Deutsche Justiz in der Krise?

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

Paul
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Heute wurde im Fernsehen über 2 Sexualstraftäter aus Afghanistan berichtet, weil sie eine Frau und ein Mädchen im Schwimmbad gewaltsam mißbraucht haben. Sie wurden zwar festgenommen. Es wurde aber berichtet, das auch viele Sexualstraftäter nur Bewährung bekommen. Die Opfer werden im Stich gelassen, die Täter bestärkt.
viele Grüße

Paul

aus dem mittelhessischen Tal der Loganaha
Paul
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Heute fand eine Fernsehdusskussion über unsere Justiz statt. Unsere Justiz stinkt schon von der Führung her. Eine führender Richter hat völlig unangemessene Stellungnahmen zum Versagen unserer Justiz gebracht und das Versagen als richtiges Verhalten verteidigt.
Es wurde über bekannte Probleme disskutiert:
-Serienstraftäter werden weiter auf Bewährung "verurteilt".
-Täter die mit bedingtem Vorsatz töteten werden nur auf Fahrlässigkeit angeklagt und bekommen dann auch Bewährung.
-Kriminelle werden aus dem Ausland angelockt, weil sie hier für ihre Straftaten nicht bestraft werden, sondern oft noch Sozialhilfe bekommen.
Die Polizei ist frustriert, da ihre Arbeit oft umsonst ist. Man kann noch nicht einmal sagen, das bei uns 3. Welt Verhältnisse herrschen, denn dort wird bestraft.
viele Grüße

Paul

aus dem mittelhessischen Tal der Loganaha
Ruaidhri
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Paul hat geschrieben:Heute wurde im Fernsehen über 2 Sexualstraftäter aus Afghanistan berichtet, weil sie eine Frau und ein Mädchen im Schwimmbad gewaltsam mißbraucht haben. Sie wurden zwar festgenommen. Es wurde aber berichtet, das auch viele Sexualstraftäter nur Bewährung bekommen. Die Opfer werden im Stich gelassen, die Täter bestärkt.
Die Reform des Sexualstrafrechts steht ja an- und die Kritik, da sei vieles noch zu unscharf, ist berechtigt und wird hoffentlich auch angenommen und umgesetzt.
https://www.tagesschau.de/inland/sexual ... m-103.html
Mal abgesehen davon, dass die Republik da lange schon unsägliche Defizite hat, die durchaus noch auf einem traditionellen Verständnis der Männer- und Frauenrolle beruhten. Kavaliersdelikt eben- ganz ohne Flüchtlinge kannten und kennen Urdeutsche auch keine Grenzen und akzeptieren kein verbales Nein, und so lange da nicht gründlichst reformiert wird, ändert sich an den Strafen auch nicht viel. Als Frau einem Kerl, der klares Nein nicht akzeptiert, mal richtig weh zu tun war verwerflicher als Übergriffe bis zur Vergewaltigung.
Nicht ganz im Thema, aber am Rand:
Ausufern wieder soll das wieder nicht, dahingehend, dass nun jeder flotte, oder auch dumme Spruch, der sexistisch ist oder nur die individuelle Toleranzgrenze überschreitet, als tatsächlicher Übergriff gewertet wird.
Sicherlich gibt es da Grenzen, oft ist so etwas wirklich beleidigend und so gemeint. Dann soll frau sich wehren.
Oft genug ist aber eben nicht so gemeint, eigentlich doof, aber harmlos, zumindest für einigermaßen normal tickende Frauen.
Nichts fürchte ich mehr als die egomanische Intoleranz extremer Feministinnen.
Äh, das Lästern über Euch Männer ist natürlich stets nur satirisch gemeint- und Satire darf alles! :angel:
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Barbarossa
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... meine ein gewisser Böhmermann auch ...

