28.07.2017: Messerattacke in Hamburg

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Gestern um kurz nach 15.00 Uhr hat es in Hamburg eine Messerattacke gegeben, bei der eine Person getötet und zwei weitere Personen verletzt wurden. Anwesende attackierten den Täter wiederum mit Stühlen, konnten ihn überwältigen und der Polizei übergeben. Der Täter war laut aktueller Ermittlungsergebnisse der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser Achmed A., der einerseits bereits als Islamist bekannt ist, andererseits aber auch psychisch auffällig ist. Darum ist es derzeit noch unklar, ob gegen ihn Anklage erhoben wird, oder ob er in eine psychatrische Anstralt eingewiesen wird.
Er ist ein abgelehnter Asylbewerber, der nur deswegen nicht ausgewiesen werden kann, weil er keine Personaldokumente besitzt.
Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/mes ... -1.3608881
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Paul
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Gegen die Staatenlosigkeit der Palestinenser müßte sich die Uno engagieren, denn der Völkerbund und Israel haben die Situation durch die Vertreibimg geschaffen. Eigentlich sollte Israel solche Asylbewerber zurücknehmen o. die Autonomie in die Lage versetzen dies zu tun u. allen Vertriebenen ihre Staatsangehörigkeit zu geben.. 
viele Grüße

Paul

aus dem mittelhessischen Tal der Loganaha
Cherusker
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Wiederum versuchen die Behörden das Wort "Terror" zu vermeiden. Aber es ist islamistischer Terror ! Egal wie bescheuert die Täter sind...  
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Barbarossa
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Inzwischen kam er in Untersuchungshaft, weil er als schuldfähig angesehen wird. Und wenn ein islamistischer Hintergrund vorliegt (da er 'Allahu akbar' rief, ist das stark anzunehmen), dann ist das ein Terroranschlag und zwar selbst dann, wenn er als Einzelperson agierte.
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Cherusker
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Und schon ballert ein Iraker mit einer Maschinenpistole herum.. :shock:....woher hat er die bloß her ? :eh: Mit Integration wird das anscheinend nichts..... :mrgreen:
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Barbarossa
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Ein neues tragisches Detail wurde gestern bekannt. Der Messerstecher von Hamburg hatte bereits 2015 einen Asylantrag in Norwegen gestellt und hätte nach den Dublin-Regeln dorthin überstellt werden können. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpasste die Frist für einen solchen Antrag um einen Tag, so dass Norwegen nun ablehnte. Fristablauf war bereits am 13. Juli 2015.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... n-Tag.html
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