach:
1.) Erst mal ist das ja wohl der Gipfel der Frechheit. Aber da sieht mal mal, wie dekadent Leute werden können, wenn es um ihren eigenen Vorteil geht.
2.) Aber mal abgesehen davon, ist das doch ein krasses Fehlurteil oder?
Denn man sollte doch wohl nicht davon ausgehen, daß die Bank von der Steuerhinterziehung gewußt hat, oder?
Warum hätte die Bank also den "Herren" Kläger da also benachrichtigen sollen?
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elysian
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Ein Fehlurteil liegt hier meiner Meinung nach nicht vor. Allerdings kenne ich die Rechtslage im Fürstentum auch nicht so genau, dass ich eine sichere Aussage tätigen kann.
Setzt man allerdings Schutz- und Treuepflichten in einem Vertragsverhältnis voraus, so hat die Bank diese jedenfalls dadurch verletzt, dass sie ihren Kunden über den Datendiebstahl nicht informierte. Dies hätte sie, unbeachtlich des steuerrechtlichen Hintergrundes, aber in jedem Fall tun müssen.
Um das Problem mal an einem anderen Beispiel fest zu machen und dadurch vielleicht Verständnis zu wecken:
wenn die Bank die Zugangsdaten zum Konto eines Kunden hält, diese Daten geklaut werden, der Kunde aber nicht informiert wird und infolgedessen das Konto geleert wird, so sind wir uns doch wohl einig, dass die Bank für den entstandenen Schaden insoweit haften soll. Anknüpfungspunkt wäre aber auch hier nichts anderes als die Verletzung von Informationspflichten zwischen den Vertragsparteien.
Wenn das aber richtig ist, so kann eigentlich nichts anderes hinsichtlich der Verletzung solcher Pflichten im vorliegenden Fall gelten. Diesen Standpunkt kann man rein juristisch betrachtet durchaus einnehmen.
Meiner Meinung nach wird dabei allerdings zu wenig gewichtet, dass der Kunde hinsichtlich der schädigenden Folge risikobegründend gehandelt hatte. Zumindest auch risikobegründend. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Solange ich das Urteil nicht gelesen habe, kann ich über die Beweggründe der Richter nur mutmaßen.
Dass aber jemand die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzt, kann ich nicht dekandent finden. Schließlich ist es eines jeden Menschen gutes Recht.
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