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Ruaidhri
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Geht OT:
... meine ein gewisser Böhmermann auch ...
Wusste ich, dass das kommt! :lol:
Die Verschärfung des Strafrechts tut not- und die Überwachung wegen möglicher verbaler, sexistisch formulierter Übergriffe an Damenabenden ist dringend erforderlich! :mrgreen:
Zurück zum Thema, das immer wieder nur aus Frauensicht auftaucht:
Wie oft ich gesehen habe, dass meine Geschlechtsgenossinnen ein Nein seitens eines Mannes nur schwer bis gar nicht akzeptierten, passt nicht ins Bild.
Frauen können genauso übergriffig im Sinne des Wortes werden, davon redet man aber lieber nicht.
Aus dem Urlaubs-Tourismus-Job plaudernd könnte ich viel von übergriffigen Damen berichten, und wahrlich nicht immer wollten die Kerls. Oft wollten sie gar gerettet werden.
IC-Fahrt Hamburg-Ruhrgebiet mit angeheitertem Damen-Trupp: Fürchterlich, aber Männer sind da wehrloser als wir Frauen. Wir dürfen ja noch hauen, tut das ein Mann, der seine Tugend retten will, ist klar, was daraus wird.
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Triton
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Meine Angst vor triebgesteuerten Frauenhorden hält sich in überschaubaren Grenzen.

Als Student kannte ich mal einen Spezialisten auf dem Gebiet des "Affärensammelns". Nennen wir ihn mal AB, optisch ein eher unverdächtiger Kandidat. Seine Taktik war recht einfach: Nie lockerlassen, wie ein Staubsaugervertreter es einfach immer wieder versuchen, irgendwann ergibt sich immer was. Sei es aus Mitleid oder einfach nur, weil die Dame die Abfuhren leid ist.
Ich habe dann live erlebt, wie Frauen ihn abblitzen ließen. Wenige Wochen später prahlte er dann damit, die "xy habe ich doch rumgekriegt"...

Warum erzähle ich das? Nach dem neuen Recht könnte jetzt Dame xy zur Polizei gehen und Zeugen benennen, die mehrfach beobachteten, wie sie AB abblitzen ließ. Wie soll der dann das Gegenteil beweisen?

Unter muslimischen jungen Männern gelten deutsche Männer übrigens als ziemliche Luschen, weil die sich bei Frauen von einem "Nein" bzw. einem "Korb" abschrecken lassen. Dort gilt Hartnäckigkeit als Ernsthaftigkeit der Absichten und sie sind es wohl gewohnt, dass Frauen zuerst einmal Abstand nehmen. Ich bin mal gespannt, wie sich so ein Gesetz im Alltag bewährt.  
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Balduin
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Der Knackpunkt bei Sexualstraftaten ist doch, dass meist keine Zeugen anwesend sind - das heißt es steht Aussage gegen Aussage. In einer solchen Lage entscheiden zu müssen, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht, ist extrem schwer. Dies vorangeschickt, ist die aktuelle Gesetzeslage die folgende - § 177 StGB

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderte also, dass die Gewalt oder Drohung die sexuelle Handlung erst ermöglichen. Nicht erfasst waren Fälle, in dem die Frau beispielsweise hätte jederzeit verschwinden können, sich innerlich dazu aber nicht in der Lage gefühlt hat. Zudem ist dem Paragraphen eine objektive Sicht inne - das "Schutzlos ausgeliefert sein" muss sich erkennbar nach außen manifestiert haben - beispielsweise indem das Opfer sich mit Tritten, Schlägen, Bissen... erfolglos gegen den Täter wehren wollte.

Die Fassung des Entwurfs:
(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person
1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist,
2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder
3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,
sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Nummern 2 und 3 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hier sticht vor allem Nr. 3 ins Auge, der rein subjektiv darauf abstellt, ob das Opfer ein empfindliches Übel befürchtet. Also beispielsweise die Frau, die die sexuellen Handlungen über sich ergehen lässt, auch wenn sie innerlich dazu nicht bereit ist, aber fürchtet, andernfalls verprügelt zu werden.
Problematisch ist aber, inwieweit sich eine solche innerliche Einstellung nachprüfen lässt: Lag die Befürchtung zur Begehung der Tat tatsächlich vor? Das ist aber im Ergebnis entscheidend, ob eine Strafbarkeit vorliegt.

Der Gesetzgeber möchte damit Strafbarkeitslücken schließen, eröffnet aber erhebliche Beweisschwierigkeiten. Man darf weder per se dem Angeklagten, noch dem (vermeintlichen) Opfer glauben - allein wie macht man das fest?

Es gibt wohl bereits jetzt eine nicht unerhebliche Zahl an Frauen, die beispielsweise im Zuge einer sehr schmutzigen Scheidung, ihrem Mann androhen, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen, um in Sorgerechtsstreitigkeiten einen Trumpf zu haben.

