Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schulen

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Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schulen

von Cherusker » 12.03.2018, 10:31

Paul hat geschrieben:Mir geht es nicht nur um das Kopfuch. Ich sehe, das einige Leute sich dem Arbeitsmarkt verweigern und Sozialhilfe kassieren, weil sie sich nicht anpassen u. nach über 2 Jahren kaum deutsch gelernt haben. Natürlich lernen viele Leute deutsch u. arbeiten inzwischen, aber die schwarzen Schafe sind zu häufig.
Sie brauchen es doch auch gar nicht. In Deutschland kann man prima in einer Parallelgesellschaft leben, so wie es uns die arabischen Familienclans der Mardellis-Kurden vormachen. Da kassieren schon die jungen Leute Hartz IV, fahren aber mit PS-starken Luxusautos durch die Straßen. Das geschieht nicht nur mehr in den Großstädten, sondern auch in Kleinstädten. Sie leben in ihrer eigenen Welt und leben nebenbei größtenteils von kriminellen Geschäften. :wink: Falls sie aber mal mit dem Gesetz direkt in Konflikt kommen, z.B. wie kürzlich bei einem besoffenen Fahranfänger, der einen ordentlichen Unfall in einer Kleinstadt gebaut hat, dann kommen sofort Familienangehörige und Bekannte und bedrängen die Polizei und die Rettungskräfte. :evil:
Weshalb sollen die sich integrieren und sich den Vorschriften anpassen ? Es geht doch anscheinend auch ohne deutsche Gesetze........ :mrgreen:

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schulen

von Paul » 11.03.2018, 17:00

Mir geht es nicht nur um das Kopfuch. Ich sehe, das einige Leute sich dem Arbeitsmarkt verweigern und Sozialhilfe kassieren, weil sie sich nicht anpassen u. nach über 2 Jahren kaum deutsch gelernt haben. Natürlich lernen viele Leute deutsch u. arbeiten inzwischen, aber die schwarzen Schafe sind zu häufig.

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schulen

von Ruaidhri » 11.03.2018, 16:41

Paul hat geschrieben:Es gibt zwar vegetarische Restaurants, aber die können nicht alle muslimischen Köche beschäftigen.
Bleibt zu hoffen, dass es bald mehr Restaurants mit arabischer Küche gibt, die ich sehr zu schätzen gelernt habe. :D
Spaß beseite: Das Thema hatten wir auch im Orientierungsteil, undwenn ich inzwischen mit dem Kopftuch leben kann, wenn ich weiß, welche sonstige Haltung dahinter steckt, ( oder, wie eine TN sagte, welches Wetter :D), so geht anderes eben nicht, und das vertrete ich auch deutlich, renne damit aber offene Türen ein- oder bekomme Bilder aus Latakia vom Strand vor dem Krieg gezeigt. Côte d'Azur, nix mit Burkini, Schleier und dergleichen. War aber auch der Punkt, zu erklären, dass der Staat über jeder Religion stehe, und dass Religions- und persönliche Freiheit dort Grenzen haben, wo sie klar gegen das GG ,staatliche Hoheit über das Schulwesen und allgemeine gesellschaftliche Übereinkünfte stehen.
In Saudi-Arabien lockern sich die Sitten langsam, da müssen wir nun nicht für Ausgleich im eigenen Land sorgen. Seitdem es den S-H Erlass gibt, ist vieles einfacher geworden, weil man, ist man kompetent mit der Prägung umzugehen, durch Schärfe und harte Maßnahmen eben doch vieles erreicht.

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schulen

von Paul » 11.03.2018, 14:31

Leute, die sich hier nicht zurechtfinden und Mindestnormen akzeptieren, sollten auswandern, hier z.B. in ein muslimisches Land. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die hier keine Arbeit annehmen wollen z.B. weil sie verschleiert arbeiten wollen o. als Köche nicht mit Schweinefleisch arbeiten wollen. Es gibt zwar vegetarische Restaurants, aber die können nicht alle muslimischen Köche beschäftigen. Solche Leute sollten keine Sozialhilfe bekommen.
Leute die auf Dauer von Sozialhilfe leben wollen, sollten wir abschieben.

