Im Jahre 1713 veröffentlichte Kaiser Karl VI. von Habsburg (1711-1740) erstmals die „Pragmatische Sanktion“, in der bestimmt wurde, dass weibliche Erben und Thronfolger im gleichen Maße erbberechtigt sind, wie die männlichen. Dies stellte einen Bruch mit den bisherigen Erbfolgeregelungen im Reich dar. Zur Ratifizierung dieses Dokumentes benötigte der Kaiser jedoch die Unterschrift der Fürsten des Reiches. König Friedrich Wilhelm I. unterschrieb, andere, wie der Kurfürst von Sachsen verweigerten jedoch lange Zeit die Unterschrift. 

Hintergrund dieser Pragmatischen Sanktion war, dass Karl VI. keine männlichen Erben hatte – das Erbe der Habsburger sollte auf Maria Theresia übergehen.

Am 20. Oktober 1740 starb der Kaiser, jedoch erkannten viele Länder die Urkunde nicht mehr an und einige (Karl Albrecht von Bayern, Philipp V. von Spanien und Friedrich August von Sachsen) erhoben Ansprüche auf das habsburgische Erbe, was zum Österreichischen Erbfolgekrieg von 1740–1748 führte.

Auch der Preußenkönig Friedrich II. forderte seinen Teil – Schlesien.

Die ohnehin von Anfang an nicht rechtmäßigen Ansprüche aus der „Liegnitzer Erbverbrüderung“ nutzte König Friedrich II. von Preußen, als er am 11. Dezember 1740 in einem Ultimatum an Maria Theresia von Habsburg die Abtretung Schlesiens forderte und im Gegenzug dafür die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion und die Unterstützung des österreichischen Mitregenten Franz Stephan v. Lothringen bei der Kaiserwahl anbot.

 

(Artikel aus der Magazin-Ausgabe: Friedrich II. der Große von Preußen)

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