Deutsche Justiz in der Krise?

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

Ruaidhri
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Die Sorgfaltspflicht allerdings wurde immer schon gern verletzt, wenn es um Kinderschändung und Vergewaltigung ging.
Aus anderen Gründen, aber ich weiß, wovon ich rede.
Ganz Unrecht hast Du wieder nicht. Viele Reaktionen sind überzogen bis schon hysterisch und führen tatsächlich zu falschen Anschuldigungen und krassen Fehlurteilen, weil auch vor der Justiz der Zeitgeist nicht Halt macht und die Vernunft verdrängt.
Muttersprache: Deutsch Vaterland: Keins. Heimat: Europa
LG Ruaidhri
Paul
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Heute wurde im Fernsehen über die skandalösen rechtsfreien Räume berichtet. Auf einem Berliner Platz wurden über 2000 Straftaten angezeigt, obwohl viele die Straftaten nicht mehr anzeigen, sondern z.B. zur Selbstjustiz greifen und die Diebe verprügeln, obwohl ja viele mit Messern bewaffnet sind. Es werden also Menschen sterben bzw. sind wahrscheinlich schon gestorben.
Die Polizei ist frustriert, das die Täter immer freigelassen werden. Sie nehmen die Täter gar nicht mehr fest.
Die Politik muß jetzt rigiros handeln, die Kriminellen einzusperren und abzuschieben.
Die Justiz/Polizei ist in vielen Bereichen handlungsunfähig. Seehofer hat mit seiner Kritik recht, das wir keinen richtigen Rechtstaat mehr haben.
viele Grüße

Paul

aus dem mittelhessischen Tal der Loganaha
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Titus Feuerfuchs
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Die laschen Strafen der deutschen Justiz sind in meinen Augen ein ethischer Skandal.
Dieses aktuelle Beispiel schlägt dem Fass den Boden aus. 14 Jahre für einen heimtückischen, grausamen Doppelmord aus niederen Beweggründen.
Landgericht Berlin

14 Jahre Haft für die Mörder der schwangeren Schülerin Maria P.

Der Fall hatte im ganzen Land für Entsetzen gesorgt: Zwei junge Männer übergossen eine schwangere Neunzehnjährige in einem Waldstück mit Benzin und ließen sie bei lebendigem Leibe verbrennen. Jetzt hat ein Gericht sie verurteilt.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 79049.html
Warum bekommt so jemand nicht lebenslänglich?
MfG,
Titus Feuerfuchs
Eppelein
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Lebenslänglich würde in D 15 Jahre einbringen und bei "guter" Führung ist man wahrscheinlich eh wieder draußen -

Nach wie vor bin ich ein Befürworter der Todesstrafe! Solche Menschen haben ihre Lebensberechtigung verwirkt -


Eppelein
Paul
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Eppelein hat geschrieben:Lebenslänglich würde in D 15 Jahre einbringen und bei "guter" Führung ist man wahrscheinlich eh wieder draußen -
Nach wie vor bin ich ein Befürworter der Todesstrafe! Solche Menschen haben ihre Lebensberechtigung verwirkt -Eppelein
Das Hauptargument gegen die Todesstrafe ist natürlich, das eine Hinrichtung nicht mehr rückgängig zu machen ist, wenn sich z.B. durch neue wissenschaftliche Methoden die Unschuld eines Verurteilten herausstellt. Es würde ja fast niemand verurteilt werden, wenn man wirklich immer beim geringsten Restzweifel freisprechen würde.
Besonders in den USA werden doch relativ viele Verurteilte später wieder entlassen, weil z.B. die DNA Analyse die Unschuld mancher Verurteilter hervorbrachte.
viele Grüße

Paul

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Eppelein
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Moin Paul,

natürlich ein Todesurteil und sofortige Vollstreckung bei 100%tiger Sicherheit/Überführung, versteht sich von selbst!

Eppelein
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Balduin
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Die Todesstrafe ist zu Recht abgeschafft und jedem Menschen sollte bewusst sein, warum:
- Eine 100% Sicherheit gibt es meist nie. Es bleiben oft Unsicherheiten - kein Gericht dieser Welt ist unfehlbar. Nachlässig oder übereifrig ermittelnde Polizeibeamte, fehlerhafte Zeugenaussagen, falsche psychiatrische Gutachten, öffentlicher Druck, dem leider auch die Justiz nicht verschont bleibt. Die Liste lässt sich unendlich fortsetzen.
- Der Mord ist zweifelsfrei festgestellt - würdest du die Strafzumessung nicht mehr berücksichtigen? Also persönliche Umstände des Täters, Umstände des Einzelfalls etc. pp.? Wie kann man aber sicher sein, dass jetzige moralische Einstellungen noch denen in einigen Jahrzehnten entsprechen? Ich erinnere nur daran, dass bis vor einigen Jahrzehnten Homosexualität strafbar war.
- Auch religiös begründet kann ich solchen Argumenten nicht folgen: Wie können sich Menschen dazu aufschwingen, Todesurteile zu sprechen? Nach der christlichen Glaubenslehre ist das Leben ein gottgegebenes Geschenk...
- Die Todesstrafe ist nicht mit der Menschenwürde nach Art 1 GG vereinbar - auf der Menschenwürde basiert aber unser gesamter Rechtsstaat. Man kann sein Leben nicht verwirken...