Ein äußerst schwieriges Thema - dazu noch gesellschaftspolitisch aufgeladen.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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Ganz sicherlich bietet die Neufassung Gelegenheit zum Missbrauch zum Nachteil der Männer, doch das tat die alteauch- und in widerlichen, diskriminierenden Art und Weise.
Wer je einem Sch... Typen begegnet ist, der drohend zudringlich wird, der weiß, wie Angst lähmen kann. Ist ja auch so, dass Kriminologen sagen, dass frau nie wissen könne, was spontan richtig sei, wenn sie nicht gerade top fit in Selbstverteidigung sind- und das kann nicht jede Frau sein.
"Empfindiche Übel": Jeder drohende Übergriff ist eines. 
Wobei selbstverständlich abgewogen werden muss, ob es sich um eine drohende Vergewaltigung handelte oder "nur" um Grapschen.
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Triton
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Der Missbrauch fand ja bisher nur zwischen Menschen statt, die sich schon kannten. Nehme ich an.
Also da sollte es kein Problem sein, auch mal eine Ohrfeige oder so etwas zu setzen. Und wenn dann trotzdem weitergemacht wird, war es schon nach bisherigem Recht ein Verbrechen.

Aber hier gibt es sicher viele Fälle, dass Frauen zum Beispiel sich noch einmal auf den Ex-Freund einlassen und dann zur Beziehungswahrung jetzt nachher behaupten können, ich habe aber "Nein" gesagt...
Oder bei einer Party bei entsprechendem Alkoholverbrauch kommt mit dem Kater auch die Reue. Da kann man jetzt hingehen und sagen, den soundso konnte ich noch nie leiden, warum soll ich den freiwillig ranlassen?
Mir tun heute schon die Richter leid, die sich mit so einem Scheiß befassen müssen.

Über mich habe ich schon mehrfach gehört, ich könnte ja ein Kinderschänder sein. Oder vielleicht sogar sei einer. Irgendwas in der Art.
Bei solchen Anschuldigungen verstehe ich keinen Spaß, wenn ich sicher erfahre, welches kranke Gehirn sich das ausgedacht hat, in dessen Haut möchte ich nicht stecken. Ich vermisse bei der Gesetzesänderung auch eine entsprechende Strafe bei unzutreffenden Behauptungen. 
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Barbarossa
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Wissentlich falsche Beschuldigung wird heute schon bestraft. Da braucht es eigentlich keine Gesetzesänderung.
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Ruaidhri
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Wieso fand Missbrauch/ sexueller Übergriff / Vergewaltigung nur zwischen Menschen statt, die sich schon kannten?
Mir war der Kerl jedenfalls absolut unbekannt, dem meine Hunde dann nette  Zahn- Abdrücke verpassten, als er mir trotz aber so etwas von deutlich "NEIN!" hautnah kam.
Die bisherige Rechtsprechung war jedenfalls mehr als mies und frauenfeindlich. Und ich zähl nun nicht zu den Ober.Emanzen, habe nur Erfahrungen gesammelt, dass bei Gericht die Frauen sich unerträgliche Fragen gefallen lassen mussten.
Das war lange Zeit  mehr Täter- als Opferschutz, zugunsten der Männer.
Heißt nicht, dass ich den Ausschlag ins andere Extrem begrüße, in Sachen Kachelmann war ich ganz und gar nicht auf Seiten der Alice Schwarzer.
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Triton
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Mit Missbrauch meine ich falsche Beschuldigungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es oft vorkommt, dass Frauen Übergriffe durch ganz Fremde frei erfinden. Warum sollten sie das tun?

Zum Fall Kachelmann nur soviel: Rechtsmediziner Tsokos, von dem ich schon ein sehr interessantes Hörbuch konsumiert habe und den ich für kompetenter als Frau Schwarzer halte, meint zum Fall Kachelmann nur, dass das Verletzungsbild des angeblichen Opfers deutlich auf eigenes "Verschulden" hinwies und deshalb eigentlich nie hätte ermittelt werden dürfen. Oder wenn, dann gegen das vermeintliche Opfer.

