Veröffentlicht inGlaubensspaltung

Aus dem Dreißigjährigen Krieg

I. Auslösung des Dreißigjährigen Krieges! Nach einer Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens hatte der Landesherr über die Religion seiner Untertanen zu entscheiden; den Andersgläubigen war jedoch Auswanderung gestattet. In Ausübung ihres Rechtes leiteten darum manche katholische Fürsten auf ihrem Gebiet eine lebhafte Gegenreformation ein. Dies, sowie die Unklarheit und Vieldeutigkeit anderer Friedensbestimmungen, z. B. in Bezug […]