Wie kommst du auf die Idee, dass lebenslang 15 Jahre sind? Lebenslang bedeutet erst einmal lebenslang - die Strafe muss aber mindestens 15 Jahre betragen. Die durchschnittliche Haftdauer beträgt 17 - 20 Jahre, bei besonderer Schwere der Schuld 23 - 25 Jahre. Es stimmt nur insoweit, dass nach 15 Jahre die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
Eppelein
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Bin da anderer Meinung bzgl. Todesstrafe.

Unlängst erst wieder in irgendeiner Veranstaltung im TV gehört, daß lebenslang 15 Jahre bedeuten.....mit etwaiger anschließender Sicherheitsverwarung, lasse mich aber sehr gerne aufklären.

Vor einigen Jahren wurde ein Kinderschänder, der nach der Befriedigung seines Triebes und anschließender Ermordung eines kleinen Mädchens, seine Haftstrafe abgegolten und geheilt, von einem Richter befunden, in die Freiheit entlassen.
Ein paar Tage nach seiner Entlassung wurde ein totes und geschändetes Mädchen aufgefunden. Der Täter wurde anhand der Spurensicherung als der kürzlich freigelassene und geheilte Täter überführt. Er hatte die Tat auch zugegeben -

So ein Mensch gehörte zur Abschreckung öffentlich aufgehängt ....

Versetze Dich einmal in die Lage der Eltern, wo so ein kleiner Wurm, sprich Kind.... von einer Bestie mißhandelt und abgemurkst wird ....

So ein Verbrecher bekommt noch Einzelhaft, damit dem durch seine Gefängnisgenossen an Leib und Leben kein Schaden zugefügt wird ....

Den Glauben an unseren Rechtsstaat habe ich schon seit Jahren verloren!

Eppelein
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Barbarossa
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Da habe ich eine andere Einstellung, denn ich halte schon viel von unserem Rechtsstaat.
Über Sinn oder Unsinn der Todesstrafe könnte man sicher viel hin und her diskutieren - fest steht, sie ist nach unserem Grundgesetz abgeschafft und kann auch durch eine Grundgesetzänderung nicht wieder eingeführt werden, weil dies auch dem EU-Recht entgegen stehen würde. Kein Beitrittskandidat zur EU darf die Todesstrafe im Strafrecht zu stehen haben (die USA würden demnach also nicht aufgenommen werden ;-) ).
Es ist oft ein Reflex, dass man die verhängten Strafen für zu mild hält. Eine Bewährungsstrafe wird oft sogar als eine Art Freispruch angesehen - ist sie aber nicht, auch nicht ein Freispruch 2. Klasse. Denn es gibt einen Bewährungshelfer, für den man erreichbar sein muss und es gibt Bewährungsauflagen, die man erfüllen muss. Erfüllt man sie nicht, muss man die Haft dann doch antreten - bei einer erneuten Straftat sowieso. Da kommt dann die Strafe für die neue Tat, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt wird und das Strafmaß aus der Bewährungsstrafe kommt dann noch oben drauf.
Ich schaue mir morgens immer Sendungen "Verklag mich doch" auf VOX an und da gibt es für Ersttäter oft Bewährungsstrafen. Erst, wenn die kriminelle Energie eine bestimmte Grenze überschritten hat, gibts keine Bewährung mehr. Die Überlegung dahinter ist wohl, dass eine Haftstrafe ein sehr tiefer Einschnitt ins Leben ist, bei dem man ja alles verliert - Wohnung, Besitz, soziales Umfeld usw., so dass man zum Prinzip greift, dass jeder eine zweite Chance verdient hat, wenn die Straftat nicht allzu schwer war.
Dein Beispiel ist schon ein Extrembeispiel - und ja, an dem Bewertungssystem, wann jemand " geheilt" ist, kann man sicher noch einiges verbessern. Ich habe auch oft den Eindruck, dass zu viele zu früh freigelassen werden. Andererseits gibt es ja für gefährliche Straftäter auch nach verbüßter Strafe die Sicherungsverwahrung. Man hat also schon dazugelernt...