Regelwerk zum Thema Islam für Schleswig-Holsteins Schulen

von Barbarossa » 29.03.2016, 18:38

Das Bildungsministerium von Schleswig-Holstein hat "Handlungsrichtlinien zum Thema Islam, Islamismus und Salafismus" an die Schulen herausgegeben, um Verunsicherungen bei den Beteiligten zu vermeiden. Das Regelwerk könnte meiner Meinung nach auch für andere Bundesländer richtungweisend sein:

- Danach wird schon in der Einleitung darauf hingewiesen, dass eine Einrichtung von Gebetsräumen an Schulen für Schleswig-Holstein nicht in Betracht kommt - anders also, als in Berlin.

Dagegen ist Schülern an besonderen Feiertagen ihrer jeweiligen Religionsgemeinschaft die Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben. Im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung haben die Schüler unterrichtsfrei. Dabei ist darauf zu achten, dass den beurlaubten Schülern etwa bei Klausuren oder Prüfungen keine Nachteile entstehen.
Diese Regelung umfasst jedoch nicht die regelmäßige Religionsausübung, wie etwa freitägliche Moscheebesuche oder regelmäßige Gebete - fünf mal am Tag.
Dagegen kann die Gebetsverrichtung während des Schulbesuchs außerhalb der Unterrichtszeit, wie z. B. Pausen, grundsätzlich zulässig sein, wenn der Schulfrieden dadurch nicht gefährdet wird.

- Weiterhin ist eine Gesichtsverschleierunng, wie etwa bei Burka oder Niqab, nicht zulässig. Gestattet ist dagegen das Tragen eines Kopftuches, welches das Gesicht frei lässt.

- Für Mädchen mulimischen Glaubens besteht keine Möglichkeit der Befreiung von bestimmten Schulfächern, wie etwa dem Schwimmunterricht. Als Kompromisslösung für die Gewährleistung der Religionsfreiheit wird in dem Handbuch ein sogenannter "Burkini" vorgeschlagen. Bei Krankschreibungen muss ein ärztliches oder gar amtsärztliches Artest vorgelegt werden.
Andererseits wird in dem Schriftstück darauf hingewiesen, dass auch zu kurz geschnittene Badekleidung etwa bei Jungen zu Konflikten führen kann. Dabei wird ein klärendes Gespräch mit den Eltern angeraten.

- Ebenso gibt es auch keine Befreiung vom Sexualkundeunterricht, da er obligatorisch ist und religiös-weltanschaulich neutral sowie auf die Vermittlung biologischer und anderer Fakten, wie etwa Krankheits- und Empfängnisverhütung, ausgerichtet ist.

- Auch die Teilnahme an Klassenfahrten für alle Kinder sind unabhängig von ihrer Religion verpflichtend, da auch dies eine schulische Veranstaltung darstellt. Hierbei wird auf die "besondere pädagogische Bedeutung bei der Integration in die Klassengemeinschaft und die Gesellschaft" hingewiesen, die insbesondere mehrtägige Klassenfahrten erfüllen.

- Weiterhin ist insbesondere eine Einflussnahme von islamischen Gemeinden mit islamistischen Tendenzen auf die Lehrpläne von Schulen oder auch auf die Frage, ob eine Klasse von einem Mann oder einer Frau unterrichtet wird, generell nicht zulässig.

- Ein Ausspruch von Seiten der Eltern wie: "Ihre Gesetze interessieren mich nicht!" können als irrelevant betrachtet und damit ignoriert werden. Bei einem anhaltendem Konflikt kann diesbezüglich die Schulaufsicht mit eingebunden werden.

- Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verbreitung von gewaltverherrlichendem oder jugendgefährdendem Material auch an Schulen verboten ist. Hier müssen klare Grenzen aufgezeigt werden.

Artikel lesen:
http://www.shz.de/regionales/schleswig- ... 98906.html
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fac ... _FAQs.html

Re: BVerfG korrigiert eigenes Urteil über Kopftuchverbot

von dieter » 15.03.2015, 09:55

Barbarossa hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Urteil über das Kopftuchverbot von Lehrerinnen in Schulen gefällt.
Danach ist ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen nicht mit der im Grundgesetz verbrieften Religionsfreiheit vereinbar. Die Richter in Karlsruhe kippten damit eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige aber andere Religionen und sei daher nichtig, so die Richter. Das Urteil kann auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, in denen ähnliche Vorschriften gelten. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist laut der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht.
Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit ein eigenes Urteil aus dem Jahre 2003, wonach auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich seien, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Viele Bundesländer änderten daraufhin ihre Vorschriften und erließen entsprechende Kopftuchverbote.

