Denkwürdige Reaktionen nach Gerichtsurteil

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Barbarossa
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Urteil
"Ich kenne keine Ehre"
Samstag, 14. Februar 2009 02:08

Beschimpfungen gegen Richter und Staatsanwalt, lautstarke Klagen, Rangeleien: Die Verurteilung von Ahmad-Sobair O. zu lebenslanger Haft wegen des "Ehrenmordes" an seiner Schwester Morsal ließ beim Angeklagten und dessen Angehörigen die Emotionen hochkochen...
weiter lesen: http://www.morgenpost.de/printarchiv/pa ... _Ehre.html

Anmerkung:
Ich finde es besonders denkwürdig, daß hier der Tod einer Familienangehörigen anscheinend als "Ehrbare Handlung" angesehen wird, während bei der Verurteilung des Mörders offenbar "die Emotionen hochkochen".

Ich bin der Meinung, daß solche Leute mit einer derartigen Moralvorstellung und Verachtung unserer Lebensweise und Kultur hier nicht länger geduldet werden können.
M. Gorbatschow hat seiner Zeit das Denkmodell des "Hauses Europa" erschaffen, welches mir heute noch als sehr anschauliches Modell dient.
Und da stellt sich mir die Sache wie folgt dar:

Wenn ich einen Gast bei mir aufnehme, muß sich der Gast sowohl an die Hausordnung, wie auch an einige Geflogenheiten der Gastgeberfamilie halten und sich ihr in bestimmten Dingen anpassen. (Es kann nicht umgekehrt sein.) Natürlich kann der Gast seine Eigenheiten kultureller und ggf. auch religöser Art beibehalten.
Aber bei der Verübung von Verbrechen muß er natürlich nach dem auch für mich geltenden Recht und Gesetz verurteilt werden und wenn sich dann noch herausstellt, daß der Gast meine Lebensweise zutiefst verachtet, hört bei mir jede Toleranz auf und dann stellt sich mir die Frage, warum der Gast überhaupt gekommen ist und werde ihn auffordern, zu gehen.

Daraus folgt: In meinen Augen hat auch diese afghanische Familie, die sich auf diese Weise geäußert hat, hier nichts mehr verloren.

Edit - hier noch einge Artikel zum Thema:
Urteil
Ehrenmord - lebenslange Haft für Morsals Bruder"

Ich kenne keine Ehre" - Ahmad-Sobair O. tötete seine Schwester, weil ihm ihr westlicher Lebensstil nicht gefiel. 23 Mal stach er auf Morsal ein. Jetzt wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Seine Familie sorgte für laute Tumulte bei der Urteilsverkündung...
weiter lesen: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 17,2729859
Morsals Verhängnis: Sie war eine Frau
Der Bruder der im Mai 2008 ermordeten Deutsch-Afghanin muss lebenslänglich in Haft
Frank Nordhausen

HAMBURG. Kaum ist das Urteil verkündet, kommt es zu dramatischen Szenen. Die Mutter des Angeklagten versucht, sich aus dem Fenster im ersten Stock des Hamburger Landgerichts zu stürzen. Der Vater wütet vor dem Gebäude, wo zwei Frauen eine Mahnwache halten, er reißt ihnen die Kerzen weg, schleudert sie auf die Straße. Junge Frauen stoßen schrille Schreie aus - wie schon während der Urteilsverkündung im Prozess um den Mord an der 16-jährigen afghanischstämmigen Morsal O. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und zu Debatten über die Integration von Migranten und mögliches Versagen deutscher Sozialstellen geführt...
weiter lesen: http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
Zuletzt geändert von Barbarossa am 14.02.2009, 20:02, insgesamt 3-mal geändert.
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elysian
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Dem stimme ich prinzipiell zu.
Diese Familie ist in ihrer Gesinnung schlicht nicht zu integrieren.
Entsetzlich ist aber, dass diese Sichtweise unter den Migranten in Deutschland nicht seltene Ausnahme ist.
Gerade deswegen war es an der Zeit, ein juristisches Signal mit generalpräventiver Kraft zu setzen.
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Balduin
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Grundsätzlich deiner Meinung - Integration ist hier nicht möglich.

Entsetzlich ist aber, dass diese Sichtweise unter den Migranten in Deutschland nicht seltene Ausnahme ist.
Gerade deswegen war es an der Zeit, ein juristisches Signal mit generalpräventiver Kraft zu setzen.
Was möchte man gegen diese Sichtweise unternehmen? Viele Emigranten igeln sich in ihrer Religion und Kultur ein, rotten sich zusammen (Ghettos?) und lassen sich einfach nicht auf die dt. Kultur ein.
Dass bspw. die Türkei einen Ministerpräsidenten hat, der von Assimilation als Verbrechen spricht, macht die Sache nicht besser. Wobei ich jetzt hier natürlich speziell die Türkei mit Erdogan anführe.
elysian
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Strafen werden aus drei Gründen ausgesprochen:
1. Vergeltung für begangenes Unrecht (wird allerdings kaum mehr vertreten)
2. Spezialprävention (soll Täter zu künftigem rechtskonformen Verhalten bewegen)
3. Generalprävention (Adressat ist hier die gesamte Gesellschaft)

