Gastbeitrag:

Beispiel einer geblockten Seite im Netz der Vereinigten Arabischen Emirate
Beispiel einer geblockten Seite im Netz der Vereinigten Arabischen Emirate

Das ARPA Projekt

Ursprünglich ging das Internet aus dem ARPA Projekt des US-Verteidigungsministeriums hervor. Die US-Luftwaffe gab 1968 einer kleinen Gruppe den Auftrag, ein Computer Netzwerk zu entwickeln. Bekannt war dieses Projekt unter dem Namen Advanced Research Projects Agency Network, in der Kurzform ARPA genannt. Im Prinzip ging es bei diesem Projekt um die Basisgrundlagen, was das heutige Internet angeht. Gesucht wurde nach einer zentralen Verbindung von verschiedenen Universitäten, die im Auftrag vom Verteidigungsministerium arbeiteten. Die ersten Vernetzungen fanden 1969 über die Telefonleitungen zwischen dem Stanford Research Institute und mehreren Universitäten statt. Noch im gleichen Jahr wurde von ARPA der Auftrag für BBN-Technologie Netzwerk gegeben, bis dann 1983 das damalige Arpanet durch die verwendeten TCP und IP Protokolle zu einem Internet Subnetz wurde. Gerüchten zufolge beschäftigte sich das 1990 stillgelegte Arpanet über im Atomkrieg sichere Netzwerkverbindungen.

 

Das kommerzielle Internet

1989 wurden die Grundlagen für das World Wide Web geschaffen. 1992 entstand der Mosaic grafikfähige Webbrowser, der kurz darauf auch zum kostenlosen Download zur Verfügung stand. Der amerikanische Medienkonzern AOL konnte rund 30 Millionen Internetkunden im Jahr 2000 aufweisen. Er war damals weltweit der größte Anbieter von Internet. Auch nahmen zu diesem Zeitpunkt die kommerziellen Online-Angebote gewaltig zu. Allerdings machte es die damalige Internetstruktur möglich, alle Kommunikationen abzuhören. Die Kryptographie (Geheimschrift) war zu diesem Zeitpunkt noch ein staatliches und militärisches Geheimthema. Das erste Kryptographie-Tool für den Normalverbraucher kam allerdings schon 1991 unter dem Namen Pretty Good Privacy auf den Markt.

1996 wurde der Communications Decency Act vom US-Kongress verabschiedet. Dabei ging es vorwiegend um die Regulierung von Pornographie, sowie um gewalttätiges Material von Minderjährigen. Davon betroffen war aber übrigens nicht nur das Internet, sondern auch das Kabelfernsehen. Da das Verbot auch auf das in Foren veröffentlichte Material zutraf und dies auch von vielen Seiten kritisiert wurde, kam es zum sogenannten Providerprivileg. Also ein Hinweis, dass der Provider oder Überbringer für das veröffentlichte Material nicht haftet. Den ersten Präzedenzfall in Deutschland gab es Mitte der 90er Jahre mit dem bekannten Compuserve-Urteil, in dem das Landgericht München sich hinsichtlich der Verbreitung von pornographischem Material zugunsten für diesen Internet-Provider entschieden hat.

 

Sperrungen von Internetinhalten

In Deutschland kam es im Laufe der Jahre zu zahlreichen Fällen von Internetzensur und Sperrungen. Bei Usenet kam es beispielsweise zu einem Pornoskandal 1991, nachdem nicht nur die Studenten, sondern auch die Professoren den Universitätsserver vorwiegend für Pornoseiten benutzten. Aufgrund der negativen medialen Berichterstattung wurden daraufhin mehrere Gruppen von dem bis dahin unzensiertem Internetanbieter gesperrt, darunter auch spezielle Foren, die sich für sexuelle Minderheiten einsetzten.