Artikel lesen: >> Karlsruhe korrigiert Urteil von 2003 - Kopftuchverbot geht nicht durch << (n-tv.de)
Lieber Barbarossa,
das Urteil kann man dehnen wie man will. Wann bedeutet ein Kopftuch eine "hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und wann wird die staatliche Neutralität" verletzt :?: Es wird schwer sein, das im Einzelfall festzustellen.
Bin gespannt, wann die Burka erlaubt wird :?: :wink: :mrgreen:
Habe bei meinen Ärzten als Arzthelferinnen in der Praxis mehrere Frauen gesehen ohne Kopftuch, die mir auf der Straße mit Kopftuch begegneten. Da ich bei Frauen auf blond stehe, reißen mich Frauen ohne Kopftuch mit kohlrabenschwarzen Haaren nicht vom Hocker. :wink: :mrgreen: (Vorsicht, Ironie)

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schu

von Renegat » 14.03.2015, 11:40

Seit 2009, als dieser Thread eröffnet wurde, sind 6 Jahre vergangen. Manchmal ganz interessant, einzelne Themen hier über die Jahre zu verfolgen. In diesem Faden ist das leicht möglich, da er nach 6 Jahren erst auf Seite 2 angekommen ist, da liest man sogar mal eben den gesamten Verlauf nach. So kann ich feststellen, dass wir in den 6 Jahren doch erheblich weitergekommen sind. Der normale, gemäßigte, europäische Islam wird einschließlich seiner Symbole von vielen akzeptiert.
Städtern fällt idR das Kopftuch gar nicht mehr auf und aufregen tut sich darüber wohl nur noch eine Minderheit. Wir haben uns einfach dran gewöhnt, dass uns z.B. beim Bäcker oder in der Eisdiele oder sonstwo eine Frau mit Kopftuch das Brot einpackt und sich dabei ganz normal verhält und das Brot auch nicht anders schmeckt. Die Gründe das Kopftuch zu tragen, mögen so unterschiedlich sein wie die Frauen. Der von der Frauenbewegung lange Jahre attestierte Ausdruck von Unterdrückung trifft auf viele moderne, selbstbewußte Muslima nicht mehr zu.
Kürzlich habe ich gelernt, dass orthodoxe Jüdinnen auch ihre Haare bedecken, wenn sie verheiratet sind. Genau wie orthodoxe Juden bei bestimmten Gelegenheiten die Kippa tragen, verhüllen die Frauen auch ihre Haare. Bezeichnenderweise tragen diese aber eher selten ein Kopftuch sondern stattdessen eine Perücke, um nicht aufzufallen. http://www.yaacool-beauty.de/index.php?article=2420
Insofern ist das aktuelle Urteil Ausdruck der veränderten Realität und kommt recht zeitnah. Denn das ist doch der große Vorteil unserer irdischen, säkulären Gesetze, sie sind nicht vom Himmel gefallen oder von Gott eingegeben und können deshalb an veränderte Realitäten angepasst werden. :)

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schu

von Barbarossa » 14.03.2015, 10:20

Ah ja, ok - wird erledigt. Das hatte sich dann ungünstig überschnitten.

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schu

von dieter » 14.03.2015, 10:14

Lieber Barbarossa,
bereits um 9:45 Uhr habe ich über das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes geschrieben. Bringe bitte beide Pfade zusammen. :wink:

BVerfG korrigiert eigenes Urteil über Kopftuchverbot

von Barbarossa » 14.03.2015, 10:05

Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Urteil über das Kopftuchverbot von Lehrerinnen in Schulen gefällt.
Danach ist ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen nicht mit der im Grundgesetz verbrieften Religionsfreiheit vereinbar. Die Richter in Karlsruhe kippten damit eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige aber andere Religionen und sei daher nichtig, so die Richter. Das Urteil kann auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, in denen ähnliche Vorschriften gelten. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist laut der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht.
Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit ein eigenes Urteil aus dem Jahre 2003, wonach auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich seien, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Viele Bundesländer änderten daraufhin ihre Vorschriften und erließen entsprechende Kopftuchverbote.