Diese Frau ist eine Verbrecherin, die keinen blassen Schimmer hat, was sie angerichtet hat. Das ist meine Meinung. Wenn es nach mir ginge, würde ich ihr eine lange Bedenkzeit an einem sehr ruhigen Ort gönnen und danach noch lange ihr Umfeld vor ihr warnen. Ich kenne aus eigenem Erleben sogar mehrere Personen, die anderen, selbst völlig unbeteiligten Personen sogar schwerste Verbrechen unterstellen und das wieder und wieder tun. Und auch immer wieder Gehör finden. 
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Dann hatte ich Dich schlicht missverstanden, Triton.
Der Fall Kachelmann war unsäglich, ich konnte Schwarzer noch nie leiden, aber ihre feiste Selbstgerechtigkeit und Selbstzufriedenheit hat mich in Rage gebracht. Der Sache der Frauen, denen tatsächlich Böses wiederfahren ist, hat sie keinen Dienst erwiesen.
Jenseits der ganz großen Fragen werden Polizei und Justiz zusehends im Alltag hilfloser- und das beileibe nicht nur ob der Migranten.
Egoismus und Gewissenlosigkeit schaffen sich immer mehr Raum, davon können Polizei, Rettungskräfte, DLRG- Strandwachen, Ersthelfer etc. lange traurige Lieder singen.Unrechtsbewusstsein? Nur, wenn man selbst betroffen ist und andere Rettungsarbeiten behindern.
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Triton
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Frau Schwarzer vertritt Frauenrechte seit Jahrzehnten und hat sicher genügend Erfahrung mit wirklich gequälten und geschundenen Seelen.
Es ist ja für normaldenkende Menschen sehr schwer nachzuvollziehen, worin jetzt der Reiz liegt, anderen Menschen sinnlos Schaden zuzufügen und dafür so weit zu gehen, sich auch noch selbst zu kasteien. Ein Glück für sie, mit solchem menschlichen Unrat noch keine Erfahrung gemacht haben zu müssen.
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Cherusker
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Die deutsche Kuscheljustiz schlägt wieder zu. :crazy:....in den letzten beiden Tagen habe ich 2 Berichte in den Zeitungen gelesen.

1. Fall
2 Angehörige eines Familienclans haben einen Homosexuellen um 33700€ erpresst, weil sie ihm drohten seiner Frau das zu erzählen und außerdem wollten sie behaupten, daß er Sex mit Kindern hätte. Beide vielfach vorgestraften Angeklagten waren bereits wegen der gleichen Masche auf Bewährung !!! Aber weil sie dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparten, kam es zu einem Vergleich, d.h. mildere Strafe (der eine nach Jugendrecht 3 Jahre, der andere 2 Jahre Haft). Richter Buck sagte: "In Zukunft drohen Ihnen mehrjährige Freiheitsstrafen".  So? Was müssen sie denn noch alles anstellen?
Das Leben des Opfers ist so ziemlich zerstört. Seine Frau hat sich von ihm getrennt und er und sein Kind sind in psychotherapeutischer Behandlung.

2.Fall:
Ein ausländischer Student (28) hat einen Mann von hinten mit einer abgebrochenen Flasche in den Hals gestochen. Normalerweise ein Fall für das Schwurgericht, wurde das hier aber nur als gefährliche Körperverletzung gewertet. Der alkohol- und kokainabhängige Angeklagte war schon als Jugendlicher wegen diverser Taten (u.a. versuchter Totschlag) angeklagt und hatte schon 5 Jahre gesessen. Die Tat spielte sich in einer Kneipe ab und es gab davon Videomaterial. Weil der Idiot aber mit der Tat im Gefängnis (wegen einer anderen Tat) prahlte und gesagt hat, daß er alle Zeugen bestochen hätte, aber nur noch das Video existierte, wurde er von Mithäftlingen angezeigt. Aber auch hier war die Justiz sehr großzügig. Ein Gerichtsmediziner, der etwas zu der schlimmen fast tödlichen Verletzung hätte sagen können, wurde nicht als Zeuge angehört. Letztendlich gab es 2 Jahre und eine Entzugsklinik. Der Angeklagte hatte sich in mehreren Vereinen zur Integration und gegen Rassismus hervorgetan.

Kein Wunder, daß manche Angeklagten lachend den Gerichtssaal verlassen......wenn es Ersttäter gewesen wären, dann hätte man mildere Strafen annehmen können, aber bei mehrfach vorgestraften Tätern ist das der falsche Weg !
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