Zu weiteren Sperrungen kam es allerdings auch wegen der linksradikalen Zeitschrift Radikal, die in den 80er und 90er Jahren zu den auflagenstärksten Zeitschriften der Autonomen zählte und die es zu über 200 Ermittlungsverfahren brachte. XS4ALL, einer der größten Internetanbieter in den Niederlanden, wurde wegen möglicher Beihilfe bei der Bildung terroristischer Vereinigungen für mehrere Tage gesperrt. Als Gegenmaßnahme änderte der Provider daraufhin regelmäßig seine IP-Adresse. Als Protest gegen diese Internetzensur wurde allerdings die Webseite der linksradikalen Zeitschrift als Mirror oder Spiegel auf mehreren Servern gespeichert, die allerdings dann doch nicht gesperrt wurden. Zu weiteren Sperren und Protesten kam es wegen der rotten.com Webseite, die auch als angebliche Schockerseite bekannt wurde, da sie sich unter anderen mit Themen wie Suiziden, Vergewaltigung und anderen Kuriositäten befasste. Auch andere Internetauftritte mit rechtsextremen Inhalten wurden gesperrt, obwohl die Internetzensur nach heftigen Protesten von der rotten.com Seite wieder aufgehoben wurde.

 

Internetzensur von pornografischen Webseiten

Arcor sperrte im September 2007 die Zugriffe auf Auftritte mit pornografischen und frei zugänglichem Material, darunter auch auf YouPorn, eine der am meisten aufgerufenen Webseiten weltweit. Obwohl die meisten dieser Seiten gegen das deutsche Recht in Hinsicht auf den Jugendmedienschutz verstießen, wurde auch diese Internetzensur schon nach kurzer Zeit wieder aufgehoben. Grund dafür war, dass durch die gesperrten IP-Adressen auch andere nicht pornografische Seiten davon betroffen waren.

Im Jahr 2009 schlossen die 5 größten Internetprovider einen Vertrag mit der Bundesregierung, um Kinderpornografie Webseiten zu sperren. Durch das Zugangserschwerungsgesetz sollte also der Zugang zu diesen Seiten in Deutschland erschwert werden. Die Provider mussten sich verpflichten, die erstellten Sperrlisten vom Bundeskriminalamt streng geheim zu halten. Das Zugangserschwerungsgesetz wurde allerdings nie angewendet und Ende 2011 endgültig wieder aufgehoben. In diesen zwei Jahren wurden noch zahlreiche andere Forderungen für Internetzensur vorgebracht, die sich mit den unterschiedlichsten Themen befassten, also nicht nur mit Kinderpornografie, sondern auch mit Glücksspielen, gewalttätigen Webseiten und auch mit Auftritten von urheberrechtlich bedenklichen Internetpräsenzen um das geistige Eigentum zu schützen.

 

Wie notwendig ist die Internetzensur?

Inwiefern es wichtig ist, im Internet Grenzen zu setzen, ist eine Frage, die im Prinzip schwer zu beantworten ist. Je bekannter zensierte Inhalte überhaupt werden, desto mehr Interesse kommt auch an den gesperrten Seiten auf. Ein weiter bedeutender Faktor ist die Problematik an den Sperren, da in der Regel nicht nur bestimmte IP-Adressen zensiert werden, sondern auch der Zugriff auf andere Webseiten, zusätzliche Inhalte, sowie auch auf bestimmte Mailadressen, die aber mit der gesperrten Seite überhaupt nichts zu tun haben können. Des Weiteren ist zu beachten, dass man bei einer gesperrten IP-Adresse trotzdem den Inhalt mit einigen kleinen Änderungen öffentlich machen kann, wie z.B. durch einesn anderen Domainnamen, einer geänderten IP oder auch durch soziale Netzwerke. Die freie Software Psiphon von Citizen Lab ermöglicht die Umgehung von Sperrfiltersystemen und kann webbasiert aufgerufen werden. Es muss also nicht auf dem Computer installiert werden, sondern die Software funktioniert über ein einfaches Log-in. Um in einem zensierten Umfeld freien Internetzugang zu erhalten, braucht man sich als Nutzer nur mit einem anderen Anwender in einem freien Land zu verbinden.

 

Philipp Egger ist ein professioneller Redakteur und ein erfahrener Content Manager bei Essayhilfe. Sie können auch ihn direkt über Facebook erreichen.

 

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