Artikel lesen: >> Karlsruhe korrigiert Urteil von 2003 - Kopftuchverbot geht nicht durch << (n-tv.de)

Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes

von dieter » 14.03.2015, 09:45

Eine muslimische Lehrerin hatte beim Bundesverfassungsgericht geklagt, weil ihr verboten war ihr Kopftuch in der Schule während des Unterrichtes zu tragen. Gestern urteilte das Gericht, dass dies statthaft ist, weil nach Artikel 4 des Grundgesetzes, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses besteht.
Wir müssen also akzeptieren, dass bei uns die Frauen mit Kopftüchern rumlaufen, wenn sie dass wollen.
ich finde das in öffentlichen Räumen bedenklich, da jeder sehen kann, sie hat den muslimischen Glauben und ob sie den zum Vorteil der Muslime in der Klasse einsetzt. :evil: :twisted:
Was dann bei einer Burka geschieht, dass muß erst noch geklärt werden. :roll:

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schu

von dieter » 13.09.2013, 16:05

Lieber Renegat,
an welchen Religionsunterricht und wenn muslimisch, schiitisch, sunnitisch oder alevitisch :?: Habe das alles bei unserem Sohn erleben müssen und da unsere Enkeltochter in das zweite Schuljahr gekommen ist, werden wir das auch dort noch erleben. Unser Sohn hatte einmal für den Kochunterricht die Wurst besorgen müssen und hat im vorauseilendem Gehorsam für seine zwei muslimischen Freunde statt Fleischwurst zwei Rindswürste gekauft. Rashid sein marrok. Freund aß auch nicht die Rindswurst, da sie nicht von den eigenen Leuten zubereitet worden ist. Turgut, der türk. Freund aß dann beide Rindswürste. :wink: :mrgreen:
Ich bin strikt dagegen, dass für irgend Jemanden eine Extrawurst gebraten wird. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ohne wenn und aber anzuwenden. :wink:

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schu

von Renegat » 13.09.2013, 10:30

In meiner Zeitung wurde das Urteil im größeren Zusammenhang betrachtet. IdR läuft der gemeinsame Sport- und Schwimmunterricht an den Schulen problemlos. Die weiterführenden Schulen lassen die Eltern schon bei der Anmeldung unterschreiben, dass ihr Knd daran teilnehmen darf und muß. Gibt es trotzdem später in Einzelfällen Probleme, haben erfahrene Lehrer eine Reihe von Maßnahmen, u.a. Sitzen am Beckenrand und Anfertigen eines Protokolls über die Schwimmstunde.
Gerade zu Schwimm- und Sportunterricht fällt mir nach Erinnern noch ein, dass es in der Pubertät immer Mädchen gab, die aus bestimmten Gründen nicht am Unterricht teilnahmen. Deren Entschuldigung wurde immer akzeptiert, ohne dass die Lehrer einen genauen Kalender führten. So mogelten sich manche mit allerlei Beschwerden durch ein ganzes Schuljahr ohne wirklich am Sportunterricht teilzunehmen. Die Pubertät ist eine heikle Zeit.

In dem Artikel stand auch, dass eine verschwindende Minderheit der Muslime den Schwimm- oder Sportunterricht verweigert. In den Grundschulen nehmen viele am gemeinsamen Religionsunterricht teil, obwohl sie das nicht müßten.
Das wirkliche Leben verläuft weit unaufgeregter, als es die Zeitungsmeldungen suggerieren.

Re: Gerichte urteilen über religiöse Rituale/Symbole an Schu

von Barbarossa » 12.09.2013, 09:25

:arrow: Nachrichten-Schlagzeile: "Muslimisches Mädchen muss zum Schwimmunterricht"

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein muslimisches Mädchen auch zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht ihrer Schule teilnehmen muss. Das Mädchen hatte dagegen geklagt, weil das angeblich gegen ihre religiösen Vorstellungen verstoßen würde. Die Richter folgten dem jedoch nicht, sondern urteilten, dass eine Teilnahme am Unterricht in einem Ganzkörperbadeanzug - einem Burkini - zumutbar sei. Auch, dass sie die nur mit einer Badehose bekleideten Jungs nicht sehen wollte, erklärten die Richter für religiös nicht relevant. Dies hätte mit dem Islam nichts zu tun, sondern sei nur eine Moralvorstellung ihrer Eltern.

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(welt.de)

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