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Titus Feuerfuchs
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Ralph hat geschrieben:
Wie kommst du auf die Idee, dass lebenslang 15 Jahre sind? Lebenslang bedeutet erst einmal lebenslang - die Strafe muss aber mindestens 15 Jahre betragen. Die durchschnittliche Haftdauer beträgt 17 - 20 Jahre, bei besonderer Schwere der Schuld 23 - 25 Jahre. Es stimmt nur insoweit, dass nach 15 Jahre die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Versteh diesen Absatz nicht. Lebenslang bedeutet in der Praxis eben nicht lebenslang, wie du ja richtig ausführst. Jemand, der eine Schwangere ein Messer in den Bauch sticht und sie danach bei lebendigem Leib verbrennt, sollte nicht wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden.

Gegen die Todesstrafe bin ich allerdings auch.
MfG,
Titus Feuerfuchs
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Barbarossa
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Titus Feuerfuchs hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:
Wie kommst du auf die Idee, dass lebenslang 15 Jahre sind? Lebenslang bedeutet erst einmal lebenslang - die Strafe muss aber mindestens 15 Jahre betragen. Die durchschnittliche Haftdauer beträgt 17 - 20 Jahre, bei besonderer Schwere der Schuld 23 - 25 Jahre. Es stimmt nur insoweit, dass nach 15 Jahre die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Versteh diesen Absatz nicht. Lebenslang bedeutet in der Praxis eben nicht lebenslang, wie du ja richtig ausführst...
Und ich schrieb zu dem Thema:
Eine Bewährungsstrafe wird oft sogar als eine Art Freispruch angesehen - ist sie aber nicht, auch nicht ein Freispruch 2. Klasse. Denn es gibt einen Bewährungshelfer, für den man erreichbar sein muss und es gibt Bewährungsauflagen, die man erfüllen muss. Erfüllt man sie nicht, muss man die Haft dann doch antreten - bei einer erneuten Straftat sowieso. Da kommt dann die Strafe für die neue Tat, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt wird und das Strafmaß aus der Bewährungsstrafe kommt dann noch oben drauf. 
Und man kommt auch nicht automatisch nach 15 Jahren auf Bewährung raus, sondern nur bei "guter Fürhrung", wofür der Verurteilte aber auch einiges tun muss.
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Paul
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Laut Fernsehnachrichten wurden 3 Räuber aus der Sylvesternacht zu Bewährungs - "strafen" verurteilt. Das Kalkül der Kriminellen geht auf. Raub und Diebstahl lohnt sich in Deutschland. Das spricht sich weiter rum.
viele Grüße

Paul

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Frau Merkel hat im Fernsehinterview gesagt, das jeder der hierher kommt Regeln beachten muß, die auch durchgesetzt werden müssen.
Wieso kann ich keinen Ansatz erkennen, das dies auch umgesetzt wird z.B. bei der Bekämpfung der Kriminalität? Die Aussage war eine leere Floskel.
viele Grüße

Paul

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Ruaidhri
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Paul hat geschrieben:Frau Merkel hat im Fernsehinterview gesagt, das jeder der hierher kommt Regeln beachten muß, die auch durchgesetzt werden müssen.
Wieso kann ich keinen Ansatz erkennen, das dies auch umgesetzt wird z.B. bei der Bekämpfung der Kriminalität? Die Aussage war eine leere Floskel.
Die erste Hürde ist: Man muss den Flüchtlingen diese Regeln zunächst mal bekannt machen und erklären. Erklären heißt: Wie wirken sich diese im Alltag aus? Fängt schon bei den Verkehrsregeln an, bei der Müllentsorgung, um nur Kleinigkeiten zu nennen.
(Die, ganz nebenbei, auch Ureinwohnern und Touristen aus europäischen Nachbarländern )Schwierigkeiten machen.
Von den großen, abstrakteren Dingen mal abgesehen.
Thema Diebstahl: Kann nicht sein, dass derlei nicht in irgendeiner Form geahndet wird, und sei es mit Negativ-Eintrag auf einem Anerkennungskonto.
Setzt sich fort. Es ist durchaus inzwischen einiges in Gang gekommen, seitdem überhaupt gesagt werden darf, dass auch Flüchtlinge und Migranten überhaupt straffällig werden.
Laut Fernsehnachrichten wurden 3 Räuber aus der Sylvesternacht zu Bewährungs - "strafen" verurteilt. Das Kalkül der Kriminellen geht auf. Raub und Diebstahl lohnt sich in Deutschland.
Das Dilemma des Rechtsstaates: Gleiches Recht für alle- nur, dass die Form der Rechtsprechung anders wirkt, aufgenommen wird.
Wobei die Frage berechtigt wäre, ob nicht auch bei Bio-Deutschen eventuell empfindlichere Strafen von Fall zu Fall bessere Wirkung zeigen würden.
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LG Ruaidhri
Paul
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70 % der "Strafen" werden in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt. Ich finde das skandalös. Kriminelle werden nicht abgeschreckt, sondern zu Straftaten animiert.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 53916.html
viele Grüße

Paul

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