Gemeinsame Nutzung vs Privateigentum, Vorteile und Grenzen

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Moderator: Barbarossa

Renegat
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Ruaidhri hat geschrieben: Oder auch Wohnungsbau-Genossenschaften, dort allerdings werden Gewinne zumeist reinvestiert.
Was nicht unbedingt das schlechteste ist, man könnte natürlich auch die Mieten senken. Die Mieten orientieren sich meist am Markt.
Allerdings muß man sehen, dass der gewöhnliche Genosse kaum mehr Einfluss auf die Führung seiner Wohnungsbaugenossenschaft hat oder einfordert, als ein Mieter bei einem x-beliebigen, privaten Vermieter. Auch da gibt es solche und solche. Würden die Wohnungsgenossen mehr Einfluss einfordern, z.B. über Miethöhe, Verwendung der Überschüsse oder gar die Vergabe freier Wohnungen, gäbe es wahrscheinlich die üblichen, basisdemokratischen Palaver und Entscheidungsfindungsprobleme. Bestes Beispiel dafür sind Eigentümerversammlungen bei Eigentumswohnanlagen. Sie sind alljährlich ein Lehrstück in Sachen anstrengender Basisdemokratie, man sieht jedenfalls wie schnell sich oligarche Strukturen bilden können.

Außerdem gibt es noch ein paar Genossenschaftsbanken, eine davon hat sich sogar der Gemeinwohl-Zertifizierung unterworfen. https://www.ecogood.org/

Genossenschaften, jedenfalls wenn sie klein und übersichtlich sind, könnten also auch heute noch die Lücke zwischen Privatbesitz und staatlicher Daseinsvorsorge füllen.
Ruaidhri
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Würden die Wohnungsgenossen mehr Einfluss einfordern, z.B. über Miethöhe, Verwendung der Überschüsse oder gar die Vergabe freier Wohnungen, gäbe es wahrscheinlich die üblichen, basisdemokratischen Palaver und Entscheidungsfindungsprobleme.
Wäre wohl so. Und doch haben viele GeWoBau-Genossen eher das Gefühl, die Wohnung und das Drumherm sei "seins/ ihrs." und zeigen mehr Verantwortung für die eigene Wohnung, für die Grünflächen und auch die Hausgemeinschaft.
Beispiel für Reinvestitionen kenne ch hier enug.
Die Nachkriegs-Schlichtwohnungen wurden saniert- die Bäder vor allem, die noch ohne Dusche waren, Balkons vorgebaut und vor allem Heizung und Isolation auf öko getrimmt. Mietkostenerhöhung minimal, aber Heizkostenersparnis maximal.
Muttersprache: Deutsch Vaterland: Keins. Heimat: Europa
LG Ruaidhri
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Barbarossa
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Aneri hat geschrieben:...
Mir steht vor Augen ein privates Unternehmen, das nicht einem oder zweier Eigentümer gehört, sondern wie in einem Unternehmen, der auf Aktienmarkt agiert. Dann gehört er allen, die die Aktien besitzen.
In dem Fall haben wir eine ausgewählte Gruppe von Privatbesitzern. Das hat m. E. mit Volkseigentum nichts zu tun.
Aneri hat geschrieben:Ein Unternehmen, der einer Gemeinde gehört, wäre dann nicht der Verwaltung der Gemeinde gehören, sondern buchstäblich der Leuten der Gemeinde, die Eigentümer des Unternehmens. Dann sind sie Eigentümer, die an Gewinn interessiert sind, und stehen versus der Verwaltung, der meistens durch andere - politische und soziale - Überlegungen oder schlicht menschliches Unvermögen, die das Unternehmen schwerfällig und nicht effizient machen.

Hier, nehme ich an ist der Unterschied in dem Begriff Staatsbesitz versus Volkbesitz. Wenn es Volkbesitz wäre, dann könnte man genau so verfahren, wie ich beschrieben habe. Wenn es Staatsbesitz - ist es kein Volksbesitz.
Als Volk bezeichnet man aber die Gesamtheit der Bevölkerung eines Staates. Besitzen lediglich die Bürger einer Gemeinde ein Unternehmen, dann ist das (genau so wie oben) eine Gruppe von privaten Eigentümern, die ja auch dann Besitzer bleiben würde, wenn sie den Wohnsitz ändern. Durch Wegzug von Bürgern würden sich die Besitzanteile also räumlich verteilen und hätten so irgendwann nichts mehr mit der Gemeinde an sich zu tun.
Anders ist das, wenn die Gemeinde/Stadt selbst der Eigentümer ist.
Genau so verhält es sich beim Staatsbesitz bzw. bei Anteilseigentümer jedes einzelnen Bürgers eines Staates, wenn ein Unternehmen an einem Tag X vergesellschaftet wird. Bei letzterem Fall kann sich der Besitz durch Auswanderung global verbreiten, während spätere Migranten keine Anteile besitzen würden.
Demzurfolge ist nur der Staatsbesitz mit Volksbesitz gleichzusetzen, da das Volk wie gesagt die Gesamtheit aller Bürger eines Staates ist.
Die Diskussion ist eröffnet!

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Aneri

Barbarossa, das sehe ich nicht so. Wenn es auch Staatbesitz ist, wer verwaltet ihn? - Die Länder, die Gemeinden, die Städte... Wo fließt Geld, wenn ein Mühlunternehmen in einer Gemeinde privatisiert - nach herkömmlichen Art - wird. Ich denke, dass Gelder von Investoren bleiben in der Kasse, die vorher für die Verwaltung dessen zuständig war. geht es um ein Bundesunternehmen, fliesen Geld in das Bund - also Staat.
Im Grunde , wie ich schon sagte, egal. War eine Schapsidee...
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