Selbst wenn man die Gesinnung nicht ändern kann, aber vielleicht können harte Urteile in dem Sinne Menschenleben retten, dass die Hemmschwelle bei potentiellen Tätern künftig sehr, sehr hoch liegt.
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:...Selbst wenn man die Gesinnung nicht ändern kann, aber vielleicht können harte Urteile in dem Sinne Menschenleben retten, dass die Hemmschwelle bei potentiellen Tätern künftig sehr, sehr hoch liegt.
Bei Straftätern, wie in diesem Fall, ist selbst das keine Option - fürchte ich. Ich denke, in einem solchen Fall stellt alleine das langjährige Wegsperren den Schutz der Gesellschaft vor solchen Menschen dar. Deshalb begrüße ich sehr, daß man im Zuge der Feststellung einer besonders schweren Schuld zu langen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung über gegangen ist.
Aber ich glaube, das ist in unserem Fall jetzt nicht passiert, stimmts?
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elysian
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Barbarossa hat geschrieben:
elysian hat geschrieben:...Selbst wenn man die Gesinnung nicht ändern kann, aber vielleicht können harte Urteile in dem Sinne Menschenleben retten, dass die Hemmschwelle bei potentiellen Tätern künftig sehr, sehr hoch liegt.
Bei Straftätern, wie in diesem Fall, ist selbst das keine Option - fürchte ich. Ich denke, in einem solchen Fall stellt alleine das langjährige Wegsperren den Schutz der Gesellschaft vor solchen Menschen dar. Deshalb begrüße ich sehr, daß man im Zuge der Feststellung einer besonders schweren Schuld zu langen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung über gegangen ist.
Aber ich glaube, das ist in unserem Fall jetzt nicht passiert, stimmts?
Nein. Ich erwarte, dass der Täter nach verbüßter Haftstrafe abgeschoben wird. Sicherungsverwahrung erfolgt übrigens nicht wegen der schwere der Schuld, sondern wegen der fortbestehenden Gefährlichkeit des Täters.
Es dürfte nicht zu erwarten sein, dass dieser Mann noch einmal eine Schwester ermordet, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird.
Allerdings verstehe ich Deine Argumentation nicht. Generalprävention wird ja gerade nicht bei dem konkreten Straftäter erreicht, sondern soll bei Menschen wirken, deren Tat erst noch bevorsteht. Die harte Strafe soll sie davon abhalten, die Tat dann auch auszuführen.
Wegsperren kann man einen Menschen erst, wenn er aufgrund der Ausführung Täter ist.
Dass solche Überlegungen eine Rolle spielen, wissen wir durch die Ehrenmordprozesse vergangener Jahre. Üblicherweise ist das Familienoberhaupt für solche Wiederherstellung der Ehre zuständig.
Warum sind die Täter dann oft unter 18 Jahre alt? Die Erklärung ist erschreckend einfach: weil man davon ausgeht, dass der Minderjährige nur wenige Jahre sitzen muss; darum wählt der Familienrat ihn aus.
Zwar werden Minderjährige auch in Zukunft weniger hart bestraft werden und möglicherweise werden sie häufiger beauftragt sein.
Aber die Urteilsbegründung wertet eine solche Tat als das, was sie ist.
Setzt sich diese Rechtsauffassung vollständig durch, werden wir auch die Ausschöpfung des Strafrahmens in den Verfahren vor den Jugendgerichten erleben.
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Allerdings verstehe ich Deine Argumentation nicht. Generalprävention wird ja gerade nicht bei dem konkreten Straftäter erreicht, sondern soll bei Menschen wirken, deren Tat erst noch bevorsteht. Die harte Strafe soll sie davon abhalten, die Tat dann auch auszuführen.
Wegsperren kann man einen Menschen erst, wenn er aufgrund der Ausführung Täter ist...
Ist doch ganz einfach zu verstehen.
Bei einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung hat der Täter natürlich bereits eine Straftat begangen, bei der sogar eine "besonders schwere Schuld" (oder so ähnlich) durch den Richter festgestellt wurde. Da der Täter auf Grund dieser Feststellung ganz offensichtlich als nicht resozialisierbar eingestuft wurde, kommt er in eine Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft vor solchen Menschen zu schützen. Diese Praxis begrüße ich auch sehr.

Aber natürlich stimme ich dir auch zu, daß ausländische Straftäter in ihr Heimatland ausgewiesen werden müssen.
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elysian
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Ich fürchte, wir reden an einander vorbei.
Ich äußerte ja die Hoffnung auf eine generalpräventive Wirkung, während Du in Deiner Antwort spezialpräventiv argumentierst.

Die Schwere der Schuld ist keine Voraussetzung der Sicherungsverwahrung.
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwor ... hrung.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung
(mal auf die Schnelle einige links, damit ich nicht alles selbst tippen muss :) )
Die besondere Schwere der Schuld schließt lediglich eine vorzeitige Haftentlassung aus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... eitsstrafe
sic transit gloria mundi
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